Mir fehlt die Rubrik für Gebetsanliegen, weswegen ich bitten möchte, dieses anzulegen.
Was ich an Informationen habe, habe ich (aus dem russischen übersetzt von Leyla) telefonisch erhalten.
Die Mutter war schwanger auf Ruslan. Dieses Kind hat 3 ältere Geschwister, wobei eines der älteren Geschwister mit einem Gen. defekt (Mukoviszidose?) geboren wurde. Das ist die Begründung, warum der betreuende Arzt der Schwangeren die Fruchtwasseruntersuchung vorgeschlagen hat (ev. ohne Sie ausreichend über die vielfältigen Folgen aufzuklären).
Die Mutter hat als gute Mutter dieser Untersuchung zugestimmt. Als es zur Durchführung kam, hat ein anderer Arzt (als vorgesehen) die Untersuchung vorgenommen. Drei Tage später ist die Schwangere wieder zu ihrem Gyn. gegangen, welcher den Tod ihres Kindes festgestellt hat. Die betroffene Mutter bekam in einer Wiener Klinik Tabletten und gebar still ihr Kind Ruslan Boston am 07.08.09
Wie es genau dazu kam, das Sie den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause genommen hat, weiß ich nicht, denn ich war nicht vor Ort.
Doch die Mutter erzählt, das Sie den Arzt beim Entlassungsgespräch gefragt habe, ob sie den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause nehmen dürfte. Der Arzt sagte "Ja, das es sich um eine Kinderleichen von unter 500 Gramm handle"*.
Die Mutter fuhr nach Hause und nahm den Leichnam ihres Kindes mit und legte diesen zu Hause in den Kühlschrank/ Eisfach. Doch wie weiter?
Leila ist med. Studentin und betreut ehrenamtlich Patienten mit türkischen und russischen Hintergrund. Ich weiß nicht, wie Leila in Kontakt kam mit der betroffenen Mutter - jedenfalls rief Leila mich an und eröffnete das Gespräch mit den Worten, das Sie eine Frau mit oben erwähnter Situation kennen gelernt habe.
Dank eines Zeitungsberichtes aus dem Jahr 2006 wußte ich, das es in Wien einen Rechtsanwalt gibt, der ein Herz für Angehörige und ihre im Mutterleib verstorbenen Kinder hat. Im moment liegt alles in den Händen dieses Rechtsanwaltes und eine kath. Geistlichen....die Mutter dazuzubringen, das Sie den Leichnam ihres Kindes wieder hergibt, damit die Totenbeschau/Obduktion durchgeführt werden kann (zu Sicherung von Beweisen), denn die Mutter wünscht verständlicherweise eine Klärung, ob jenen Ärzte etwas nachgewiesen werden kann, welche die Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt haben - ob Sie den Tod von Ruslan Boston verursacht haben ....
Anschließend wird das Kind beerdigt, wobei der kath. Geistliche zugesagt hat, ein besonders mitfühlendes Auge auf Mutter und Kind zu haben.
*Zwischenzeitlich hat jener Arzt, der die Entlassung von Mutter mit ihrem Kinderleichnam ....die Information erreicht, das die Ausfolgung von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen sicherlich nicht nur in Wien verboten ist - auch dann wenn die Angehörigen kein Geld haben und gegen die Kremierung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes sind.
Es hat sich in Wien leider noch nicht ausreichend herumgesprochen, das die Angehörigen bei einem Bestatter ihrer Wahl auch für ihre unter 500 Gramm schweren Kinderleichen einen Bestattungsantrag auf eine einfach Beerdigung stellen können, welcher vom Bestatter mit der MA 40 zu verrechen ist.
Zeitgleich wurde/wird den Bestattern und Angehörigen ans Herz gelegt, jeden diesbezüglichen Einzelfall dem Volksanwalt www.volksanw.gv.at zu melden...denn lebend geborene Kinder, welche später sterben sind Familienmitglieder und hier bezahlt die MA40 schon jetzt ein einfaches Begräbnis....doch Kinderleichen unter 500 Gramm sind (lt. MA 40) keine Familienmitglieder---mehr dazu ist zu finden unter folgendem Link
Ärzte sind in Bezug auf Bestattungsrecht grundsätzlich nicht ausgebildet," denn Kliniken sind ein Ort der Lebenden und nicht der Verstorbenen" (um die Worte einer Ärztin zu wiederholen, welche im der Direktionsabene von Dr. Marhold zu Hause war)
In Wien ist das Ausfolgen von Leibesfrüchte an Angehörige verboten. Das Beerdigen in einem Garten/ Park/Grünanlagen ist verboten (der Arzt hätte die Kinderleiche nicht der Mutter übergeben dürfen) Stunden/Tage später hat der Entlassungsarzt mit einer Bestattung gesprochen. Da die Mutter nicht die MA 40 finanzierte Kremierung, sondern die Beerdigung ihres verstorbenen Kindes sich wünscht - sei er bereit, die Beerdigung zu bezahlen. Voraussetzung: die Kindesmutter bringt den Leichnam ihres Kindes zurück in die Klinik. Dieses Angebot ist für die Mutter nicht annehmbar, denn aus ihrer Sicht ist einen neutrale Totenbeschau/Obduktion nicht gewährleisten, um abzuklären, ob die Fruchtwasseruntersuchung durchführende Ärztin den Tod ihres Kindes verursacht hat. Zudem vertraut sie der Klinik nicht, das der Leichnam ihres Kindes anschließend nicht doch der (Sammel-)kremierung zugeführt wird....
bettet bitte dafür, das die Wahrheit ans Licht kommen möge. Und das das Anliegen der Aktion Allen Menschen ein Grab zur Umsetzung kommt.
MFG
Gunnhild Fenia