Hallo, liebe Christine,
herzlichen Dank für deinen zahlreichen Berechtigten Hinweise.
wegen klarer Schreiben ist es so eine Sache: Dazu muss ich für mich selbst erst einmal durchblicken bis auf den Bodengrund des Brunnens. Drüber ist dreckiges drübes Wasser.
Die (straf-) rechtliche Sichtweise ist das eine, wobei es mir persönlich nicht um Strafe/Bestrafen geht, sondern um die Unmöglichkeit von rechtlichen Rahmenbedingungen.
So eine Tatsache ist z.B. folgendes:
- In Kliniken wird zwar laufend gestorben - aber zum Bestattungsrecht sind weder die Ärzte noch die Hebammen ausgebildet - daher auch nicht befugt, rechtsverbindlich etwas zu sagen.
- Die Mutter von Ruslan ging zum Wiener Patientenanwalt, bevor Sie mit mir in Kontakt kam. Dort erhielt Sie veraltete Angaben über die Verwaltung der Wiener Friedhöfe (sie heißt z.B. seit mehreren Jahren nicht mehr MA 43) und der Patientenanwalt dürfte der Mutter wirklich gesagt haben, dass Sie den Leichnam ihres Kindes in einem Wiener Garten oder Wienerwald oder Wiener Parkanlage begraben dürfe, weil unter 500 Gramm schwer.
Erst als die Kindesmutter bereits die Schaufel gekauft hatte, erhielt ich Kenntnis von Ihrer Tragödie. Ich durfte in die Wohnung der Mutter kommen, alles mit der Digicam dokumentieren (so gibt es auch ein Foto mit der Mutter und der Schaufel, als die Mutter zeitgleich mir über eine Dolmetscherin erzählte, was ihr gesagt worden ist.)
Die gleiche Dolmetscherin mit dem Namen Leyla war mit beim Patientenanwalt. Als Leyla merkte, das hier etwas gewaltig schief lief, hat sie mich angerufen. Und es dauerte eine Weile, bis ich begriff, was los war.
Als ich begriff, um was es der Mutter ging, organisierte ich erst einmal einen Geistlichen, der den Leichnam des Kindes zu Hause willkommen geheißen hat an einem Samstag. Wie ...mir fehlen Worte ...das Leben doch spielt: von der Segnung des toten Kindes musste der Pfarrer rasch in seine Kirchengemeinde, um sofort eine Taufe von einem lebenden Kind durchzuführen.
2 Tage später am Montag war ich mit der Dolmetscherin - einer Med. Studentin - wieder bei der Mutter, ausgerüstet mit Utensilien. So konnte der Leichnam aus der Plastikbox (Jausenbox) in eine warme Babywindel gehüllt werden und in einem verrottbaren Karton, auf dem Engeln und goldene Sterne zu sehen sind.
So wie Du es richtig gesagt hast: ich habe erreicht, das die Mutter den Leichnam ihres Kindes in einer anderen Pathologie/Prosektur abgeben konnte, was der Mutter nun nicht mehr schwer fiel - auch weil ich einen Begleitbrief am PC verfasst, ausgedruckt, dem Kind beigelegt habe. Der Brief war an die Mitarbeiter der Prosektur des Wilhelminenspitals gerichtet. Im Brief stand, warum weshalb weswegen die Kindesmutter selbst den Leichnam ihres Kindes hier abgibt - und was zu Untersuchen der Mutter wichtig ist...und das der Leichnam nicht kremiert, sondern beerdigt wird...und auch die Daten der Bestattung standen im Brief. Somit musste die Mutter vor Ort den Ärzten gegenüber nicht mehr Rede und Antwort stehen, denn es lag alles schriftlich vor. So hatte ich auch das orig. email ausgedruckt vom Krankenanstaltenverbund, indem das Okay stand, das der Leichnam im Wilhelminenspital abgegeben werden darf durch die Mutter und das der Krankenanstaltenverbund für die Beerdigungskosten aufkommt. Die Bestattung Wien hat ja auch noch das Gesundheitsamt davon in Kenntnis gesetzt/setzen müssen, das hier eine Kindesmutter den Leichentransport ihres verstorbenen Kindes persönlich machen darf/ machen muss.
Anschließend gingen die Dolmetscherin - eine med. Studentin - mit der Mutter und mir zur Bestattung Wien, 16. Bezirk. und gaben die Bestattung in Auftrag, das heißt, die Mutter durfte aus einem Angebot wählen - wobei den Friedhof und Grabplatz hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits gewählt, weil sie damit einverstanden war, das ich zuvor das günstigste Platzerl ihr suchen durfte. Das tat ich, indem ich mit Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe Kontakt aufnahm. Wien hat 55 Friedhöfe, habe ich damit in Verbindung erfahren, also weit mehr, als ich ursprünglich die Information hatte. Und die billigste Wahl für einen Grabplatz ist dzt. am Wiener Zentralfriedhof. Ich suche gerade nach dem Fachbegriff. Es geht darum, das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe selbst die Gruppe und den Grabplatz bestimmen darf, aber die Grabnachnutzungsrechte den Angehörigen zustehen. Fachbegriff fällt mir nicht ein.
Da in diesem Fall der Wiener Krankenanstaltenverbund die Beerdigungskosten übernehmen wird (ich vermute: weil der Arzt Klinikintern Selbstanzeige erstattet hat, da er eine falsche Auskunft gegeben hat) wurde mir und der Mutter gegenüber gesagt, das offiziell auf den Papieren stehen wird, das der Krankenanstaltenverbund diese Beerdigung in Auftrag geben hat. Somit fließen (lt. aktueller Rechtssprechung) die Rechte dem Krankenanstaltenverbund und nicht der Mutter zu...
Diesen Umstand habe ich gleich an Herr Tichacek (Verwaltung Wiener Friedhöfe) gemeldet, denn es geht auch anders: Das Sozialreferat übernimmt bei tausenden Wienern Monat für für Monat die Mietkosten für deren Wohnung, ohne dass das Sozialamt deswegen als Vermieter oder Nutzungsberechtiger aufscheint.
Umgehend schrieb er mir zurück, das er sich persönlich dafür einsetzen wird, das der Mutter z.B. die Grabnachnutzungsrechte angeboten werden können. (und das geht nur, wenn die Angehörigen den Bestattungsauftrag erteilen, unabhängig davon, ob sie selbst die Beerdigung auch bezahlen - erklärte mir zu einer früheren Zeitpunkt Herr Tichacek.)
Am 25.9.2009 wird am Wiener Zentralfriedhof Tor 3 Halle 3 um 12 zu Mittag der kleine Mann verabschiedet und anschließend außerhalb der Gruppe 35b beerdigt.
Beerdigt und nicht kremiert - zudem christlich, durchgeführt von dem gleichen Geistlichen, der schon zur Familie in die Wohnung kam.
Und wegen dem rechtlichen Aspekt: diesbezüglich hat sich der Wiener Patientenanwalt bereit erklärt, sich alles genauest anzusehen. Er benötigt im Moment nur die schriftliche Vollmacht durch die Kindesmutter.
ich hätte euch so gern ein Foto von Kind hier hochgeladen, doch wie mache ich das? Es will mir nicht gelingen.
PS: die Totenbeschauung in einer anderen Klinik muss die Mutter nicht bezahlen. Es geht in Wien darum, das z.B. die städtischen Kliniken und das Hanuschspital miteinander vernetzt sind. Daher kann jede der daran angeschlossen Pathologien/Prosekturen aufgesucht werden, denn diese Vorgehensweise kann Klinikintern normal verrechnet werden, ohne das die Angehörigen extra zur Kasse gebeten werden müssen.
Da das Kind in einem städtischen Spital den Mutterleib verließ - mußte der Leichnam des Kindes in eine der zahlreichen Wiener Pathologie/Prosekturen wieder zurückgebracht werden, welche sich im Verbund zueinander befinden. Das hat grundsätzlich der Mutter seelisch den Abschied sehr erleichtert, wie Sie mir über die Dolmetscherin ausrichten ließ. Damit reduzierte sich auch ihre Angst, das Ärzte innerhalb einer Klinik was vertuschen könnten. Ängste sind irrational, erst recht bei einem frisch traumatisierten Menschen, der zeitgleich auch noch eine Geburt hinter sich gebracht hat. Manchesmal muss man unkonventionelle Lösungen anbieten, die den Angstpegel bei der Mutter senken.
Das ich den Brief (leserlich!) geschrieben hatte, dafür war mir die Mutter sehr dankbar. (ich weiß aus eigenem Erleben, auf was es ankommt, daher fiel es mir nicht schwer, dieses Schreiben zu verfassen)
Im Auftrag der Mutter mußte ich zusätzlich extra dick unterstreichen: nicht kremiert, sondern beerdigt - und ob sich noch die Frage klären lässt, ob Ruslan Bostan wirklich auch Mukoviszidose gehabt hat.
Diese vielen kleinen Dinge waren weitere postive Puzzleteile, welche Mutter und Kind beim wechselseitigen Loslösungsprozess halfen.
In Gedanken sende ich an diese Mutti und ihr Kind die Botschaft: Das habe ich doch gerne getan