Beten für Ruslan (geb.07.08.09)

  • Mir fehlt die Rubrik für Gebetsanliegen, weswegen ich bitten möchte, dieses anzulegen.
    Was ich an Informationen habe, habe ich (aus dem russischen übersetzt von Leyla) telefonisch erhalten.
    Die Mutter war schwanger auf Ruslan. Dieses Kind hat 3 ältere Geschwister, wobei eines der älteren Geschwister mit einem Gen. defekt (Mukoviszidose?) geboren wurde. Das ist die Begründung, warum der betreuende Arzt der Schwangeren die Fruchtwasseruntersuchung vorgeschlagen hat (ev. ohne Sie ausreichend über die vielfältigen Folgen aufzuklären).
    Die Mutter hat als gute Mutter dieser Untersuchung zugestimmt. Als es zur Durchführung kam, hat ein anderer Arzt (als vorgesehen) die Untersuchung vorgenommen. Drei Tage später ist die Schwangere wieder zu ihrem Gyn. gegangen, welcher den Tod ihres Kindes festgestellt hat. Die betroffene Mutter bekam in einer Wiener Klinik Tabletten und gebar still ihr Kind Ruslan Boston am 07.08.09
    Wie es genau dazu kam, das Sie den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause genommen hat, weiß ich nicht, denn ich war nicht vor Ort.
    Doch die Mutter erzählt, das Sie den Arzt beim Entlassungsgespräch gefragt habe, ob sie den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause nehmen dürfte. Der Arzt sagte "Ja, das es sich um eine Kinderleichen von unter 500 Gramm handle"*.
    Die Mutter fuhr nach Hause und nahm den Leichnam ihres Kindes mit und legte diesen zu Hause in den Kühlschrank/ Eisfach. Doch wie weiter?


    Leila ist med. Studentin und betreut ehrenamtlich Patienten mit türkischen und russischen Hintergrund. Ich weiß nicht, wie Leila in Kontakt kam mit der betroffenen Mutter - jedenfalls rief Leila mich an und eröffnete das Gespräch mit den Worten, das Sie eine Frau mit oben erwähnter Situation kennen gelernt habe.


    Dank eines Zeitungsberichtes aus dem Jahr 2006 wußte ich, das es in Wien einen Rechtsanwalt gibt, der ein Herz für Angehörige und ihre im Mutterleib verstorbenen Kinder hat. Im moment liegt alles in den Händen dieses Rechtsanwaltes und eine kath. Geistlichen....die Mutter dazuzubringen, das Sie den Leichnam ihres Kindes wieder hergibt, damit die Totenbeschau/Obduktion durchgeführt werden kann (zu Sicherung von Beweisen), denn die Mutter wünscht verständlicherweise eine Klärung, ob jenen Ärzte etwas nachgewiesen werden kann, welche die Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt haben - ob Sie den Tod von Ruslan Boston verursacht haben ....


    Anschließend wird das Kind beerdigt, wobei der kath. Geistliche zugesagt hat, ein besonders mitfühlendes Auge auf Mutter und Kind zu haben.


    *Zwischenzeitlich hat jener Arzt, der die Entlassung von Mutter mit ihrem Kinderleichnam ....die Information erreicht, das die Ausfolgung von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen sicherlich nicht nur in Wien verboten ist - auch dann wenn die Angehörigen kein Geld haben und gegen die Kremierung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes sind.


    Es hat sich in Wien leider noch nicht ausreichend herumgesprochen, das die Angehörigen bei einem Bestatter ihrer Wahl auch für ihre unter 500 Gramm schweren Kinderleichen einen Bestattungsantrag auf eine einfach Beerdigung stellen können, welcher vom Bestatter mit der MA 40 zu verrechen ist.


    Zeitgleich wurde/wird den Bestattern und Angehörigen ans Herz gelegt, jeden diesbezüglichen Einzelfall dem Volksanwalt www.volksanw.gv.at zu melden...denn lebend geborene Kinder, welche später sterben sind Familienmitglieder und hier bezahlt die MA40 schon jetzt ein einfaches Begräbnis....doch Kinderleichen unter 500 Gramm sind (lt. MA 40) keine Familienmitglieder---mehr dazu ist zu finden unter folgendem Link
    Ärzte sind in Bezug auf Bestattungsrecht grundsätzlich nicht ausgebildet," denn Kliniken sind ein Ort der Lebenden und nicht der Verstorbenen" (um die Worte einer Ärztin zu wiederholen, welche im der Direktionsabene von Dr. Marhold zu Hause war)
    In Wien ist das Ausfolgen von Leibesfrüchte an Angehörige verboten. Das Beerdigen in einem Garten/ Park/Grünanlagen ist verboten (der Arzt hätte die Kinderleiche nicht der Mutter übergeben dürfen) Stunden/Tage später hat der Entlassungsarzt mit einer Bestattung gesprochen. Da die Mutter nicht die MA 40 finanzierte Kremierung, sondern die Beerdigung ihres verstorbenen Kindes sich wünscht - sei er bereit, die Beerdigung zu bezahlen. Voraussetzung: die Kindesmutter bringt den Leichnam ihres Kindes zurück in die Klinik. Dieses Angebot ist für die Mutter nicht annehmbar, denn aus ihrer Sicht ist einen neutrale Totenbeschau/Obduktion nicht gewährleisten, um abzuklären, ob die Fruchtwasseruntersuchung durchführende Ärztin den Tod ihres Kindes verursacht hat. Zudem vertraut sie der Klinik nicht, das der Leichnam ihres Kindes anschließend nicht doch der (Sammel-)kremierung zugeführt wird....
    bettet bitte dafür, das die Wahrheit ans Licht kommen möge. Und das das Anliegen der Aktion Allen Menschen ein Grab zur Umsetzung kommt.
    MFG
    Gunnhild Fenia

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50

  • Liebe Fenia,


    es ist in deinen Beiträgen (ganz besonders auch in diesem) oft sehr schwierig herauszufinden, was genau dein Anliegen ist: Geht es ums Gebet? Geht es darum, die Fruchtwasseruntersuchung kritisch zu beleuchten? Geht es um Bestattungsgesetze (die ja wirklich in jedem Bundesland anders sind)? Geht es um hausgemachte Abläufe und Bürokratie in Institutionen, die ungünstige Voraussetzungen schaffen? Geht es um Verfehlungen von Einzelpersonen .... ???


    Es ist für alle Teilnehmer hier im TrauerForum schwierig zu reagieren, weil du viele Themen in einen einzigen Thread packst und häufig auch nur oberflächlich beschreibst und Andeutungen machst. Wo soll man hier mit einer Antwort beginnen?


    Du müssetst die Problematik mit der MA40, dem Bestattungsrecht und der in Wien üblichen Bestattungspraxis von Kindern z.B. mal ganz genau und nachvollziehbar in einem eigenen Thread beschreiben,ohne dass du tausend Links und Beispiele einbaust, die mehr verwirren als etwas verständlich machen. So wie du die Situation hier beschreibst,ist es für unsere Mitglieder im TrauerForum nicht verständlich, da ja die wenigsten aus Wien sind und die Problematik der stillgeborenen Kinder und deren Beisetzung in Wien (und wer in welchem Falle welche Kosten übernimmt) ist ja ein Spezialthema für sich!


    Bei uns in Tirol gilt für Kinder unter 500g keine Bestattungspflicht, d.h. sie fallen nicht unter das Bestattungsgesetz und können nach der Obduktion (eine solche ist bei uns bis auf sehr wenige Ausnahmen immer der Fall!) sehr wohl von den Angehörigen selbst transportiert und bestattet werden. In Wien ist das nicht der Fall, der Arzt war also falsch informiert (vielleicht war er ja ein Tiroler und hat nicht gewusst, dass die Gesetze hier unterschiedlich sind). In Tirol darf ein Arzt der Mutter ein Kind unter 500g aber auch nicht einfach "aushändigen", bevor der Pathologe entschieden hat, ob es eine Obduktion gibt oder nicht.


    Dass sich hier in deinem Beispiel die zusätzliche Problematik ergibt, dass die Mutter ihr totes Kind nun nicht mehr hergeben will, das ist für mich einerseits ein juridisches Problem und da stehen die Karten für sie sicher schlecht: Denn sie kann ihr totes Kind nach dem Wiener Gesetz nicht einfach in den Gefrierschrank legen! Andererseits ist es auch ein psychologisches Problem: Es tut weh, aber wir müssen unsere Verstorbenen irgendwann körperlich loslassen und beisetzen, wir können sie nicht einfach privat einfrieren. Das löst auch kein Trauer-Problem, im Gegenteil.


    Mir kommt es auch nicht sinnvoll vor, die Frau zusätzlich zu verunsichern und die Redlichkeit der Pathologen anzuzweifeln: Obduktionen an der Klinik sind auch dazu da, Kunstfehler von Ärzten aufzudecken. Wenn die Mutter hier trotzdem Zweifel hat, würde ich ihr raten, die Obduktion in einer anderen Klinik durchführen zu lassen. Die muss sie zwar dann selber bezahlen, hat aber dann Gewissheit und mehr Ruhe.


    Zur Problematik der Fruchtwasseruntersuchung und der ganzen pränatalen Diagnostik sage ich hier gar nichts, denn das ist ein ganz eigenes Kapitel!


    So, erstmal genug für heute von mir, zwecks der Übersichtlichkeit!


    Liebe Grüße


    Christine

  • Hallo, liebe Christine,
    herzlichen Dank für deinen zahlreichen Berechtigten Hinweise.
    wegen klarer Schreiben ist es so eine Sache: Dazu muss ich für mich selbst erst einmal durchblicken bis auf den Bodengrund des Brunnens. Drüber ist dreckiges drübes Wasser.
    Die (straf-) rechtliche Sichtweise ist das eine, wobei es mir persönlich nicht um Strafe/Bestrafen geht, sondern um die Unmöglichkeit von rechtlichen Rahmenbedingungen.
    So eine Tatsache ist z.B. folgendes:

    • In Kliniken wird zwar laufend gestorben - aber zum Bestattungsrecht sind weder die Ärzte noch die Hebammen ausgebildet - daher auch nicht befugt, rechtsverbindlich etwas zu sagen.
    • Die Mutter von Ruslan ging zum Wiener Patientenanwalt, bevor Sie mit mir in Kontakt kam. Dort erhielt Sie veraltete Angaben über die Verwaltung der Wiener Friedhöfe (sie heißt z.B. seit mehreren Jahren nicht mehr MA 43) und der Patientenanwalt dürfte der Mutter wirklich gesagt haben, dass Sie den Leichnam ihres Kindes in einem Wiener Garten oder Wienerwald oder Wiener Parkanlage begraben dürfe, weil unter 500 Gramm schwer.

    Erst als die Kindesmutter bereits die Schaufel gekauft hatte, erhielt ich Kenntnis von Ihrer Tragödie. Ich durfte in die Wohnung der Mutter kommen, alles mit der Digicam dokumentieren (so gibt es auch ein Foto mit der Mutter und der Schaufel, als die Mutter zeitgleich mir über eine Dolmetscherin erzählte, was ihr gesagt worden ist.)


    Die gleiche Dolmetscherin mit dem Namen Leyla war mit beim Patientenanwalt. Als Leyla merkte, das hier etwas gewaltig schief lief, hat sie mich angerufen. Und es dauerte eine Weile, bis ich begriff, was los war.
    Als ich begriff, um was es der Mutter ging, organisierte ich erst einmal einen Geistlichen, der den Leichnam des Kindes zu Hause willkommen geheißen hat an einem Samstag. Wie ...mir fehlen Worte ...das Leben doch spielt: von der Segnung des toten Kindes musste der Pfarrer rasch in seine Kirchengemeinde, um sofort eine Taufe von einem lebenden Kind durchzuführen.


    2 Tage später am Montag war ich mit der Dolmetscherin - einer Med. Studentin - wieder bei der Mutter, ausgerüstet mit Utensilien. So konnte der Leichnam aus der Plastikbox (Jausenbox) in eine warme Babywindel gehüllt werden und in einem verrottbaren Karton, auf dem Engeln und goldene Sterne zu sehen sind.
    So wie Du es richtig gesagt hast: ich habe erreicht, das die Mutter den Leichnam ihres Kindes in einer anderen Pathologie/Prosektur abgeben konnte, was der Mutter nun nicht mehr schwer fiel - auch weil ich einen Begleitbrief am PC verfasst, ausgedruckt, dem Kind beigelegt habe. Der Brief war an die Mitarbeiter der Prosektur des Wilhelminenspitals gerichtet. Im Brief stand, warum weshalb weswegen die Kindesmutter selbst den Leichnam ihres Kindes hier abgibt - und was zu Untersuchen der Mutter wichtig ist...und das der Leichnam nicht kremiert, sondern beerdigt wird...und auch die Daten der Bestattung standen im Brief. Somit musste die Mutter vor Ort den Ärzten gegenüber nicht mehr Rede und Antwort stehen, denn es lag alles schriftlich vor. So hatte ich auch das orig. email ausgedruckt vom Krankenanstaltenverbund, indem das Okay stand, das der Leichnam im Wilhelminenspital abgegeben werden darf durch die Mutter und das der Krankenanstaltenverbund für die Beerdigungskosten aufkommt. Die Bestattung Wien hat ja auch noch das Gesundheitsamt davon in Kenntnis gesetzt/setzen müssen, das hier eine Kindesmutter den Leichentransport ihres verstorbenen Kindes persönlich machen darf/ machen muss.
    Anschließend gingen die Dolmetscherin - eine med. Studentin - mit der Mutter und mir zur Bestattung Wien, 16. Bezirk. und gaben die Bestattung in Auftrag, das heißt, die Mutter durfte aus einem Angebot wählen - wobei den Friedhof und Grabplatz hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits gewählt, weil sie damit einverstanden war, das ich zuvor das günstigste Platzerl ihr suchen durfte. Das tat ich, indem ich mit Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe Kontakt aufnahm. Wien hat 55 Friedhöfe, habe ich damit in Verbindung erfahren, also weit mehr, als ich ursprünglich die Information hatte. Und die billigste Wahl für einen Grabplatz ist dzt. am Wiener Zentralfriedhof. Ich suche gerade nach dem Fachbegriff. Es geht darum, das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe selbst die Gruppe und den Grabplatz bestimmen darf, aber die Grabnachnutzungsrechte den Angehörigen zustehen. Fachbegriff fällt mir nicht ein.


    Da in diesem Fall der Wiener Krankenanstaltenverbund die Beerdigungskosten übernehmen wird (ich vermute: weil der Arzt Klinikintern Selbstanzeige erstattet hat, da er eine falsche Auskunft gegeben hat) wurde mir und der Mutter gegenüber gesagt, das offiziell auf den Papieren stehen wird, das der Krankenanstaltenverbund diese Beerdigung in Auftrag geben hat. Somit fließen (lt. aktueller Rechtssprechung) die Rechte dem Krankenanstaltenverbund und nicht der Mutter zu...


    Diesen Umstand habe ich gleich an Herr Tichacek (Verwaltung Wiener Friedhöfe) gemeldet, denn es geht auch anders: Das Sozialreferat übernimmt bei tausenden Wienern Monat für für Monat die Mietkosten für deren Wohnung, ohne dass das Sozialamt deswegen als Vermieter oder Nutzungsberechtiger aufscheint.


    Umgehend schrieb er mir zurück, das er sich persönlich dafür einsetzen wird, das der Mutter z.B. die Grabnachnutzungsrechte angeboten werden können. (und das geht nur, wenn die Angehörigen den Bestattungsauftrag erteilen, unabhängig davon, ob sie selbst die Beerdigung auch bezahlen - erklärte mir zu einer früheren Zeitpunkt Herr Tichacek.)


    Am 25.9.2009 wird am Wiener Zentralfriedhof Tor 3 Halle 3 um 12 zu Mittag der kleine Mann verabschiedet und anschließend außerhalb der Gruppe 35b beerdigt.


    Beerdigt und nicht kremiert - zudem christlich, durchgeführt von dem gleichen Geistlichen, der schon zur Familie in die Wohnung kam.


    Und wegen dem rechtlichen Aspekt: diesbezüglich hat sich der Wiener Patientenanwalt bereit erklärt, sich alles genauest anzusehen. Er benötigt im Moment nur die schriftliche Vollmacht durch die Kindesmutter.


    ich hätte euch so gern ein Foto von Kind hier hochgeladen, doch wie mache ich das? Es will mir nicht gelingen.


    PS: die Totenbeschauung in einer anderen Klinik muss die Mutter nicht bezahlen. Es geht in Wien darum, das z.B. die städtischen Kliniken und das Hanuschspital miteinander vernetzt sind. Daher kann jede der daran angeschlossen Pathologien/Prosekturen aufgesucht werden, denn diese Vorgehensweise kann Klinikintern normal verrechnet werden, ohne das die Angehörigen extra zur Kasse gebeten werden müssen.


    Da das Kind in einem städtischen Spital den Mutterleib verließ - mußte der Leichnam des Kindes in eine der zahlreichen Wiener Pathologie/Prosekturen wieder zurückgebracht werden, welche sich im Verbund zueinander befinden. Das hat grundsätzlich der Mutter seelisch den Abschied sehr erleichtert, wie Sie mir über die Dolmetscherin ausrichten ließ. Damit reduzierte sich auch ihre Angst, das Ärzte innerhalb einer Klinik was vertuschen könnten. Ängste sind irrational, erst recht bei einem frisch traumatisierten Menschen, der zeitgleich auch noch eine Geburt hinter sich gebracht hat. Manchesmal muss man unkonventionelle Lösungen anbieten, die den Angstpegel bei der Mutter senken. ;(
    Das ich den Brief (leserlich!) geschrieben hatte, dafür war mir die Mutter sehr dankbar. (ich weiß aus eigenem Erleben, auf was es ankommt, daher fiel es mir nicht schwer, dieses Schreiben zu verfassen)
    Im Auftrag der Mutter mußte ich zusätzlich extra dick unterstreichen: nicht kremiert, sondern beerdigt - und ob sich noch die Frage klären lässt, ob Ruslan Bostan wirklich auch Mukoviszidose gehabt hat.
    Diese vielen kleinen Dinge waren weitere postive Puzzleteile, welche Mutter und Kind beim wechselseitigen Loslösungsprozess halfen.
    In Gedanken sende ich an diese Mutti und ihr Kind die Botschaft: Das habe ich doch gerne getan :love:

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50

  • Liebe Leser/in,
    Danke für eure Gedanken und Gebete wegen Ruslan und seiner Familie. Bilder und weitere Texte finden Sie hier


    Wer aufmerksam meine Zeilen verfolgt hat, kann sich erinnern, das ursprünglich zwei Namen standen. Hintergrund: ich hatte der Mutter gesagt, das sie ihrem unter 500 Gramm schweren Kind einen Namen geben darf (das die Vorgaben lt. Personenstandsgesetz davon unberührt bleiben), denn auf dem Grabstein darf stehen, was Angehörige ansagen. Sie gab ihrem Kind einen geschlechtsbezogenen Vornamen = Ruslan, den Familiennamen des Vater (den ich ursprünglich als 2. Vornamen definiert hatte) und dann ihren eigenen Familiennamen. Mit der Familie ist vereinbart, das ich den Vornamen ihres Kindes veröffentlichen darf, aber möglichst nicht deren Familiennamen.


    Für Jene, die nicht wissen, was es mit dem Personenstandsgesetz auf sich hat: Dieses gilt z.B. Österreichweit und beinhaltet die Vorgaben zur Dokumentation. So muss Kindern mit einem Leichengewicht von über 500 Gramm anders dokumentiert werden als ein Kind mit einem Leichengewicht von unter 500 Gramm. Einem lebend geborenen Kind steht Geburts- und Sterbeurkunde zu und im Todesfall muss durch die Behörde das Nachlassgericht eingeschalten werden.


    Geld zur teilweisen Abdeckung der Beerdigungskosten: Mit der Geburtsurkunde kann beim Finanzamt die Familienbeihilfe angefordert werden, auch wenn ihr Kind nur wenige Minuten außerhalb des Mutterleibes gelebt hat.

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50