Beiträge von Martin

    Liebe Heike!


    Tote verändern sich natürlich nicht, wenn man sie anfasst - auch nicht im metaphysischen Sinn!


    Und Christiane hat das sehr treffend gegoogelt - ich kann aus eigener Erfahrung nämlich bestätigen, dass es für viele Angehörige wichtig ist, den Verstorbenen noch einmal zu berühren.


    Natürlich ist so eine Verabschiedung am offenen Sarg richtig vorzubereiten - eine Beschreibung der Örtlichkeit und auch des Zustandes des Verstorbenen und ein langsames, begleitetes Heranführen an den Verstorbenen kann das "Erschreckende" des Anblickes oft verhindern.


    Aber im Nachhinein ist es natürlich leicht klüger zu sein -
    wie Du bereits richtig erwähnt hast: "...denn es ist nicht rückgängig zu machen".


    Vielleicht kannst Du meiner Kollegin ein kurzes Feedback darüber geben wie Du die Verabschiedungssituation empfunden hast. Ich glaube nämlich nicht, dass sie diese Aussage aus Böswilligkeit oder Desinteresse an Euren Gefühlen geäußert hat - das war sicher nur eine zurechtgebastelte Schutzbehauptung, weil sie, so wie die meisten meiner Bestatterkollegen, einfach noch nicht mit den immer öfter auftretendem Wunsch nach einem Abschied am offenen Sarg umgehen kann. Wenn Du ihr aber sagst, wie wichtig das für Dich gewesen wäre (sicher wichtiger als das Sargmodell oder die Größe der Todesanzeige) wird bei ihr sicher ein Umdenkprozess stattfinden und sie wird sich mit dem Thema in Zukunft sicher mehr auseinandersetzen - schließlich sind wir Bestatter auch Unternehmer und wir leben davon, dass unsere Auftraggeber mit den erbrachten Leistungen zufrieden sind.


    Martin

    Hallo Darina!


    Für Totgeburten besteht in Tirol seit einigen Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen Sammelbestattung in Innsbruck.


    Sehr oft wünschen die Eltern aber bei Totgeburten eine separate Bestattung und das ist natürlich auch gestattet.


    Kinder, auch Babies, werden bei uns ganz "normal" beigesetzt, meist auch mit einer Verabschiedungsfeier, z.B.: in der Kirche. Üblicherweise wählt man bei Babies eher eine Feierlichkeit im engsten Familienkreis.


    Bei älteren Kindern nimmt man hingegen darauf Rücksicht, dass sie in das gesellschaftliche Leben bereits eingebunden sind (Kindergarten, Schule etc.). Todesanzeigen, Parten und Trauerbilder sind hier durchaus üblich.


    Klarerweise unterscheiden sich Kinderbestattungen von Erwachsenenbestattungen, weil einfach die Umstände meist sehr tragisch sind und auch das Publikum ein ganz anderes ist. Das drückt sich vor allem darin aus, dass die Feierlichkeit üblicherweise viel individueller gestaltet wird.


    Bei der Bestattungsart traue ich mich keine dezitierte Aussage zu treffen, wobei ich aber speziell bei Kinderbestattungen einen starken Trend hin zur Feuerbestattung zu erkennen glaube. Aber das wird vielleicht auch daran liegen, dass jüngere Menschen - und das sind die Eltern ja leider meistens - eher zur Kremation tendieren.


    Martin

    Hallo Flocon!


    Zunächst möchte ich Dir natürlich mein Beileid ausdrücken!


    Nun zu Deiner Frage: Grundsätzlich kann niemand zur Übernahme von Beerdigungskosten gezwungen werden. Es gibt zwar so etwas wie eine "moralische Verpflichtung" der Angehörigen für die Beerdigung aufzukommen, aber rechtlich greifbar ist das natürlich nicht!


    Der Einzige der für die Begleichung der Begräbniskosten verpflichted werden kann ist der Verstorbene selbst und zwar im Zuge der Verlassenschaftsverhandlung.Das heißt: Jegliche Kosten einer Bestattung und dazu gehören auch Grabkosten, Graberrichtung, Blumenschmuck aber auch die Kremation, können (sofern angemessen) bei der Verlassenschaftsverhandlung geltend gemacht werden und werden aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen.


    Es ist also durchaus auch möglich, dass jemand der gar nicht erbberechtigt ist eine Bestattung ausrichtet, diese Kosten bei der Verlassenschaft einreicht und auch ersetzt bekommt, sofern die angefallenen Kosten von den Erben nicht bestritten werden.


    Sollte kein Nachlass vorhanden sein, so treffen den Auftraggeber die Bestattungskosten natürlich voll (Achtung: eventuell handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen die im Zuge des Lohn- oder Einkommenssteuerausgleich geltend gemacht werden können!).


    Zur Art der Bestattung, dem Verbleib der Asche und ähnlichen Fragen gilt natürlich: "wer bezahlt-schafft an" und wenn Du die Bestattung beauftragst, bestimmst natürlich Du und nur Du, was mit den sterblichen Überresten Deines Mannes passieren soll.


    Martin

    Hallo Ramses!


    Die von Dir geschilderte Art der Verabschiedung kenne ich nur zu gut - ich muss gestehen, auch ich habe das früher so gemacht. Als ich 1994 begonnen habe, war der gängige Satz: "Schauen sie sich den Verstorbenen besser nicht mehr an, sondern behalten sie ihn so in Erinnerung, wie er zu Lebzeiten war". Wenn dann trotzdem jemand darauf bestanden hat sich am offenen Sarg zu verabschieden, so wurde das tatsächlich meist wie von Dir geschildert erst am Friedhof gemacht.
    Diese Verfahrensweise war für mich und viele andere Kollegen aber immer schon sehr unzufriedenstellend und das hat die Richtung der TrauerHilfe bei ihrer Gründung vor 4 Jahren maßgeblich beeinflusst: Die Abschiednahme am offenen Sarg ist heute eines unserer zentralen Themen und wir sind inzwischen wirklich sehr gut dafür gerüstet. Nicht nur die Versorgung des Verstorbenen ist in unserem Einzugsgebiet bestens gewährleistet - viele TrauerHilfe-Kollegen haben in der Zwischenzeit auch eine eigene Räumlichkeit, in der eine Verabschiedung in angenehmer Atmosphäre und ohne Zeitdruck gewährleistet ist.
    Darüber hinaus versuchen wir auch etwas von dem Schaden den wir Bestatter in der Vergangenheit angerichtet haben wieder gut zu machen, indem wir den Angehörigen den so wichtigen Abschied am offenen Sarg nicht mehr ausreden, sondern sie aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen.


    Schade, dass es immer noch Fälle wie den von Dir geschilderten gibt, aber die gute Nachricht ist: Ich bin jetzt 44 und sicher die letzte Bestattergeneration, für die die Tabuisierung des Todes Teil der Firmenpolitik ist (oder zumindest war!). Und diese Tabuisierung ist meiner Meinung nach auch die Ursache für diesen nicht gerade würdevoll zu nennenden Abschied den Du erleben musstest!


    Viele der jungen Bestatter nutzen jetzt schon die Ausbildungsmöglichkeiten der TrauerHilfe in denen vor allem die bislang immer vernachlässigte psychologische Komponente betont wird.


    Martin

    Hallo X-Ray!


    Ich bräuchte noch ein paar zusätzliche Infos um der Sache nachzugehen:


    1. Das Kondolenzbuch welches Verstorbenen wolltest Du denn ansehen?
    2. Hast Du beim Öffnen der Parte [IMG:http://www.trauerhilfe.at/traueranzeige/images/partenzettel.gif] die selben Probleme?
    3. Kannst Du die Seite "Kondolenzbuch eintragen" [IMG:http://www.trauerhilfe.at/traueranzeige/images/kondolenzbuch_eintragen.gif] öffnen?
    4. Sieht der Button für das zu öffnende Kondolenzbuch bei Dir so [IMG:http://www.trauerhilfe.at/traueranzeige/images/kondolenzbuch_lesen.gif] oder so [IMG:http://www.trauerhilfe.at/traueranzeige/images/kondolenzbuch_no.gif] aus?



    Martin

    Hallo Petra, hallo Peter!


    Wie Markus bereits erwähnt hat, ist es eine schwierige Sache Bestattungskosten von Vorne herein gut abschätzen zu können - zu viele Punkte sind einfach zu bedenken.


    Ein guter Bestatter kann aber schon beim Beratungsgespäch, also vor Durchführung der Beerdigung zumindest eine grobe Kalkulation der zu erwartenden Kosten erstellen.
    ein sehr guter Bestatter wird das sogar unaufgefordert tun!


    Martin

    Lieber NiceOldBoy!


    Standardmäßig ist der Download von Parten von der TrauerHilfe-Homepage nicht möglich. Grund dafür waren wiederholte Verstöße gegen das Copyright. Es ist leider vorgekommen, dass Parten heruntergeladen und in schlechter Qualität vervielfältigt werden, oder die Bilder der Verstorbenen dafür verwendet wurden, Andenkenkerzen damit zu bekleben und den Angehörigen gegen Entgeld zuzusenden.


    Es spricht natürlich nichts dagegen, dass man, so wie Du es machst, für Privatzwecke die Parten herunterlädt und dafür haben wir zwei Wege eingerichtet:


    1. Bei einzelnen TrauerHilfe-Kollegen (z.B.: beide Osttiroler Betriebe) ist der Download der Parten NICHT unterbunden.


    2. Wenn Du die Parte eines anderen Betriebes brauchst, bitte ich Dich, diesem ein kurzes email zu senden und um die Zusendung der entsprechenden Parte in JPEG- oder GIF-Format anzusuchen.



    Martin

    Dieses Forum bietet Ihnen die Möglichkeit, über positive und negative Erfahrungen im Zusammenhang mit einem Todesfall zu berichten. Vielleicht hat Sie etwas befremdet, unangenehm berührt oder ist Ihnen besonders positiv aufgefallen?


    Ich bin selbst TrauerHilfe-Bestatter und moderiere dieses Forum, welches Ihre Schnittstelle zum Qualitätsmanagement der TrauerHilfe darstellt.


    Wir nehmen Ihre Anregungen sehr ernst und wollen sie an unsere Mitgliedsbetriebe, aber auch an die anderen Berufsgruppen, die bei einem Todesfall involviert sind weiterleiten und (sofern möglich!) auch umsetzen.


    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Namen der beteiligten Personen/Institutionen nicht veröffentlichen können und wollen, da es nicht darum geht, jemanden bloßzustellen, sondern die Qualität der Dienstleistung zu verbessern.


    Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Regeln für unser Forum.


    Mag. Martin Müller




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