Beiträge von rZxYpgTV

    Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich den Bestimmungen zur Bestattungsart:


    Der Lebensgefährte meiner Tante (beide in Wien gemeinsam gemeldet) ist in Wien verstorben und soll in Tirol, in der Heimat meiner Tante, begraben werden.
    Nun besteht der Bruder des Verstorbenen (in Kanada lebend) darauf, dass er in Kanada beigesetzt werden soll.


    Ich habe sowohl im oberösterreichischen als auch im steirischen Landesbestattungsgesetz entsprechenden Paragraphen (§17) gefunden, der besagt, dass der Lebensgefährte VOR dem Bruder entscheidungsberechtigt ist (nach Ehepartner, eingetragenem Partner und den Kindern).


    Im Wiener Landesgesetz ist diesbezüglich nichts verankert. Gelten dann die anderen Landesgesetze?


    Bin dankbar um hilfreiches feedback!

    Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich des Bestattunsortes:


    Der Mann meiner Tante ist verstorben und soll verbrannt werden. Beide lebten über Jahrzehnte in einem gemeinsamen Haushalt in Wien- waren aber nicht verheiratet.
    Er soll nach dem Willen meiner Tante in Tirol, ihrer Heimat bestattet werden. Nun besteht dessen Bruder darauf, dass er in Kanada, wo der Bruder lebt, bestattet werden soll.
    Ich habe im oberösterreichischen, sowie im steirischen Landesgesetz (Bestattungsgesetz) entsprechende Paragraphen gefunden (beide §17), wonach der Lebenspartner VOR den Verwandten steht.
    Im Wiener Bestattungsgesetz ist nichts dergleichen verankert. Ist dann vom Gleichen auszugehen?


    Bin dankbar über hilfreiches Feedback!