• ein herzliches grüß gott allen
    ich stelle hier mal eine frage in die runde:
    folgende situation
    wir sind ein kleiner bestatter und hatten heute die verabschiedung eines mannes der suizid durchgeführt hat aufgrund der trennung von seiner lebensgefährtin.
    die lebensgefährtin hat sich noch verabschiedet. Wir haben es zugelassen obwohl es von der mutter nicht gewünscht wurde und die lebensgefährtin von der beerdigung ausgeladen wurde.
    Nach dem Zusammentreffen zwischen lebensgefährtin und mutter erliet die mutter einen herzinfarkt.
    Frage: Haben wir uns richtig verhalten

  • Ein liebes Hallo,


    hm, da muss ich schon genau überlegen, bevor ich dazu etwas schreibe, man muss sich wohl in beide hineinversetzen.


    Vielleicht haben unsere Admins da schon Erfahrung, damit gemacht.


    Ich denke mir aus der Sicht der Mutter kann ich nicht verstehen, dass diese Frau auch dort war, sie war ja, wie sie schreiben der Grund?.


    Doch aus der Sicht, der Lebensgefährtin, obwohl...sie hatte sich ja getrennt...hm...sie wollte sich sicher auch verabschieden...warum auch immer.


    Hätte man nicht darauf achten können, dass sich die beiden gar nicht sehen, oder dass die Lebensgefährtin viel früher kommt, um auf die Mutter nicht zu treffen?


    Ich bin ganz ehrlich, zum Einen find ich es schon schlecht, dass der Wunsch der Mutter nicht nachgegangen wurde, doch zum anderen, wenn sich jemand wirklich verabschieden will und vor mir steht, dann würd ich es wohl auch zulassen. Hm...tut mir leid eine bessere oder eindeutige Antwort hab ich jetzt nicht.


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Ich bin ganz ehrlich, zum Einen find ich es schon schlecht, dass der Wunsch der Mutter nicht nachgegangen wurde, doch zum anderen, wenn sich jemand wirklich verabschieden will und vor mir steht, dann würd ich es wohl auch zulassen. Hm...tut mir leid eine bessere oder eindeutige Antwort hab ich jetzt nicht.


    Ich kann mich Darinas Worten nur anschließen, sie hat mir regelrecht die Worte aus dem Mund genommen ;) Erspart mir die Schreibarbeit ;)

    Notwendig ist im Augenblick des Todes ein unbesiegbarer Glaube voll höchster geistiger Gelassenheit.

  • .........auch ich schliesse mich den Worten von Darina und Christiane an....
    eine so schwere Entscheidung...puh.., aber keinem kann man es recht machen...was wäre der Wunsch des Verstorbenen gewesen? Das ist meiner Meinung nach wirklich wichtig....


    Gruss
    Manuela

    Memento
    Vor meinem eigenen Tod ist mir nicht bang,
    nur vor dem Tode derer, die mir nah sind.
    Wie soll ich leben, wenn sie nicht mehr da sind?
    Allein im Nebel tast ich todentlang
    und lass mich willig in das Dunkel treiben.
    Das Gehen schmerzt nicht halb so wie das Bleiben.
    Der weiß es wohl, dem Gleiches widerfuhr -
    und die es trugen, mögen mir vergeben.
    Bedenkt: Den eignen Tod, den stirbt man nur;
    doch mit dem Tod der anderen muss man leben.

  • Darf ich einmal fragen ob du aus Österreich bist?


    In deiner Beschreibung steht nichts drin.


    Mir ist nämlich unklar wie das funktionieren soll das man jemanden von der Beerdigung auslädt?
    Genau diese Frage habe ich einem Bestatter gestellt (er ist schon sehr lange in der Branche und kennt sich sicher gut aus)
    seine Antwort war
    "es ist ein öffentlicher Platz und man darf niemanden von einem öffentlichen Platz verweisen"


    Kannst du mir erklären wie ihr das händelt?
    danke
    Chris

  • Liebe Bestatterin,


    willkommen bei uns im Forum. Ich habe Deinen Beitrag in dieses Forum verschoben, weil ich denke, dass er hier besser als ins TrauerForum passt.


    Die Situation, die Du beschreibst, ist wohl der Alptraum eines jeden Bestatters. Immer wieder sind wir damit konfrontiert, dass bei einem Sterbefall alte oder neue Konflikte zum Vorschein kommen. Damit verbunden ist oft die Frage, wer darf zu einer Feierlichkeit kommen, bzw. auch, wer darf sich vom verstorbenen Menschen persönlich verabschieden?


    War die Feier als öffentliche Feier angelegt - also mit Parte, Todesanzeige in der Zeitung? Denn dann ist ja klar, dass es - wie Chris schreibt - an einem öffentlichen Ort nicht in Eurer Hand liegt, wer hier mit wem zusammentrifft.


    Schwieriger wird es, wenn die Feier oder der Abschied geheim gehalten werden sollen, was ja - leider - auch passiert. Ohne die näheren Umstände zu kennen, glaube ich, dass ein Stück weit der Tod eines Menschen ein öffentliches Ereignis ist. Im positiven Sinn schöpfen Angehörige durch das mit-geteilte und anerkannte Leid Trost, im negativen Sinn werden Sie mit Konflikten konfrontiert, die es aber ja davor schon klar gegeben hat und die sich jetzt pointierter zeigen.


    Vielleicht kannst Du die Situation etwas näher beschreiben?


    Liebe Grüße,
    Markus

  • Mich hat etwas erstaunt, was ich zum Thema Verabschieden noch dazu fügen möchte:
    gesetzlich betrachten: mit dem Tod fällt der Datenschutz!
    Jeder hat das Recht, Gräber zu fotografieren - auch dann, wenn nicht die eigenen Familienangehörigen darinnen liegen, auch dann - wenn die Mindestruhezeit noch nicht abgelaufen ist.....
    Jeder hat das Recht, bei einem Begräbnis dabei zu sein - auch wenn der Tote oder die Familienangehörigen dies nicht vorgesehen haben oder gewünscht haben!
    betrifft das zu Ende gegangen Diskriminierende Verhalten vom "Kreuz mit dem Kreuz ":
    Ich tat mich menschlich als auch moralisch schwer, Fotos von Kindergräbern zu machen,

    • da dort nicht der Leichnam meines Kindes drinnen lag,
    • ich nicht die Einverständniserklärung der Angehörigen einholen konnte (die Wiener Friedhofsverwaltung hatte nicht die Kontaktdaten der Angehörigen, es handelte sich im Kinderleichen, welche in der Gruppe 35 b im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes am Wiener Zentralfriedhof beerdigt worden waren. Die Angehörigen hatten sicherlich keinen christlichen Hintergrund) Als die Veränderungen Durchgeboxt war, nahm ich ein Foto von einem Grab, dessen Bewohnerin ich persönlich gekannt habe und die zu Lebzeiten einverstanden war mit meiner Arbeit/meinem Vorhaben.
    • da von der Wiener Gesundheitsbehörde kein Entscheidungsträger je zur Gruppe 35b kommen und sich persönlich das große Leid der Angehörigen ansehen würde, habe ich lange überlegt und schließlich "im Auftrag der verstorbenen Kinder" gehandelt...Fotos von ihren Gräbern gemacht...um mit deren Hilfe und Unterstützung gezielt bewußt ich Veränderungen in Gang bringen will, wobei vielfach Bestatter genau zu Opfer werden wie die Angehörigen verstorbener Kinder, wenn ich z.B. an die klinikinterne Verursachung von Fehlermeldungen denke, warum Klinikintern lebend geborene Kinder als still geboren gemeldet werden, obwohl es nicht der Erlebniswelt der Angehörigen entspricht. Am Grab ihres Kindes haben 7 Familien darüber berichtet, deren Kind im Jahr 2001 und 2002 in Wien starb und in der Gruppe 35b im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt wurde. Hintergrund ist die grausame Tatsache, das Klinikintern neugeborene Kinder keine Patienten um ihrer selbst Willen sind, sondern z.B. ihre Krankengeschichte ein Bestandteil der mütterlichen Krankenakte ist. Erst nachdem das lebend geborene Kind versicherungstechnisch lebend die Klinik verlassen hat...erst daran anschließend wird ein Kind als Lebend geboren und später gestorben dem Pathologen, Standesamt und der Bestattung ec durch die Klinik gemeldet. Davor werden - gemessen am österreichweit einheitlich gültigen Klinikintern Masstab - auch lebend geborene Kinder gemäß Leichengewicht als Fehl- (weil unter 500 Gramm) oder Totgeburt (weil über 500 Gramm) gemeldet - nur: weil sie ihren Geburtsort (Klinik) versicherungstechnisch nicht wenigstens einmal lebend verlassen haben. Das ganze Beinhaltet bzw löst einen Vielschichtigen Betrug an den Angehörigen und ihren Kindern aus.
    • Angehörige fühlen, das ihre Wahrnehmung nicht durch jene Hebammen/ Ärzte bestätigt (sondern im Gegenteil: verleugnet) werden, welche die kostbare Zeit des gemeinsamen Erlebens mit dem Kind erlebt haben.
    • Lebend geborenen Kinder steht Geburts-und Sterbeurkunde sowie Familienbeihilfe zu (das alles kann auch zu einem späteren Zeitpunkt berichtigt werden, indem Angehörige zum Standesamt (Geburts- und Sterbeurkunde) bzw Finanzamt (Familienbeihilfe) gehen. Gesetzlich geregelt: der Standesbeamte hat den Angehörigen Glauben zu schenken in der Aussage, das ihr Kind lebend zu Welt kam...
    • In vielen Religionen werden still geboren Kinder mit einem anderen Ritus beerdigt als lebend geborene Kinder - doch was nutzt diese Information, wenn die wirkliche Wahrheit erst nach dem Begräbnis dem Bestatter und/oder den Eltern bekannt wird, - weil der Befund der Totenbeschauung Tage nach dem Begräbnis bei den Angehörigen eintraf und darin z.B. steht, das ihr Kind außerhalb des Mutterleibes 3 Stunden lang gelebt hat - ohne das Klinikintern die Angehörigen diese kostbaren Stunden zusammen mit ihrem lebend geborenen Kind erleben durften....dann sind sehr viele Gefühle - zusätzlich zum nicht veränderbaren Tod ihres Kindes - den Angehörigen zugefügt. Muss das auch in Zukunft so sein ?( kann da nicht Verändert werden, etwa, das man erst nach Zusendung des schriftlichen Befundes vom Ergebnis der Totenbeschauung sich den Termin für das Begräbnis mit dem Bestatter seiner Wahl ausmacht. :!:

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50