Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich den Bestimmungen zur Bestattungsart:
Der Lebensgefährte meiner Tante (beide in Wien gemeinsam gemeldet) ist in Wien verstorben und soll in Tirol, in der Heimat meiner Tante, begraben werden.
Nun besteht der Bruder des Verstorbenen (in Kanada lebend) darauf, dass er in Kanada beigesetzt werden soll.
Ich habe sowohl im oberösterreichischen als auch im steirischen Landesbestattungsgesetz entsprechenden Paragraphen (§17) gefunden, der besagt, dass der Lebensgefährte VOR dem Bruder entscheidungsberechtigt ist (nach Ehepartner, eingetragenem Partner und den Kindern).
Im Wiener Landesgesetz ist diesbezüglich nichts verankert. Gelten dann die anderen Landesgesetze?
Bin dankbar um hilfreiches feedback!