Beiträge von die bestatterin

    Wir haben alls Bestatter die Erfahrung gemacht das die Standesämter es mit den Dokumenten nicht immer so genau nehmen (hat große Vorteile, wenn wirklich keine Dokumente vorhanden).
    Es ist durchaus möglich dass die Beurkundung ohne Dokumente erfolgt, auf der Todesurkunde steht dann Daten laut Angaben Angehörige oder Bestattung.
    Ein sicherer Tipp Dokumente rasch zu bekommen ist das Standesamt wo die Hochzeit eingetragen aufzusuchen, dort in den Büchern sind alle Hochzeiten und Geburten registriert die seit 1938 erfolgt sind.
    Oder sollte der Mensch vor 1938 geboren sein die Pfarre des Geburtsortes. Unserer Erfahrung dauert es maximal (mit gutem Willen des Standesbeamten oder des Pfarrers) 30 minunten für die Ausstellung der Dokumente.
    Sollte man überhaupt keine Dokumente besitzen dann auf das Standesamt nächstgelegene die können alle Daten (wenn die Person in Österreich gelebt und gemeldet war) in sehr kurzer Zeit bekanntgeben und man kann danndie Dokumente besorgen.
    Aber wie am Anfang gesagt es hängt nur am Entgegenkommen des Oder der STandesbeamtin ob die Beurkundung zügig ohne Dokumente erfolgen kann.
    Liebe Grüße
    Günter

    Liebe Tina
    Durch das Absacken von Erde kann es manchmal vorkommen das die Erde absackt aber die Knochen oberhalb bleiben. Ist eher selten und nur bei Erde die sehr dünn oder bessergesagt sandig ist. Es ist zwar etwas komisch das Knocken aufsteigen ist mir in meiner Totengräberkarriere noch nicht vorkommen und auch bei Rückfragen bei Kollegen in Österreich kennt niemand dieses Phänomen. Es kann zwar vorkommen das die Erde sich unterhalb der Grabkante verschiebt, zb weil Sarg zusammenbricht oder weil Erde durch Nässe sich verschiebt, oder weil Lehmboden dem Wasserlauf folgt, aber die Gebeine kommen sicher nicht selbsständig nach oben.
    Hoffe diese Antwort kann dir helfen.
    PS Denke das Steinmetz oder Friedhofsgärtner den Knochen vermutlich nicht gesehen hat (oder sehen wollte)

    grundsätzlich ist für die Erhaltung des Grabes der Grabbesitzer oder eine von ihm beauftragte Personverantwortlich. Das gilt auch für das Auffüllen von Erde innerhalb des Grabes. Der Friedhofserhalter ist nur für das verfüllen von Wegen und den Abständen zwischen den Gräbern verantwortlich.
    Laut Nachfrage bei den Friedhöfen Wien wird das Grab nur bei zurücklassen durch den Verfügungsberechtigten durch die Gemeinde Wien verfüllt.
    Genaueres erfährst du in der Friedhofsordnung die auf jedem Friedhof aufgehängt ist.
    lg Günter

    Hallo
    Möchte kurz als Totengräber zu dieser Diskussion Stellung nehmen.
    Knochenfunde am Grab sind auf vielen Friedhofen keine Seltenheit. Auch bei händischen Grabaushub kommt es immer wieder vor das für den Totengräber nicht sichtbare Knochen an der Oberfläche des Grabes landen. (Sehr gut in der Erde versteckt) Beim ersten Regen hat nun mal Erde die unangenehme Eigenschaft das sie sich setzt (verdichtet), leider jedoch nur die Erde und dich Knochenteile werden abgewaschen.
    Weiters kommt es auf die Belegungszahl eines Friedhofes an. Auf dem einem Friedhof auf dem wir graben werden seit ca 1000 Jahren Leute bestattet. Hier kommt es schon vor das wir vor lauter Gebeineresten nur Gebeine finden. Diese werden dann so weit als sichtbar im Karner bestattet.
    Auch kommt es immer wieder vor das bei Steinmetzarbeiten, oder sonstigen Grabarbeiten Gebeine zu Tage kommen. Diese werden dann in einer eigenen Gebeinekiste gelagert (Gebeinekiste steht auf einem leicht zugänglichen Ort)und werden von uns regelmäßig im Karner bestattet.
    Wir und viele meiner Kollegen geben unser bestes nur manchmal übersehen wir auch etwas (oder sehen es erst nach dem ersten Regen) :(
    lg
    Günter

    ein herzliches grüß gott allen
    ich stelle hier mal eine frage in die runde:
    folgende situation
    wir sind ein kleiner bestatter und hatten heute die verabschiedung eines mannes der suizid durchgeführt hat aufgrund der trennung von seiner lebensgefährtin.
    die lebensgefährtin hat sich noch verabschiedet. Wir haben es zugelassen obwohl es von der mutter nicht gewünscht wurde und die lebensgefährtin von der beerdigung ausgeladen wurde.
    Nach dem Zusammentreffen zwischen lebensgefährtin und mutter erliet die mutter einen herzinfarkt.
    Frage: Haben wir uns richtig verhalten