Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Bestattunsortes:
Der Mann meiner Tante ist verstorben und soll verbrannt werden. Beide lebten über Jahrzehnte in einem gemeinsamen Haushalt in Wien- waren aber nicht verheiratet.
Er soll nach dem Willen meiner Tante in Tirol, ihrer Heimat bestattet werden. Nun besteht dessen Bruder darauf, dass er in Kanada, wo der Bruder lebt, bestattet werden soll.
Ich habe im oberösterreichischen, sowie im steirischen Landesgesetz (Bestattungsgesetz) entsprechende Paragraphen gefunden (beide §17), wonach der Lebenspartner VOR den Verwandten steht.
Im Wiener Bestattungsgesetz ist nichts dergleichen verankert. Ist dann vom Gleichen auszugehen?
Bin dankbar über hilfreiches Feedback!