Liebe Luna
Alles in Ordnung
Naja wir haben jetzt ein ganz großes Problem, denn Mahnung für Vollstreckung, haben wir bekommen,Geld muss bis zum 30 abgeschickt sein. Was können wir tun?
Liebe Luna
Alles in Ordnung
Naja wir haben jetzt ein ganz großes Problem, denn Mahnung für Vollstreckung, haben wir bekommen,Geld muss bis zum 30 abgeschickt sein. Was können wir tun?
Liebe Luna
Vollstreckungsbescheid: Einspruch einlegen, ABER: Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid bewirkt, dass das strittige Verfahren in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergeht.
Quelle: https://www.inkassoportal.de/l…en-vollstreckungsbescheid
Ansonsten gegen alles immer Widerspruch, Einspruch usw. einlegen (siehe Rechtsbehelf an Briefenden).
An sich falls Zahlungsunfähigkeit besteht reden, reden und versuchen Teilzahlungen zu vereinbaren.
Ein Weg noch: Privatinsolvenz.
Ich war jahrelang Justizangestellte auch bei der Zwangsvollstreckungsabteilung (uebrigens im Gothic-Look), doch leider ist es sehr lange her und kenne mich nicht mehr genau aus. Hoffe Du sprichst jetzt noch mit mir
Alles anzeigenLiebe Luna
Vollstreckungsbescheid: Einspruch einlegen, ABER: Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid bewirkt, dass das strittige Verfahren in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergeht.
Quelle: https://www.inkassoportal.de/l…en-vollstreckungsbescheid
Ansonsten gegen alles immer Widerspruch, Einspruch usw. einlegen (siehe Rechtsbehelf an Briefenden).
An sich falls Zahlungsunfähigkeit besteht reden, reden und versuchen Teilzahlungen zu vereinbaren.
Ein Weg noch: Privatinsolvenz.
Ich war jahrelang Justizangestellte auch bei der Zwangsvollstreckungsabteilung (uebrigens im Gothic-Look), doch leider ist es sehr lange her und kenne mich nicht mehr genau aus. Hoffe Du sprichst jetzt noch mit mir
Es ist da unmöglich Widerspruch zu machen, da die Rundfunkbeträge es nicht zu lassen... Da war aber son Antrag Frage aber wenn er morgen von Lübeck losgeschickt werden würde, würde er bis zum 30 in Köln sein?
Alles anzeigenLiebe Luna
Vollstreckungsbescheid: Einspruch einlegen, ABER: Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid bewirkt, dass das strittige Verfahren in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergeht.
Quelle: https://www.inkassoportal.de/l…en-vollstreckungsbescheid
Ansonsten gegen alles immer Widerspruch, Einspruch usw. einlegen (siehe Rechtsbehelf an Briefenden).
An sich falls Zahlungsunfähigkeit besteht reden, reden und versuchen Teilzahlungen zu vereinbaren.
Ein Weg noch: Privatinsolvenz.
Ich war jahrelang Justizangestellte auch bei der Zwangsvollstreckungsabteilung (uebrigens im Gothic-Look), doch leider ist es sehr lange her und kenne mich nicht mehr genau aus. Hoffe Du sprichst jetzt noch mit mir
Rede trz noch mit dir keine Angst... Hilfst uns ja soweit du kannst
Falls ein Gerichtsvollzieher vorbeikommen sollte:
Sachen des täglichen Bedarfs (bescheidene Lebensführung) werden nicht gepfändet dazu gehört auch ein Sofa, Fernseher, Handys.
siehe Zivilprozessordnung (ZPO) Paragraph 811.
Auflistung nach der Zeitung Focus:
einem Computer oder Laptopeinem Fernsehereinem Radioeiner Sofalandschafteinem Tisch und Stühlen für alle im Haushalt lebenden PersonenBettSchrankKühlschrankeiner Waschmaschineeinem Staubsaugerallen Orden/Ehrenabzeichendem Ehering
Haustieren
Alles anzeigenFalls ein Gerichtsvollzieher vorbeikommen sollte:
Sachen des täglichen Bedarfs (bescheidene Lebensführung) werden nicht gepfändet dazu gehört auch ein Sofa, Fernseher, Handys.
siehe Zivilprozessordnung (ZPO) Paragraph 811.
Auflistung nach der Zeitung Focus:
Bargeld bis zu 1054 Euro
einem Computer oder Laptopeinem Fernsehereinem Radioeiner Sofalandschafteinem Tisch und Stühlen für alle im Haushalt lebenden PersonenBettSchrankKühlschrankeiner Waschmaschineeinem Staubsaugerallen Orden/Ehrenabzeichendem EheringHaustieren
Kati können wir telen ist dann etwas einfache?
Ja, muesste theoretisch klappen! Aber am Besten per Einschreiben mit Rueckschein.
Aber lies bitte dies bevor Du was unternimmst
Die GEZ vollstreckt gnadenlos rückständige Rundfunkgebühren ohne vorheriges Gerichtsverfahren. Wer die Abmeldung seiner Rundfunkgeräte nicht beweisen kann, muss nachzahlen! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können und sich richtig bei der GEZ abmelden.
Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt!
Martin S. aus Berlin staunte nicht schlecht, als ihm Post des Gerichtsvollziehers für das Finanzwesen ins Haus flatterte. GEZ-Gebühren für die zurückliegenden drei Jahre sollten vollstreckt werden, immerhin gut 600 Euro! Es gab zuvor kein Mahnverfahren und keine Zahlungserinnerungen. Martin S. hatte bereits vor vier Jahren seine Rundfunkgeräte abgeschafft und daraufhin dies auch bei der GEZ angezeigt. Dort wurde die Abmeldung offenbar ignoriert. Als die GEZ weiterhin Geld abbuchen wollte, sperrte er die Lastschrift und schrieb nochmals zur GEZ. Danach war es ruhig. Bis zum Tag, an dem der Gerichtsvollzieher sein Kommen ankündigte. In zwei Wochen soll zwangsvollstreckt werden.
GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!
Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.
Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!
Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!
Fazit: Wer seine Gebühren nicht zahlt, kann nicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren hoffen, Stattdessen wird sich der Gerichtsvollzieher melden und einen Vollstreckungstermin ankündigen!
So wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Zwangsvollstreckung!
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Da die GEZ nur eine Inkassogesellschaft ist, muss die Klage gegen die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt gerichtet werden.
Quelle: https://www.freenet.de/finanze…reibt_593962_4707830.html
Also wenn ihr dagegen vorgeht kommt es zum Gerichtsverfahren
Mein Tipp: Geld von jemanden leihen!
Leider kann ich weiter nicht mehr behilflich sein.... Ihr muesst irgendwie versuchen das Geld zu bekommen. Druecke Euch dafuer die Daumen
Alles anzeigenJa, muesste theoretisch klappen! Aber am Besten per Einschreiben mit Rueckschein.
Aber lies bitte dies bevor Du was unternimmst
Die GEZ vollstreckt gnadenlos rückständige Rundfunkgebühren ohne vorheriges Gerichtsverfahren. Wer die Abmeldung seiner Rundfunkgeräte nicht beweisen kann, muss nachzahlen! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können und sich richtig bei der GEZ abmelden.
Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt!
Martin S. aus Berlin staunte nicht schlecht, als ihm Post des Gerichtsvollziehers für das Finanzwesen ins Haus flatterte. GEZ-Gebühren für die zurückliegenden drei Jahre sollten vollstreckt werden, immerhin gut 600 Euro! Es gab zuvor kein Mahnverfahren und keine Zahlungserinnerungen. Martin S. hatte bereits vor vier Jahren seine Rundfunkgeräte abgeschafft und daraufhin dies auch bei der GEZ angezeigt. Dort wurde die Abmeldung offenbar ignoriert. Als die GEZ weiterhin Geld abbuchen wollte, sperrte er die Lastschrift und schrieb nochmals zur GEZ. Danach war es ruhig. Bis zum Tag, an dem der Gerichtsvollzieher sein Kommen ankündigte. In zwei Wochen soll zwangsvollstreckt werden.
GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!
Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.
Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!
Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!
Fazit: Wer seine Gebühren nicht zahlt, kann nicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren hoffen, Stattdessen wird sich der Gerichtsvollzieher melden und einen Vollstreckungstermin ankündigen!
So wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Zwangsvollstreckung!
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Da die GEZ nur eine Inkassogesellschaft ist, muss die Klage gegen die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt gerichtet werden.
Quelle: https://www.freenet.de/finanze…reibt_593962_4707830.html
Also wenn ihr dagegen vorgeht kommt es zum Gerichtsverfahren
Mein Tipp: Geld von jemanden leihen!
Bei wem soll man sich 1,044 Euro leihen? bis zum 30 Oktober..
Wir haben es gelesen, aber es geht weder noch... Keins von beiden wird gehen, denn niemand kann uns so viel Geld leihen. Und ein Anwalt ist viel zu teuer
Wenn Dein Freund nie gezahlt hat und die Forderung rechtens ist (und deshalb Widerspruch nichts bringt und nur zur Gerichtsverhandlung fuehren wuerde) wird es leider zur Zwangsvollstreckung kommen....... siehe oben was nicht gepfändet werden darf und das ist zum Glueck einiges.
Wenn Dein Freund nie gezahlt hat und die Forderung rechtens ist (und deshalb Widerspruch nichts bringt und nur zur Gerichtsverhandlung fuehren wuerde) wird es leider zur Zwangsvollstreckung kommen....... siehe oben was nicht gepfändet werden darf und das ist zum Glueck einiges.
Nein die Forderung von denen ist nicht Rechtens da ich im vergangenen Jahr in einer Art Internat war. Aktuell Bfd und davor so 2 Monate Arbeitslos. Der einzige Zeitraum wo sie Geld bekommen würde wäre eventuell meine zweite Ausbildung die ich angefangen habe. Das wären dann wohl so 200 Euro schätze ich. Ich habe ihnen auch bereits ein Schreiben von diesem "Internat" zukommen lassen aber offenbar reicht ihnen das nicht.
Gruß: Jonas
Wenn ich mich nicht täusche besitze ich aber ohne hin so wenig, dass man nichts pfänden kann. Die werden ja keine Gegenstände mitnehmen für die sie vielleicht 2 euro bekommen.
Gruß: Jonas
Du hättest als Du im Internat warst leider GEZ abmelden muessen:
Internataufenthalt ist ein Abmeldegrund:
Sie wohnen oder ziehen z. B.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de…e/abmelden/index_ger.html
Ich weiss nicht, ob Du Widerspruch einlegen kannst. Gehe am Besten zu einer Schuldnerberatung/Rechtshilfe.
Liebe Gruesse
Genau so ist es Jonas Sie nehmen nur wertvolle Sachen mit wie z.B. Goldmuenzen usw.
Alles anzeigenDu hättest als Du im Internat warst leider GEZ abmelden muessen:
Internataufenthalt ist ein Abmeldegrund:
Sie wohnen oder ziehen z. B.
- in einem/ein Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft. Nach § 3 Abs. 2 RBStV zählen hierzu Zimmer in Asylbewerberheimen, Hospizen, Kasernen, Internaten und Justizvollzugsanstalten
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de…e/abmelden/index_ger.html
Ich weiss nicht, ob Du Widerspruch einlegen kannst. Gehe am Besten zu einer Schuldnerberatung/Rechtshilfe.
Liebe Gruesse
Rechtshilfe ist ein Anwalt?
Was kann passieren,wen der Vollstrecker nichts finden wird?
Also telefoniert morgen rum und nehmt Hilfe in Anspruch.
Liebe Gruesse
Ist der Besuch des Gerichtsvollziehers fruchtlos, kann der Gläubiger versuchen, eine Lohnpfändung zu bewirken. Meistens weiß der Forderungsinhaber wo Sie arbeiten und sollte dies nicht der Fall sein, kann er eine eidesstattliche Versicherung veranlassen. In dieser erhält der Forderungsinhaber alle Angaben, die er benötigt, um Pfändungen einzuleiten.
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/gerichtsvollzieher
Unter diesem Link findet Ihr auch Angaben, was der Gerichtsvollzieher darf.