bestattung in österreich

  • ich habe eine für andere sicher ungewöhnliche frage: mein ehemann ist verstorben, doch wir leben schon einige jahre getrennt und hatten keinen kontakt mehr, sonst hat er keine angehörigen,
    wie ist das nun: müssen angehörige in österreich einen verstorbenen bestatten? oder kann man das auch verweigern? kann man ihn z.b. einäschern lassen, diese bezahlen und die asche dann dort lassen?

  • Hallo Flocon!


    Zunächst möchte ich Dir natürlich mein Beileid ausdrücken!


    Nun zu Deiner Frage: Grundsätzlich kann niemand zur Übernahme von Beerdigungskosten gezwungen werden. Es gibt zwar so etwas wie eine "moralische Verpflichtung" der Angehörigen für die Beerdigung aufzukommen, aber rechtlich greifbar ist das natürlich nicht!


    Der Einzige der für die Begleichung der Begräbniskosten verpflichted werden kann ist der Verstorbene selbst und zwar im Zuge der Verlassenschaftsverhandlung.Das heißt: Jegliche Kosten einer Bestattung und dazu gehören auch Grabkosten, Graberrichtung, Blumenschmuck aber auch die Kremation, können (sofern angemessen) bei der Verlassenschaftsverhandlung geltend gemacht werden und werden aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen.


    Es ist also durchaus auch möglich, dass jemand der gar nicht erbberechtigt ist eine Bestattung ausrichtet, diese Kosten bei der Verlassenschaft einreicht und auch ersetzt bekommt, sofern die angefallenen Kosten von den Erben nicht bestritten werden.


    Sollte kein Nachlass vorhanden sein, so treffen den Auftraggeber die Bestattungskosten natürlich voll (Achtung: eventuell handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen die im Zuge des Lohn- oder Einkommenssteuerausgleich geltend gemacht werden können!).


    Zur Art der Bestattung, dem Verbleib der Asche und ähnlichen Fragen gilt natürlich: "wer bezahlt-schafft an" und wenn Du die Bestattung beauftragst, bestimmst natürlich Du und nur Du, was mit den sterblichen Überresten Deines Mannes passieren soll.


    Martin

  • danke -
    doch ich hab gehört, dass man mit der asche nicht machen darf was man will, verstreuen oder so, man darf eine urne auch nicht nach hause nehmen - also mit der asche machen was ich will, denk ich nicht, dass ich das darf

  • Guten Morgen liebe Flocon,


    tatsächlich kann man sagen, dass es so etwas wie einen "generellen Friedhofszwang" für Beisetzungen (auch von Kremations-Asche) in Österreich gibt. Allerdings gibt es Ausnahmen und diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In welchem Bundesland ist denn Dein Mann verstorben?


    Im letzten Konsument ist zu diesem Thema auch ein Artikel erschienen, den Du hier findest.


    Es spricht aber sicher auch nichts dagegen, die Urne Deines Mannes ins Ausland zu schicken und ihn dort z.B. auf einer Aschenstreuwiese beisetzen zu lassen. Das ist kostengünstig und Du brauchst keine Grabstelle zu zahlen und zu pflegen.


    Die notwendigen Informationen findest Du hier .


    Liebe Grüße,
    Markus

  • Lieber Martin, lieber Markus,


    ich wurde über meine Homepage gefragt, warum ich nur über die Wiener Kinder/Babybestattung schreibe und informiere.
    Naja, ich habe leider keine Ahnung und mich noch gar nicht erkungigt, wie man in den anderen Bundesländern sein Kind bestatten lassen kann.
    Wie ist denn das in Tirol? Wisst ihr darüber Bescheid?
    Wo kann ich denn da suchen?


    Vielleicht könnt ihr mir helfen?


    ?(

  • Hallo Darina!


    Für Totgeburten besteht in Tirol seit einigen Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen Sammelbestattung in Innsbruck.


    Sehr oft wünschen die Eltern aber bei Totgeburten eine separate Bestattung und das ist natürlich auch gestattet.


    Kinder, auch Babies, werden bei uns ganz "normal" beigesetzt, meist auch mit einer Verabschiedungsfeier, z.B.: in der Kirche. Üblicherweise wählt man bei Babies eher eine Feierlichkeit im engsten Familienkreis.


    Bei älteren Kindern nimmt man hingegen darauf Rücksicht, dass sie in das gesellschaftliche Leben bereits eingebunden sind (Kindergarten, Schule etc.). Todesanzeigen, Parten und Trauerbilder sind hier durchaus üblich.


    Klarerweise unterscheiden sich Kinderbestattungen von Erwachsenenbestattungen, weil einfach die Umstände meist sehr tragisch sind und auch das Publikum ein ganz anderes ist. Das drückt sich vor allem darin aus, dass die Feierlichkeit üblicherweise viel individueller gestaltet wird.


    Bei der Bestattungsart traue ich mich keine dezitierte Aussage zu treffen, wobei ich aber speziell bei Kinderbestattungen einen starken Trend hin zur Feuerbestattung zu erkennen glaube. Aber das wird vielleicht auch daran liegen, dass jüngere Menschen - und das sind die Eltern ja leider meistens - eher zur Kremation tendieren.


    Martin

  • Hallo Darina,


    ergänzend zu Martins Antwort kannst du auf unserer Homepage noch einen Artikel zum Thema Abschied und Bestattungspraxis von Kindern nachlesen. Den Artikel findest du


    hier auf unserer Presse-Seite unter "Fachthemen".


    Unterstreichen möchte ich noch Martins Aussage bezüglich der individuellen Gestaltung von Abschiednahmen und Trauerfeierlichkeiten: Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind wir sehr darum bemüht, den Abschied gemeinsam mit der Familie und den Freunden zu gestalten. Es gibt bei uns die Möglichkeit, sich im Bestattungsinstitut noch einmal am offenen Sarg vom verstorbenen Kind zu verabschieden. Wir bereiten den Abschied vor, wir begleiten die Familie und die Freunde, wir beraten und unterstützen auch gerne beim Finden eines passenden Abschiedsrituals. Babys und kleine Kinder können nach einer entsprechenden Versorgung noch einmal aus dem Sarg genommen und im Arm gehalten werden. Eltern dürfen ihr verstorbenes Kind mit uns gemeinsam ankleiden und selbst in den Sarg einbetten. Das sind schwere und schmerzhafte Schritte, keine Frage! Für viele Eltern ist es aber hilfreich und auch natürlich, diese letzten Dinge selber zu tun. Wenn es der Wunsch der Familie ist, bringen wir das Kind auch im Sarg für ein paar Stunden noch einmal nach Hause. Zu Hause können Geschwisterkinder besonders gut in den Abschied miteinbezogen werden. Für Eltern, deren Kind vor, während oder nach der Geburt verstorben ist, ist der Abschied zu Hause oft besonders wichtig: Sie müssen loslassen und ihr Kind "wieder hergeben", aber sie kommen nicht "mit leeren Händen" nach Hause.


    Christine

  • Die MA 40 hat mir gegenüber zum Thema Übernahme von Bestattungskosten folgende Mitteilung gemacht, welche ich hier gerne wiedergeben möchte.
    Die Beerdigungskosten von Mathias hat die öffentliche Hand übernommen, obwohl die Mutter selbst den Beerdigungsauftrag tätigen "mußte".
    Ursache: Ärzte haben die wirtschaftlich arme Wiener Mutter und ihr ungeborenes Kind in das Kompetenzzentrum nach OÖ überwiesen, wo das Kind starb und der Leichnam den mütterlichen Leib verließ. Diese Mutter wollte nicht ohne den (nicht kremierten) Leichnam ihres Kindes nach Hause kommen.
    Die Zuständigkeit eines Friedhofes leitet sich ab von Hauptwohnsitz des Verstorbenen, bei still geborenen Kindern durch den Hauptwohnsitz der Schwangeren, wobei Wien nicht kleinkariert ist: hier besteht grundsätzlich die freie Friedhofswahl. Wien hat ca 30 Friedhöfe, nicht alle werden durch folgende Verwaltung betreut, siehe http://www.friedhoefewien.at


    Kinderleichen in Wien mit einem Leichengewicht von über 500 Gramm werden in Wien keiner Kremierung zugeführt, wenn diese im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt werden. Der Volksanwalt Dr. Peter Kostelka hat sich für die Übernahme der Beerdigungskosten bei Mathias erfolgreich eingesetzt, nachdem die MA 40 nicht innerhalb der für OÖ geltenden Beerdigungsfrist den Antrag auf Übernahme gestellt hat. Wenn die Kindesmutter nicht selbst den Bestattungsauftrag gestellt hätte, wäre der Leichnam ihres Kind in OÖ kremiert und einem Gemeinschaftsgrab am St. Barbara-Friedhof in Linz- Urfahr zugeführt worden, erklärte die Linzer Klinikseelsorgerin Maria Merzinger, was die Kindesmutter nicht wollte.


    Bei diesem Kind geht es um ein dzt laufendes Klärungsverfahren, eingeleitet von Volksanwalt Dr. Peter Kostelka - angeregt durch mich im Auftrag der Angehörigen. Es geht um die Abklärung der Frage, ob wirtschaftlich arme Familien ihr Recht (selbst die Beerdigung in Auftrag geben zu können) abgeben müssen, gerade so, als seinen Angehörige nicht dazu fähig, dem Gesetz entsprechend ein einfaches Begräbnis ihres verstorbenen Familienmitgliedes selbst in Auftrag geben zu können. Hintergrund ist u.a. die Ansage durch die MA 40, dass erst das Nachlassgericht zu klären hat, ob der Verstorbene selbst, eine ( z.B. Vorsorge-) versicherung (und/oder seine erwachsenen Angehörigen) für die Kostenübernahme zu verpflichten sind. Den überlebenden erwachsenen Angehörigen muss das Lebensexistenzminimum bleiben, minderjährige Angehörige können nicht belangt werden, steht im Gesetz und gilt voraussichtlich Österreichweit. Nebenwirkung: müssen wirtschaftlich arme Familien die Kremierung ihrer unter 500 Gramm schweren Kinderleiche in Kauf nehmen, obwohl sie persönlich die Kremierung z.B. aus Glaubensgründen - ablehnen?


    Aus meiner Sicht sage ich, das zunehmend mehr Kinderleichen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes kremiert werden, weil das kostengünstiger für Angehörige als auch dem zuständigen Gesundheitsamts angeboten werden. Beispiel um Überführungskosten zu reduzieren: wie Ausgaben gespart werden: So können kremierte Leichen in einer Urne von Bestatter zu Bestatter (Von Friedhofserhalter zu Friedhofserhalter?), aber nicht an private Adresse mit der Post versandt werden.


    Beispiel, wie die Beerdigung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes organisiert, verrechnet und in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof dzt durchgeführt wird: die Beerdigung mit Sarg in einem einfachen Einzelgrab wirft höhere Kosten ab, wird aber für Kinderleichen über 500 Gramm angeboten.


    Kinderleichen unter 500 Gramm werden dzt gesammelt, deren gemeinsamen Kremierung von ca 20 - 30 Kinderleichen auf einmal in einem großen Holzsarg pro Sarg verrechnet, der Sammlung der Asche in einer Urne, der gemeinsamen Bestattung von z.B. 100 Kindern in einer Urne bei einer gemeinsamen stillen Verabschiedung, bekannt als Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b.


    Frühverstorbene Kinder könn(t)en inkl Totenkleidung für die Allerkleinsten schon in der Klinik in Anwesenheit der Angehörigen in einem Sarg aus Karton gebettet werden. Für die Kremierung in Verbindung mit der Sammelbeerdigung reicht es, wenn die angelieferten Kinderleichen einzeln in einem Sarg aus Karton liegen, wobei Mehrlinge in einem Sarg zu liegen kommen können, sagte der Leiter der Feuerhalle Wien Simmering. Ungeklärt ist für mich dzt der Wunsch der Angehörigen ebenso wie die Sichtweise der Bestatter/Friedhofserhalter, ob auch im Sarg aus Karton Erdbestattet werden kann. Mehr dazu unter folgendem Link. Was sind Eure Gedanken dazu?
    MFG
    Gunnhild Fenia

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50