Meine Lieben,
es ist alles gut gemeint von euch.
Aber der Sozialdienst im KH ist nicht zuständig, wenn man wie ich z Zt. entlassen ist.
Zuzahlungen müssen auch geleistet werden, wenn ärztliche Verordnungen vorliegen.... für Transporte... Heilmittel... Hilfsmittel.
Ein Pflegegrad ist per Eilantrag genehmigt worden, der "richtige" Antrag ist durch mich zu stellen ( bereits erfolgt) und wird dann vom med. Dienst geprüft durch Hausbesuche.
Z, Bsp. Bei Pflegegrad 2...den ich z. Zt. habe, stehen für Pflegeleistungen ca. 730,- € mtl. zur Verfügung... wird mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Ich habe den Betrag mit 6x Teilwaschungen....1x duschen pro Woche...einmal Wäsche und Textilpflege und Medikamentenbereitstellung bis auf 2,44 € ausgeschöpft. Was darüber anfällt, geht nur per Eigenleistung.
Kann natürlich gegen Vorlage meiner Einnahmen und Belege der Aufwendungen Anträge auf Erstattung Hilfe stellen.
Der nicht verwendete Monatspflegesatz kann auch nicht angespart werden, er verfällt zum Monatsende, sparen bringt also nichts.
Man kann nichts aufbauen, falls man auf z. Bsp. auf Teilwaschungen verzichtet.
Übrigens für Teilwaschungen haben die Pflegekräfte 14 Min, für Duschen 25 Min. Zeit.
Das muss für Auskleiden... waschen... und Ankleiden reichen. 3 Minuten brauchen sie noch für die Dokumentation.
So sieht es aus.
Lg Luise
Aber momentan fehlt mir die Kraft dazu.