Angehörige verstorbener Kinder gesucht

  • Ich benötige eure Gedanken, euer Feedback, um in mir selbst etwas in Ordnung bringen zu können. Ich mache meine Arbeit ehrenamtlich, im Sinne von Selbsthilfegruppen (also ohne wirtschaftliche Hintergedanken).
    ich fand folgende Wahrnehmungen der Angehörigen (verstorbener Kinder):
    Der ORF hat darüber im Jahr 2006 mehrfach berichtet über das Leid, das viele Angehörige nicht ihr verstorbenes Kind selbst beerdigen konnten, selbst nicht wissen, ob und wo durch Dritte (dem zuständigen Gesundheitsamt) eine Bestattung ihres Kindes in Auftrag gegeben wurde - dem entsprechen klagen viele Angehörige über die Tatsache, das sie grundsätzlich nicht wissen das und wo der Leichnam ihres Kindes beerdigt wurde. der ORF bericht kann heute noch eingesehen werden unter: www.beepworld.de/members/wiener-babygrabfeld/medienberichte.htm ,


    Dr. Helmut Zilk hat in der Wiener Kronenzeitung am 20.2.2008 darüber berichtet: www.sonnenstrahl.org/cms/uploads/media/2008_Krone_totgeb.pdf


    Ergänzend erwähnt sei noch ein Projekt Bubu (im Brief an die Eltern befindet sich der folgende Link: http://www.sonnenstrahl.org/cm…erschaftsverlusten_01.pdf
    weil mir damals noch nicht die Information vorlag, das Geo.. von Netz geht. Mittlerweile sind die Inhalte gesichert und auf sonnenstrahl - selbstverständlich kostenfrei - übertragen, was die Kindesmutter Simone Oppenheimer sehr dankbar annahm, denn so geht ihre wertvolle Arbeit nicht verloren (und ich ärgere mich, weil so viel verlinkt ist. Wenn Technik mir einen Streich spielt, befinde ich mich rasch an meinen Grenzen) :cursing:

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50

  • An andere Stelle habe ich schon berichtet, was für ganz Österreich gilt: wenn Angehörige binnen (in jedem Bundesland anders definierte Frist) nicht den rechtsverbindlichen Bestattungsauftrag erteilt haben, dann greift eine gesetzliche Regelung: im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes kommen die Verstorbenen unter die Erde. Als Armengrab, soziale Beerdigung ist das genannt/bekannt. Diesen Vorgaben entsprechend wurde in Wien die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof eingerichtet (für Kinderleichen von 120mm (denn in Wien bestand schon damals ab der Größe die Totenbeschaupflicht) bis 110 cm (denn die max. Sarglänge beträgt 120 cm.)
    Im Dez. 2000 wurden die ersten Kinder hier beerdigt. Die Mindestruhezeit beträgt 10 Jahre, dementsprechend werden die ersten Gräber 2010 geräumt und anschließen neu belegt.
    Nun zu der wirtschaftlichen Seite: bislang wurden in den Wiener Kliniken und durch Bestatter dahingehend aufgeklärt: wenn die Angehörigen selbst die Bestattung in Auftrag geben, dann müssen sie selbst wirtschaftlich dafür aufkommen. Da viele Frauen früh verstorbener Kinder beruflich zurückzustecken bereit waren, um ihre Kinder selbst zu versorgen - ist mit dem Tod ihres Kindes auch noch ihre wirtschaftliche/berufliche Lebensplanung zusammengebrochen. Dementsprechend haben Sie Angst, selbst die Beerdigung ihres Kindes in Auftrag zu geben, denn sie wissen vorher nicht, wie sie hinterher die Rechnung bezahlen sollen.


    Dem entsprechend haben Klinikangestellte und Bestatter die Angehörigen dahingehend beraten: haltet still, unternehmt nichts, auf Grund gesetzlicher Regelungen gibt der Staat den Auftrag zur Beerdigung und kommt daran anschließend auch für die Kosten auf. So weit, so gut - was inhaltlich auf Grund bestehender Rechtslage auch gestimmt hat, aber grundsätzlich nicht die einzige Handlungsmöglichkeit war - berichtete mir gegenüber die für Wien zuständige MA40, aber Achtung: für die MA 40 sind früh verstorbene Kinder kein Mitglied einer Familie! Wenn die MA 40 die Kosten für eine Beerdigung übernehmen soll, wird in der Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern mit zweierlei Mass gemessen!


    Doch es gibt wesentliche änderen in der Aussage:
    Gemäß der Ansage der MA 40 können Angehörige eine einfache Beerdigung in Auftrag geben und die MA 40 übernimmt dafür die Kosten.
    Der Bestatter verrechnet direkt mit der MA 40. Die MA 40 meldet die Ausgaben an das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht klärt ab, ob die Angehörigen verpflichtet werden können, für die Kosten ihres verstorbenen Familienmitgliedes aufkommen zu müssen, denn das Lebensexistenzminimum muss Ihnen bleiben.


    Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe ( www.friedhoefewien.at) sagte: Bei Begräbnissen, welche Angehörige in Auftrag gegeben haben, können wir als Friedhofserhalter die Grabnachnutzungsgebühr anbieten, unabhängig davon, wer die Beerdigung bezahlt hat. Als die Verwaltung der Wiener Friedhöfe noch MA43 hies, war er zuständig für Tarife und Recht. Er ist demnach ein Mensch, der inhaltlich wirklich gut zu diesem Thema Bescheid wissen muss.


    Die Grabnachnutzungsgebühr wird erstmals fällig nach Ablauf der Mindestruhedauer, welche in Wien 10 Jahre beträgt. Eltern, deren Kind in der Gruppe 35b beerdigt wurde, verlieren nach Ablauf der Mindestruhezeit ein "zweites Mal" ihr Kind (um die Worte von Darina zu verwenden), weil Ihnen Konzeptbedingt - nicht die Grabnachnutzungsgebühr angeboten werden kann, weil die Beerdigung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes erfolgte. Diesen Angehörigen bleibt nur eines: innerhalb der Mindestruhezeit die Leiche ihres Kindes außerhalb der Gruppe 35b verlegen zu lassen.


    Herr Tichacek sagte weiters: wir von der Wiener Friedhofsverwaltung können die Angehörigen nicht personenbezogen von der Räumung der Kindergräber in der Gruppe 35b informieren, weil wir deren Koantdaten nicht erfassen dürfen (weil das Wiener Gesundheitsamt die Bestattung in Auftrag gab und nicht die Angehörigen).
    Nachdem die Daten Verstorbener nicht dem datenschutz unterliegen und die Verwaltung Wien nehmen dem Namen des Kindes erfasst hat, welche Pathologie die Leiche hat anliefern lassen (mit wenigen Ausnahmen fand ich die Adressen von Kliniken, wobei nicht klar ist, ob die Kinder hier nur Pathologisch betreut oder aber auch hier geboren wurden). Wie dem auch sei: neugeborene Kinder sind in der Krankenakte der Mutter geführt, den Kliniken sind die Kontaktdaten der Mütter 30 Jahre lang bekannt,denn so lange müssen Sie Teile der Krankenakte aufbehalten. Unklar ist mir, ob auch Angehörige einblick nehmen dürfen in die Krankenakte...z.B. ob der Vater Einblick nehmen darf (handelt es sich doch um die Krankenakte seiner Partnerin, aber um das von ihm gezeugte Kind). Ich formulierte Briefe, druckte diese aus, sandte diese an die Kliniken, bat die Kliniken um Versandt - das war im Juli 2009. AKH 105, Wilhelminenspital 18, SMZ-Ost 15, Rudolfstiftung 13, Semmelweisklinik 14, Hanuschkrankenhaus 3, Göttlicher Heiland 4, St. Joseph Krankenhaus 2, St. Anna 1, KH Hietzing (ehemals Lainz) 3, KFJ 7, und 14 "priv. Adressen, die ich keiner Klinik zuordnen konnte. Eine Kinderleiche war auf einem Wiener Friedhof gefunden worden, dem entsprechend verliert sich für mich die Spur zu den Angehörigen vollkommen. Als unzustellbar kamen zwei Briefe zurück. Es betrifft die Angehörigen zum Knaben Kustor und Knaben CEBECI. Die Angehörigen können verzogen sein....oder die Annahme des Briefes bewußt gezielt verweigert haben (beides ist möglich). Vom Kaiser franz-Josef spital und St. Anna weiß ich, das Sie die Aussendung problemlos umgesetz haben. Die Mitarbeiter vom Dokumentationszentrum den Wiener AKH meldeten bedenken an. Zuerst der aufschrei: so viel (dabei hat die Aussendung Zeit, den die ersten Gräber werden 2011 geräumt), damals wie heute der Hinweis: das kann den Angehörigen nicht mitgeteilt werden. Wenn Angehörige an der Versorgung ihrer Kinderleichen ein Interesse hätten, dann wären Diese längst selbst aktiv geworden und hätten von sich aus an deren richtigen Stellen nachgefragt. Akh sendet demnach nicht aus, dafür die Ausdrucke mir zurück. (Stand: 25.8.2009)


    Das die Eltern sich teilweise nun als Rabeneltern fühlen, weil sie aus wirtschaftliche Gründen es nicht gewagt haben, selbst die Beerdigung ihres Kindes in Auftrag zu geben - ist die eine Seite. Das die Eltern zornig und wütend sind, weil sie fehlerhaft beraten wurden, ist die andere Sache (wobei die klinikintern verwendete Sprache und Tatsachen schon manipulieren und somit Wahrheiten verdrehend eingesetzt werden So melden Kliniken lebend geborene Kinder gemäß Leichengewicht als Tod und Fehlgeburt, was der Erlebniswelt der Angehörigen nicht entsprach. Diese Angehörigen haben ihr Erleben am Grab ihres Kindes hinterlassen (dabei mache ich nur die Vorfälle von Dez. 2000 - Dez 2002 zum Thema, denn nur Begräbnisse, welche in diesem Zeitraum in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof stattfanden, habe ich mir genauer angeschaut, um vorhandenes Sichtbar zu machen! Warum es zu sehr vielen vermeidbare Zusatzletzungen kommt, versuche ich hier zu erklären. Das Angehörige verstorbener Kinder nicht alles hinnehmen müssen, versteht sich aus meiner persönlichen Sicht von selbst.


    Ich persönlich gehe davon aus, das Eltern grundsätzlich selbst für ihre lebend bzw tot geborenen Kinder sorgen wollen, auch dann wenn Sie selbst kein Einkommen über dem Existenzminimum haben ist die andere Seite. so nun seid ihr gefordert.
    MFG
    Gunnhild Fenia

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50

  • Hallo, das ist zunächst einmal sehr verwirrend für mich und das alles in einer Stresssituation für Eltern. WAS können wir tun? Für einen fachlichen Input bin ich nicht ausgebildet.
    Sag einfach, wie ich helfen kann und ich schaue ob das möglich ist.
    LG Lilo

  • Liebe Gunnhild!


    Mir geht es gleich wie Lilo - ich kann aus Deinen Beiträgen
    nicht filtern, welches Feedback Du von uns möchtest!


    Lg,


    Kate

  • Liebe Sternenkinder-Mama,


    du weißt ja, dass bis vor kurzem totgeborene Kinder entweder fremden Verstorbenen "beigelegt" wurden oder aber, da sie in vielen Bundesländern unter 500g nicht als "Leiche" gelten und somit auch nicht dem Bestattungsgesetz unterliegen, im medizinischen Sondermüll/im "ethischen Müll" landeten. Die Sammelbestattung von Früh- und Totgeburten war ein Schritt weg von der anonymen Fremdbeilegung hin zu: Geben wir diesen Kindern einen Platz auf dem Friedhof, wo sie von ihren Familien besucht werden können. Hinter der Idee der Sammelbestattung stand auch das Bedürfnis, eine Bestattungsform zu finden, bei der weder für die Eltern noch für zuständige Behörden oder Sozialämter massive Kosten entstehen.


    Ich persönlich kläre Eltern immer genau über die Möglichkeit der Sammelbestattung und der Individualbestattung auf und stelle fest: Einige entscheiden sich für die Individualbestattung und bezahlen die dadruch entstehenden Mehrkosten gerne für ihr Kind. Andere entscheiden sich für die Sammelbestattung, das hat mit den Kosten und auch mit den Folgekosten (Erhaltungs- und Nutzungsgebühren des Grabes) zu tun, aber nicht nur. Grundsätzlich sind die Kosten der Individualbestattung bei Fehl- oder Frühgeburten aber wesentlich geringer als bei der Bestattung eines Erwachsenen. Nicht, weil der Aufwand, den wir haben, geringer ist (es ist sogar oft wesentlich mehr Aufwand), sondern, weil wir einfach weniger verrechnen. Das was verrechnet wird, müssen wir verrechnen, um wenigstens kostendeckend zu arbeiten. Der Gewinn bleibt dabei meist aus.


    Was du beschreibst stimmt. Ich würde mir aber wünschen, dass du weniger anklagend formulierst. Weder Ämter, noch Krankenhäuser, Hebammen, Ärzte, Gesundheitsämter oder Friedhofsverwaltungen erschaffen absichtlich bösartige "Konzepte" und Strukturen, um Trauer zu erschweren oder zu kränken, wie es in deinem Posting oder auf deiner Website oft durchklingt. Es ist eher so, dass die Wichtigkeit des Abschiedes vom Kind noch nicht so lange bewusst ist. Die Wichtigkeit des Abschieds vom Verstorbenen ist insgesamt auch ein relativ neues Thema in der Trauerpsychologie, sodass hier erst Schritt für Schritt Änderungen und Verbesserungen möglich sind, die sich eben in den einzelnen Ämtern, Institutionen und Bürokratien erst durchsetzen müssen.


    Ich beginne z.B. damit, dass ich durch Vortrags- und Lehrtätigkeit zunächst einmal ein Bewusstsein beim Personal schaffe und die Umsetzung dauert dann einfach, tw. müssen ja wirklich verschiedene Gesetze überarbeitet werden. Das alles geht nicht von heute auf morgen, es braucht Zeit. Wenn ich aber zurückblicke, hat sich in den letzten 10 Jahren gewaltig viel verbessert.


    Ich bin keine Freundin der Sammelbestattung, aber für viele Eltern ist das eine stimmige Bestattungsform. Ich weiß auch, dass ein "totes Kind", das ich individualbestatten lasse, weniger kostet als ein Kind, das am Leben bleibt. Das ist ein absolut geschmackloser Vergleich, ich weiß: Aber die Kosten für die Bestattung belaufen sich bei uns auf maximal ca. 1.500 Euro (wenn es wesentlich mehr wird, dann weil großer Extraaufwand nötig war) in den meisten Fällen ist es aber wesentlich weniger! Soweit ich weiß, ist das die Summe (1500 Euro), die wir beim lebenden Kind allein für die Windeln bezahlen. Viele Eltern von totgeborenen Kindern wollen nicht mehr als den Sammelbeisetzungsbeitrag bezahlen.


    Das Bewusstsein für den Wert der Individualbestattung muss sich erst durchsetzen und zwar, - neben den Menschen, die in Behörden, Ämtern und Institutionen arbeiten - beginnend auch bei den Eltern, die heute immer noch dazu tendieren, ihrem tot geborenen Kind (v.a. bei Fehlgeburten) keinen Namen und keinen Platz in der Familie oder in einem eigenen Grab zu geben. Das betrifft nicht alle, aber doch einige. Das ist aber nicht anzuklagen, sondern einfach einmal festzustellen, um dann sanft, Schritt für Schritt bessere Wege zu finden. Ein weiser Mann hat zu mir einmal gesagt: "Wenn du im Motorboot sitzt und die anderen im Paddelboot, dann kannst du sie anschreien was du willst, sie werden dadurch nicht schneller werden, weil dazu etwas Wichtiges fehlt." Du kannst jetzt viel Geld in die Hand nehmen und ihnen ein Motorboot kaufen, aber wenn sie nicht lernen, damit zu fahren, dann gibt es noch viel mehr Probleme: Sie können es nicht starten oder sie fahren damit gegen einen Wellenbrecher und zerschellen. Ich hoffe, du verstehst, was ich damit meine: Weniger laut anklagen, nicht gleich alles über den Haufen hauen wollen (damit schafft man sich Widerstände statt Kooperationspartner), an Stelle dessen: Mit gutem Beispiel vorangehen, schauen, wo man Stück für Stück die Situation verbessern kann, aufklären und auf Multiplikatoren bauen.


    Liebe Grüße


    Christine