Beiträge von Christine

    Liebe Maki,


    irgendwann wirst du zurückschauen und feststellen, dass du weitergekommen bist! Das kommt schon noch, lass dir Zeit! Du löst deine Aufgaben auf dem Weg der Trauer, in dem Ausmaß, in dem sie für dich bewältigbar sind. Deshalb musst du immer wieder mal zurückkehren und Aufgaben bewältigen, die du beim ersten oder zweiten Mal gar nicht oder nur zum Teil bewältigt hast. Jeder Schritt zurück, ist eigentlich kein Schritt zurück, sondern ein Fortschritt, weil du Dinge, die du am Weg liegengelassen hast, aufsuchst und bearbeitest. Würdest du nicht zurückkehren, würden sie dein Fortkommen irgendwann einmal behindern!


    Alles Liebe!
    Christine

    Liebe Sili,
    das tut mir leid! Bei uns ist es auch nach Obduktion und nach schweren Unfällen möglich, den Verstorbenen noch zu sehen und zu berühren. Wir sind auf Restauration nach Unfall, Suizid oder Obduktion spezialisiert und wissen, dass vieles möglich ist! Dass ein Abschied nicht mehr möglich ist, ist die absolute Ausnahme!
    Liebe Grüße
    Christine

    Liebe Peggy,


    warum haben sie Platten und Nägel entfernt? Das versteh ich nicht ganz!
    Wenn dein Bruder in dieser Woche gekühlt aufbewahrt worden ist und wenn der Bestatter ihn noch einmal entsprechend versorgt, wäre ein Abschied schon noch möglich! Ich würde da nochmal nachfragen! Wer hat euch denn vom Abschied abgeraten?


    Liebe Grüße
    Christine

    Liebe wolfs-eyes,


    wenn Frauen Kinder in den ersten Schwangerschaftswochen verlieren, dann wird das von der Umgebung oft nicht ernst genommen, dabei ist Trauer um ein Kind unabhängig von der Schwangerschaftswoche und der Größe des Kindes! Ich kann mir vorstellen, dass du furchtbar erschrocken bist, als du das Kind verloren hast und dass du zusätzlich zur Trauer auch traumatisiert bist. Es stimmt, was Kate sagt, dass Träume ein Zeichen dafür sind, dass ein Verarbeitungsprozess im Gange ist.
    Ich glaube aber, dass du eine posttraumatischen Belastungsreaktion hast und ich würde dir raten, das von einem Psychologen oder Psychiater abklären zu lassen. Zwar ist eine solche Reaktion an sich noch keine psychische Erkrankung, aber sie kann sehr leicht in eine Erkrankung (z.B. Depression) kippen und da musst du unbedingt behandelt werden: Medikamentös und psychotherapeutisch!


    Magst du uns erzählen, was passiert ist und wie du das alles erlebt hast? Wo hast du das Kind verloren, warst du ganz alleine und was ist mit dem Kind dann geschehen? Hast du ihm einen Nahmen gegeben?


    Alles Liebe!
    Christine

    Liebe Maki,


    ich kann deine Schuldgefühle gut nachvollziehen und alle hier im Forum kennen diese Schuldgefühle! Vielleicht hilft es dir, diese Gefühle ein bisschen zu relativieren, indem du dir immer wieder vor Augen hältst, dass sie zur Trauer dazugehören und dass "Schuldgefühle zu haben", nicht automatisch heißt, "dass du auch Schuld bist".


    Und: Drei Schritte vor und zwei zurück, das ist in der Summe ein Schritt vor! Und das heißt, dass du immer ein Stück weiter kommst. Auch glaube ich, dass das Wiederholen von Schritten oder Wegen sehr viel bringen kann, vor allem, wenn man diese Schritte bewusst und aufmerksam geht: Da ist manches vertraut und doch einiges anders! :)


    Alles Liebe
    Christine

    Liebe Peggy!


    wo ist denn dein Bruder jetzt gerade? Du sagst, dass ihn die Staatsanwaltschaft freigegeben hat. Ist er eigentlich obduziert worden?


    So eine Beerdigung ist ein Ereignis, an dem die Öffentlichkeit teilnehmen kann und soll. Jeder, der möchte soll die Gelegenheit haben, sich zu verabschieden. Für die meisten Trauerfamilien ist das zwar "stressig" und auch "belastend", aber auch sehr tröstlich, wenn viele Leute kommen. Es mag schon sein, dass darunter ein paar sind, die gar nicht so eine enge Verbindung hatten und zunächst "nur zum Schauen" kommen, aber ich glaub, dass die Sensationsgier schlussendlich der Betroffenheit weicht, wenn sie vor dem Sarg/der Urne stehen ...


    Vielleicht solltet ihr euch (du und deine Familie) vor der öffentlichen Trauerfeier noch einmal von eurem Bruder verabschieden: Frag den Bestatter nach der Möglichkeit, dass ihr euch am offenen Sarg vor der Einäscherung nocheinmal verabschieden könnt! Ich glaube, dass das wichtig wäre! Ganz toll wäre es natürlich, wenn ihr das an seinem Geburtstag machen könntet, das wäre ein schönes letztes Geschenk für ihn und du könntest ihm noch etwas in den Sarg geben. Allerdings wäre in diesem Fall eine thanatopraktische Versorgung (evt. sogar eine Einbalsamierung) nötig, weil bis dahin ja doch schon einige Zeit vergangen ist.


    Weißt du schon, wann der Termin für die Feuerbestattung ist? Und: Findet die öffentliche Trauerfeier mit dem Sarg oder mit der Urne statt? Je nachdem müsste man den Abschied am offenen Sarg terminlich unterschiedlich planen. Denk mal drüber nach bzw. erkundige dich bei eurem Bestatter, was er hier anbieten kann!


    Alles Liebe
    Christine

    Liebe Sili,


    natürlich bist du der Nutzungsberechtigte von Michaels Grab und insofern hast du sowohl die Pflicht als auch das Recht, das Grab zu pflegen.
    Ich habe mich auf deinen Satz bezogen: "das Grab bei uns kann jeder pflegen, der möchte". Das ist bei uns in Österreich natürlich nicht so bzw. dein Satz ist ein bisschen missverständlich formuliert. Der Nutzungsberechtigte kann des zwar erlauben, aber eben auch verbieten. Wenn du es allen erlaubst, dann kann jeder Michaels Grab pflegen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass du dich schnell anders entscheidest, wenn eine Person, die du nicht gerne hast, an dem Grab etwas ändert, das du liebevoll gestaltet hast ... oder?


    :)
    LG
    Christine

    Liebe traurigetina,


    du musst unterscheiden zwischen der Erlaubnis zur Grabpflege, die du ja offensichtlich von Uwes Mutter hast und der Nutzungsberechtigung, die nur derjenige hat bzw. darüber verfügt, der die Grabgebühren bezahlt. Wenn der Nutzungsberechtigte stirbt, geht das Recht der Grabbenützung und damit auch die Pflicht bzw. das Recht, das Grab zu pflegen auf den gesetzlichen Erben über, wenn das testamentarisch nicht anders geregelt ist.
    Da Uwe keine Kinder hat (oder?), wären demnach seine Eltern oder Geschwister (oder wenn es keine Eltern oder Geschwister gibt, seine Großeltern) die Erben der Nutzungsberechtigung.
    Da Uwes Mutter die Gebühr ja für die 20 Jahre oder zumindest für die Mindestruhezeit bezahlt hat, bleibt das Grab auch zumindest für den Zeitraum, der bezahlt wurde und sicher für den Zeitraum der Mindestruhepflicht bestehen.


    Ich würde das mit Uwes Mutter besprechen und dich erkundigen:
    1. wer genau das Nutzungsrecht erbt
    2. ob du das Grab auch im Falle ihres Todes pflegen darfst
    3. ob du nach Ablauf der 20 Jahre das Recht hättest, Uwe umbetten zu lassen.


    Es nützt dir überhaupt nichts, wenn du ein Schreiben aufsetzt! Das Schreiben muss Uwes Mutter aufsetzen bzw. sie muss das Nutzungsrecht in ihrem Testament festlegen, wenn sie will, dass du Nutzungsberechtigte wirst und nicht die gesetzlichen Erben.


    Liebe Sili,
    es kann nicht jeder ein Grab pflegen! Das ist nur möglich, wenn der Nutzungsberechtigte nichts dagegen hat. Wenn er das nicht will, kann er das verbieten!


    Liebe Grüße
    Christine

    Liebe traurigetina,


    es gibt Gräber (bei uns heißen sie Reihengräber) für einen Verstorbenen, die oft nach Ablauf einer bestimmten Zeit (10 bis 20 Jahre) nicht mehr verlängert werden können und aufgelöst werden. Diese Gräber sind natürlich auch kostengünstiger als andere.
    Ich würde dir Folgendes raten: Möglicherweise war die Beratung wirklich schlecht, möglicherweise warst du aber während des Beratungsgesprächs einfach in so einem Ausnahmezustand, dass du das einfach überhört hast. Das ist oft so, dass Angehörige im ersten psychischen Schock einfach nicht aufnahmefähig sind und dann Dinge überhören, auch wenn man sie dreimal betont.
    Was mich noch interessiert: Wer hat denn derzeit das Grab gemietet bzw. wer zahlt denn die Friedhofsgebühr, bist das du oder ist das Uwes Mutter?


    Wenn es sich wirklich um ein Grab handelt, das nicht verlängert werden kann, dann versuch es mal ein bisschen entspannter zu sehen: Erstmal hast du ja jetzt einen Platz für Uwe und in 20 Jahren kannst du dann eine Umbettung in ein verlängerbares Grab in Betracht ziehen.
    Dennoch würde ich mit der Friedhofsverwaltung sprechen und erklären, dass du dich in einem wesentlichen Punkt falsch beraten fühlst und schauen, ob sich da was machen lässt, was evt. Umbettungskosten betrifft.


    Alles Liebe
    Christine

    Liebe Anita,


    dann ist es umso wichtiger, dass du dir psychologische Unterstützung holst! Vielleicht kannst du ja bei dem Therapeuten anknüpfen, bei dem du schon in Therapie warst?
    Liebe Grüße
    Christine

    Liebe Anita,


    ja, das ist schlimm: Das Grab, das Loch, der Sarg, der da reinkommt, das hat so etwas Endgültiges und Dunkles und doch kann man es immer noch nicht als endgültig akzeptieren. Lass dir Zeit! Das alles zu realisieren braucht Zeit, meistens sogar sehr viel Zeit. Es ist sicher eine gute Idee, sich Unterstützung und Begleitung für die Bearbeitung zu suchen. Das kann eine Therapie sein, das muss aber keine Therapie sein. Eine Therapie ist dann nötig, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird. Psychotherapeuten bieten aber auch Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen an (eine Krise ist ja ebensowenig eine Krankheit wie Trauer) und unterstützen so den gesunden Bewältigungsprozess. Mit hat es immer sehr geholfen, mir in turbulenten oder Krisenzeiten rechtzeitig "prophylaktisch" psychologische bzw. psychotherapeutische Unterstützung zu holen, um einer eventuellen Erkrankung vorzubeugen. Das habe ich auch immer als hilfreich empfunden und kann das nur empfehlen!


    Alles Liebe
    Christine

    Liebe Maki!
    Das klingt super, was du da schreibst! Macht weiter so! Danke dir für das Beispiel mit dem fehlenden Finger! Das werd ich mir merken, das ist ein gutes Bild!
    Liebe Grüße
    Christine

    Liebe Buddhaweiblich,


    unser Motto ist: Wir können hier nicht trösten, aber für einander da sein!
    Dass du nicht weinen kannst, ist ganz normal, der Tod ist noch nicht begreifbar, daher kann Trauer noch nicht "aufbrechen", sie schlummert vielmehr in dir! Das "Aufbrechen" kommt noch! Lass dir jetzt Zeit und lass dich zeitlich nicht unter Druck setzen mit der Beisetzung! Dann kannst du alles so planen, dass es dem Leben deines Bruders entspricht!


    Viel Kraft!
    Christine