Ja, muesste theoretisch klappen! Aber am Besten per Einschreiben mit Rueckschein.
Aber lies bitte dies bevor Du was unternimmst
Die GEZ vollstreckt gnadenlos rückständige Rundfunkgebühren ohne vorheriges Gerichtsverfahren. Wer die Abmeldung seiner Rundfunkgeräte nicht beweisen kann, muss nachzahlen! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können und sich richtig bei der GEZ abmelden.
Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt!
Martin S. aus Berlin staunte nicht schlecht, als ihm Post des Gerichtsvollziehers für das Finanzwesen ins Haus flatterte. GEZ-Gebühren für die zurückliegenden drei Jahre sollten vollstreckt werden, immerhin gut 600 Euro! Es gab zuvor kein Mahnverfahren und keine Zahlungserinnerungen. Martin S. hatte bereits vor vier Jahren seine Rundfunkgeräte abgeschafft und daraufhin dies auch bei der GEZ angezeigt. Dort wurde die Abmeldung offenbar ignoriert. Als die GEZ weiterhin Geld abbuchen wollte, sperrte er die Lastschrift und schrieb nochmals zur GEZ. Danach war es ruhig. Bis zum Tag, an dem der Gerichtsvollzieher sein Kommen ankündigte. In zwei Wochen soll zwangsvollstreckt werden.
GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!
Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.
Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!
Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!
Fazit: Wer seine Gebühren nicht zahlt, kann nicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren hoffen, Stattdessen wird sich der Gerichtsvollzieher melden und einen Vollstreckungstermin ankündigen!
So wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Zwangsvollstreckung!
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Da die GEZ nur eine Inkassogesellschaft ist, muss die Klage gegen die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt gerichtet werden.
Quelle: https://www.freenet.de/finanze…reibt_593962_4707830.html
Also wenn ihr dagegen vorgeht kommt es zum Gerichtsverfahren
Mein Tipp: Geld von jemanden leihen!