Beiträge von 3-Sternenkinder

    Herzliches Beileid zum baldigen Tod deines Vaters.
    Kein Geld - und ein Familienmitglied stirbt. einem sozialen Begräbnis zustimmen (oh Gott, was werden die Nachbarn, der Rest der Familie dazu sagen?)
    Ab Ausstellung des Totenschein (Urkunde, das eine Totenbeschauung statt gefunden hat) bleibt den Angehörigen eine Frist (Wien: 5 werktage) binnen der er einen bestatter seiner Wahl aufsuchen und eine Beerdigung rechtsverbindlich in Auftrag geben kann. Rechtsverbindlich wird so ein Auftrag mit Unterschrift und Anzahlung.


    Ist innerhalb der Frist keine Beerdigung in Auftrag gegeben worden, tritt - gesetzlich österweit einheitlich geregelt - der Auftrag zum "sozialen Begräbnis" automatisch in Kraft, d.h. dass das zuständige Gesundheitsamt den Auftrag zur Beerdigung gibt und der Bestatter kann dieses Begräbnis direkt mit dem zuständigen Gesundheits- & Sozialamt verrechnen.


    Die Ausgaben werden vom Gesundheitsamt dem Nachlassgericht gemeldet, das von sich aus die Einkommen der erwachsenen Angehörigen prüft. Haben die erwachsenen Angehörigen ein Einkommen über dem Existenzminimum, werden Sie zur Zahlung verpflichtet. In der Regel wird Ratenzahlung gestattet (darum muss u.U. extra angesucht werden)
    Doch vorrangig hat der Verstorbene selbst für seine Beerdigungsausgaben zu sorgen!


    Ob Angehörige auf das Ihnen zustehene Recht - ihre verstorbenen Familienmitglieder selbst die Beerdigung in Auftrag geben zu dürfen - verzichten müssen, nur weil sie wirtschaftlich arm sind, wird dzt in einem außergerichtlichen Verfahren in Wien zu klären versucht. (Die Frage wurde in der Betreuung von Fatima und Makka zum Thema, denn die Angehörigen waren mit dem Angebot in der Gruppe 35b aus div. Gründen nicht einverstanden, u.a. weil in Wien alle sozialen Begräbnisse unter 500 Gramm kremiert werden und die Asche gesammelt bestattet wird. Häufig sind Angehörige bei verstorbenen Kindern gegen die (vermeidbare Zusatzverletzung) Kremierung .... :33:

    Herzlichen Dank, das ihr auf sie von mir organisierte Gedenkfeier am Wiener Zentralfriedhof (jährlich am 2. Sonntag im Dezember von 15 - 17 Uhr in der Halle 3, ca 1 km entfernt von Tor 3 hingewiesen habt. :028: :2:
    Irritiert bin ich, das Links nicht funktionieren sollen


    Ach ja, jetzt hätte ich fast vergessen: 13.12.2009: Wiener Zentralfriedhof, Tor 3, Halle 3, 15 - 17 Uhr
    @ 3-Sternenkinder: (bei mir) funktionieren die Links nicht - auch nicht, wenn ich von deiner Homepage ausgehe.


    Vielleicht kann beschrieben werden, wie deine Vorgehensweise ist, damit ich nachvollziehen kann, welche Unterseite siehe sitmap) nicht erreicht wird.
    Noch eine andere Frage (weil es bei der Gedenkfeier 2009 von mir zum ersten mal beobachtet wurde) noch vor der Mediation sind Besucher gegangen. Warum? :13:
    an all jene, die da trauern: manchesmal kann man liebevoll still mittragen :30:
    Als hilfreich erlebt wird das Einrichten einer Gedenkseite, zu der ich dich herzlich einlade.
    LG
    Gunnhild Fenia

    Das Begräbnis zum Discountpreis bietet u.a. ein Berliner Bestatter an, indem er Kooperationsverträge mit einem Krematorium in cz hat.


    http://www.tagesschau.de/inland/bestattungen2.html


    http://www.radio.cz/de/artikel/60555


    Grundsätzlich geht es um berechtigte wirtschaftliche Fragen, die für Angehörige nicht durchschaubar sind.


    Beispiel: ich zahle für das 1/2 Erwachsenengrab meines 1987 verstorbenen Kindes eine jährliche Nachnutzungsgebühr von dzt 14 Euro (Grab auf einem kath. Friedhof in OÖ)


    Wien hat 55 Friedhöfe. In Wien wird den Angehörigen zur Versorgung ihrer verstorben Kinder grundsätzlich kein 1/2 Erwachsenegrab angeboten. Was unter dem "billigsten" Angebot in Wien erlebt wird, kann ich - dank der Betreuung von Ruslan - nachvollziehbar machen.


    Weil dzt die Beerdigung von verstorbenen Kindern für zahlreiche Angehörige wirtschaftlich nicht leistbar ist - "verzichten" sie auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht, infolge dessen es zu Beerdigungen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes kommt. In Wien gibt es für Kinderleichen unter 500 Gramm Kremierung inkl. Sammelbeerdigung und einfache 1/2 Erwachsengräber für über 500 Gramm schwere Kinderleichen in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof Nahe Tor 3.


    Beispiel: noch lange nicht alle anfallenden Kinderleichen werden einer Totenbeschauung zugeführt, obwohl in Wien die Bestattungspflicht für alle anfallenden Leibesfrüchte besteht!
    Weil die grundsätzliche Versorgung von Sternenkindern so unzufriedenstellen, weil voller Fallen, Hintertücken, Ungereimtheiten ec. ist, sind wir dabei, eine Arbeitsgemeinschaft auf die Beine zu stellen. Mal schauen, was die Zukunft bringt.
    Die Vergangenheit brachte mit sich: das uns (Selbsthilfegruppe Sternenkind.info!) Klinikangestellte anriefen und uns baten, die Angehörigen dabei behilflich zu sein, damit sie gemäß ihren Wünschen den Leichnam ihres Kindes versorgen (u.a. Beerdigen) konnten! :028: Meine Kinder starben 1976 (ohne Begräbnis), 1979 (ohne Begräbnis) und 1987 (mit Begräbnis) :33: ich weiß daher aus eigenem Erleben, das wirklich vieles in der Versorgung von früh verstorbenen Kindern grundsätzlich nicht in Ordnung ist.
    LG
    Gunnhild Fenia :005:

    auseinander halten sollte man die div Gedenkfeiern:


    Mitte Oktober finden weltweit Gedenkfeiern für still geborene Kinder statt - mehr dazu hier


    am 2. Sonntag im Dezember findet das Jährliche worldwide Candle ligthing statt
    auf http://worldwide_candle_lighting.sternenkind.info/ kann die jährliche Gedenkfeier auch eingetragen bzw. nachgelesen werden.


    Daran angelehnt bieten zahlreiche christliche Kirchen - darunter der Klinikseelsorger Tomy Mullur in Innsbruck - am 2. Adventsonntag Gedenkfeiern für Angehörige verstorbener Kinder an.


    auch am 28.12. (wenn Werktag) dem Tag der unschuldigen Kinder) bieten christliche Kirchen Gedenkfeiern an. Diese kann man hier eintragen, aber auch nachlesen.


    einmal hörte von einer sich jährlich in D am 6.1. sich wiederholenden Gedenkfeier für Angehörige früh verstorbener Kinder.


    Wir sind Organisator der jährlichen Gedenkfeier in der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof/ Tor3 am 2. Sonntag im Dezember.


    :2: :2: für das besuchen solcher Feiern, denn darüber freuen sich die Organisatoren sehr!


    LG
    Gunnhild Fenia

    herzliches Beileid,
    ich steimme all jene zu, welche dich ermutigen, Riten für Dich und deine vorausgegangen Kinder zu finden.
    Dazu gehört, das du deinen Sternenkindern (Kose-)namen gibst. Vertraue den Wahrnehmungen deines Herzens.
    Für "die Welt" mag deine Mutterschaft unsichtbar sein, aber mache für Dich deine Mutterschaft sicht- und spürbar, wenn Dir danach ist. Es wird dir helfen, wenn du deinem Partner über eure Kinder und deine Wahrnehmungen redest. Reden muss nicht reden sein, es kann auch sein, das Du ihn dein Tagebuch lesen läßt oder diese Interneteinträge...
    Grundsätzlich bedenke, das Du nicht allein bist. Eine andere Mutter schrieb zum Thema Alle Jahre wieder, ein Vater schrieb Wir müssen trauern, Du hast ein Recht auf deine Trauer, weltweit gibt es am 2. Sonntag im Dezember Gedenkfeiern - vielleicht möchtest Du teilnehmen? Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ich dich am Wiener Zentralfriedhof begrüßen dürfte.
    Liebe Feiertagsgrüße
    Gunnhild Fenia, Mutter von 3 Sternenkindern

    Liebe Leser/in,
    Danke für eure Gedanken und Gebete wegen Ruslan und seiner Familie. Bilder und weitere Texte finden Sie hier


    Wer aufmerksam meine Zeilen verfolgt hat, kann sich erinnern, das ursprünglich zwei Namen standen. Hintergrund: ich hatte der Mutter gesagt, das sie ihrem unter 500 Gramm schweren Kind einen Namen geben darf (das die Vorgaben lt. Personenstandsgesetz davon unberührt bleiben), denn auf dem Grabstein darf stehen, was Angehörige ansagen. Sie gab ihrem Kind einen geschlechtsbezogenen Vornamen = Ruslan, den Familiennamen des Vater (den ich ursprünglich als 2. Vornamen definiert hatte) und dann ihren eigenen Familiennamen. Mit der Familie ist vereinbart, das ich den Vornamen ihres Kindes veröffentlichen darf, aber möglichst nicht deren Familiennamen.


    Für Jene, die nicht wissen, was es mit dem Personenstandsgesetz auf sich hat: Dieses gilt z.B. Österreichweit und beinhaltet die Vorgaben zur Dokumentation. So muss Kindern mit einem Leichengewicht von über 500 Gramm anders dokumentiert werden als ein Kind mit einem Leichengewicht von unter 500 Gramm. Einem lebend geborenen Kind steht Geburts- und Sterbeurkunde zu und im Todesfall muss durch die Behörde das Nachlassgericht eingeschalten werden.


    Geld zur teilweisen Abdeckung der Beerdigungskosten: Mit der Geburtsurkunde kann beim Finanzamt die Familienbeihilfe angefordert werden, auch wenn ihr Kind nur wenige Minuten außerhalb des Mutterleibes gelebt hat.

    betrifft eine andere Familie, welche ich begleitet habe.
    Dabei kam heraus, das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe den Angehörigen frühverstorbener Kinder grundsätzlich kein Kindergrab = 1/2 Erwachsenengrab anbieten kann, weil - z.B. am bewohnermäßig größten Friedhofs Europas, dem Wiener Zentralfriedhof - solche Gräber lt. Herrn Tichacek nicht vorgesehen sind! Ausnahme: Verstorbene Kinder werden im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes seit Dez. 2000 in der Gruppe 35b beerdigt.


    So sah ich mit eigenen Augen, das ein 16 cm großer Kinderleichnam einen Palast (kleinster Sarg der Bestattung Wien: 80cm) mit weitläufigen Garten (Grabgröße 200 cm mal 80 cm) erhielt.


    Die Angehörigen mußten ungefragt zeitgleich auch Bestattungsvorsorge für 2 erwachsene Bestattungen in Kauf nehmen.
    Die Kosten hat für dieses einfache Kinderbegräbnis der Wiener Krankenanstaltenverbund übernommen, weil ein Arzt Klinikintern Selbstanzeige erstattet hatte. Er gab zu, die Angehörigen fehlerhaft informiert zu haben über den Umgang mit Kinderleichen (Leichengewicht unter 500 Gramm).


    Als ich die Familie kennen lernte, hatte Sie die Leiche ihres Kindes bereits mehrere Tage zu Hause. Um die Verwesung hinten an zu halten zuerst im Kühlschrank, dann im Tiefkühlfach.
    Nach dem Klinikangestellten Arzt hat der Wiener Patientenanwalt der Familie zu einer weiteren Straftat geraten: Sie dürfte die Leiche ihres Kindes in einem Wiener Park, Garten oder im Wienerwald ... - alles Dinge, welche in Wien strengstens verboten sind! Später verteidigte sich der Patientenanwalt mit den Worten, das er im Bestattungsrecht nicht ausgebildet sei. Das gleiche gilt übrigens auch für Klinikangestellte ....


    Aber die Weichen für oder gegen ein Begräbnis von früh verstorbenen Kindern stellen Klinikangestellte ....

    Sehr geehrte Frau Paschinger von der MA 40, Sie schrieben mir am 20.2.2008:


    Gemäß § 19 Wiener Sozialhilfegesetz werden die Kosten für ein einfaches Begräbnis von zuletzt in Wien gemeldeten bzw. aufhältigen Personen dann aus Sozialhilfemitteln übernommen, wenn der/die Verstorbene/r nicht für das Begräbnis vorgesorgt hat, kein Vermögen besitzt und auch niemand Dritter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist.


    das heißt aus meiner Sicht: der Tote hat selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen, auch ein verstorbene Kind - unabhängig vom Leichengewicht.



    Unter "Dritte" in diesem Zusammenhang sind in der Regel Institutionen (z.B. Versicherungen, aber auch Dienstgeber) zu verstehen, welche zur Kostenübernahme des Begräbnisses verpflichtet sind oder sich verpflichtet haben.


    Die Begräbniskosten werden in jenen Fällen von der Magistratsabteilung 40 direkt mit der Bestattung verrechnet, d.h. bei der Anmeldung zur Bestattung ist (von wem auch immer) anzugeben, dass der/die Verstorbene mittellos war und auch sonst niemand für das Begräbnis aufkommt.


    Wer meldet zur Bestattung an? Vorrangig ist das (z.B. lt. Bestattungsgesetz) die Aufgabe der Angehörigen für verstorbene Familienmitglieder. Angehörige gehen dazu zum Bestatter ihrer Wahl und melden dort eine einfaches Begräbnis ihres verstorbenen Familienmitgliedes an. Direkte Verrechnung zwischen Bestatter und MA 40 ist (lt. MA 40) vorgesehen.


    Eine Vorsprache in einem Sozialzentrum ist nicht erforderlich. Die übernommenen Kosten werden in der Folge von der Magistratsabteilung 40 als Forderung zur Verlassenschaft angemeldet.
    Die Erben sind lediglich im Rahmen des Wertes des Nachlasses zum Ersatz der Kosten verpflichtet, handelt es bei den Erben um Eltern, Kinder oder Ehegatten, ist überdies darauf Bedacht zu nehmen, dass deren Existenz nicht gefährdet wird (§ 26 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz).

    Das Verlassenschaftsgericht wird auch bei verstorbenen Kindern (Leichengewicht über 500 Gramm) - gesetzlich geregelt - eingeschaltet. Das Verlassenschaftsgericht klärt, ob die Angehörigen zu (teilweisen oder ganzen Kostenübernahme) verpflichtet werden können.


    Gemäß den Angaben von Frau Paschinger habe ich die Familie x zum Bestatter y begleitet (auch in Rücksprache mit der Volksanwaltschaft, die aus gegebenem Anlass ein Verfahren eingeleitet hat)


    Grundsätzlich gilt es u.a folgende Fragen zu klären: Wird früh verstorbenen Kindern das Recht auf würdevolle Beerdigung abgestritten?


    Besteht in Wien der Zwang, das Angehörige auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten müssen, nur weil Angehörige ein normales z.B. unter 1000 Euro Einkommen haben?


    Problemstellung: für ausnahmslos alle unter 500 Gramm schweren Kinderleichen, die im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes ein der Gruppe 35b zu letzten Ruhe gebettet werden, ist zwangsweise die gemeinsame Kremierung vorsehen.


    Dieses "Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes" geht nur nachrangig, nachdem die Angehörigen binnen 5 Werktagen ab Ausstellung vom rosa Schein /Totenschein/Leichenbegleitschein das Ihnen zustehende Recht - die Beerdigung in Auftrag zu geben - nicht in Anspruch genommen haben!


    Die Familie wollte und bekam ein einfaches Begräbnis. Da die MA 40 bis heute die Kosten für das einfache Begräbnis nicht übernommen hat, wirkt die Botschaft an die Angehörigen so, als hätten sie ein Verbrechen begangen, als seinen ihre Wünsche unangemessen, überheblich - dabei haben Sie sich doch nur folgendes gewünscht:


    - das beide verstorbenen Kinder in einem Grab liegen (eine Tochter starb 2006 , die zweite 2009)
    - keine Kremierung.

    www.worldwide-candle-lighting.kondolenzbuch.de ist von mir eingerichtet worden für den jährlich wiederkehrenden internationalen Jahrestag in Gedenken an alle verstorbenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
    Begonnen wurde 1996 in den USA mit diesem Lichterkreis, welche entsteht, wenn in jeder Zeitzone zwischen 19 - 20 Uhr Kerzen brennen.
    Angehörige und mitfühlende Freunde stellen die Kerzen

    • auf das Grab ihres Kindes
    • auf einen anderen öffentlich einsehbaren Platz (etwa ein Lichterherz vor einer Kirche)
    • vor oder hinter das Fenster
    • im Gedenkwinkel ec.

    Der Verein Sonnenstrahl veranstaltet auf diesem Anlass jährlich eine Gedenkfeier am Wiener Zentralfriedhof/ Tor 3/ Halle 3 an.
    Beginn 15 Uhr in Halle 3
    Gegen 16.15 gehen wir mit unseren brennenden Kerzen zum Grab unserer Kinder (für Familien, deren Grab nicht in der Nähe ist, werden am Trauerpavillon in der Gruppe 35b wieder Vorkehrungen zum abstellen getroffen. Bei genügend Interesse lassen wir heuer erstmals Luftballons in den Nachthimmel aufsteigen.
    Um 17 Uhr werden die Tore geschlossen (Der Notausgang befindet sich bei Tor 2)
    Eintritt ist frei.
    Ich freue mich auf dein Kommen!
    Fenia

    Grundsätzlich geht es um zwei Faktoren:
    entweder um die Liebe der Angehörigen, selbst die Beerdigung ihres Kindes ausrichten zu wollen, was bei Kinderleichen unter 500 Gramm in Wien das eine oder andere mal heißt: beerdigen und nicht kremieren.


    oder: das Angehörige auf das Ihnen zustehende Beerdigungsrecht verzichten, demzufolge der Leichnam ihres bis zu 110 cm großen Kindes - denn in der Gruppe 35b beträgt die max. Sarglänge 120 cm - in der Gruppe 35b im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes zur letzten Ruhe gebettet wird. Weitereb Folge: Begräbnisse im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes können nicht verlängert werden, weil die Wiener Friedhofsverwaltung den Angehörigen nicht das Grabnachnutzungsrecht anbieten kann. Anders ausgedrückt: die Angehörigen verlieren nach 10 Jahren ein weiteres Mal ihr Kind, denn das Grab wird geräumt und neu belegt, ohne das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe die Angehörigen davon vorher personenbezogen in Kenntnis setzen kann. Die Verwaltung der Wiener Friedhöfe kann nur Tafeln bei der Gruppe aufstellen. (Angehörige, deren vorausgegangenes Kind in der Gruppe 35b beerdigt, aber nicht kremiert wurde können die Verlegung der sterblichen Überreste außerhalb der Gruppe 35b z.B. in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe, Wiener Zentralfriedhof Tor 2 veranlassen.)

    • Und das andere ist die Tatsache: nur wenn die Angehörigen selbst den Bestattungsantrag stellen, dann kann die Verwaltung der Wiener Friedhöfe die Grabnachnutzungegebühr den Angehörigen anbieten. Herr Tichacek dazu: es ist unerheblich wer die Beerdigung bezahlt - und der MA 40 wird das gleiche verrechnet, unabhängug davon, ob die Angehörigen die Beerdigung in Auftrag gegeben haben oder aber ob die Verstorbenen im Auftrag des Wiener Gesundheistamtes beerdigt wurden.
    • Wann werden Verstorbene im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt? Dazu Herr Tichacek: Grundsätzlich sind die Angehörigen berechtigt/ verpflichtet, ab Ausstellung des Totenscheins/rosa Scheins/Leichenbegleitscheins einen Bestatter ihrer Wahl aufzusuchen und dort die Beerdigung in Auftrag zu geben. Es kann dabei ohne weiteres die MA 40 als Empfänger der Rechnung angegeben werden, denn das Nachlassgericht überprüft die Rechtmäßigkeit. Zudem hat der Verstorbene vorranging für seine Beerdigungskosten selbst aufzukommen, ausgenommen, er hat Bestattungsvorsorge gehabt oder es greifen andere Versicherungsleistungen. Das gelte aus seiner Sicht auch für verstorbene Kinder.
    • Das Nachlassgericht wird für Kinderleichen über 500 Gramm - gesetzlich geregelt - automatisch eingeschalten.

    Ich persönlich kann nur das erklären, was ich selbst für mich erkannt habe.
    Die vielfältigen Umgangsformen mit Kinderleichen ergeben sich einerseits aus den sehr unterschiedlichen Klinikinternen Umgangsformen mit Kinderleichen - andererseits daraus, das die MitarbeiterInnen der MA40 vielleicht wirklich persönlich davon überzeugt sind, das sie den Angehörigen verstorbener Kinder ein gutes Werk tun, wenn Sie den Angehörigen die Beerdigungsvorbereitungen, die freie Sargwahl, ob kremiert oder beerdigt, die freie Wahl, wie die Verabschiedungszeremonie ablaufen soll, ob mit oder ohne religiöse Begleitung, ob mit oder ohne Musik, ob mit oder ohne Blumen beschneiden.


    So manchen Menschen bin ich auch schon begegnet, der da sagte: ein Grab nach 10 Jahren verlängern - warum?


    Dazu kann ich als Mutter von 3 Sternenkindern nur sagen: meine Mutterschaft hört für mich frühestens mit meinem letzten Atemzug hier auf Erden auf. Solange möchte ich wirtschaftlich gerne den Obulus zahlen, damit das Grab meines 1987 verstorbenen Sohnes nicht geräumt und nicht neu belegt wird, denn es erhielt nur er von der Österr, Gesellschaft ein Begräbnis/ Grab zugeteilt. ;( Nach meinem Tod können ruhig weitere Kinderleichen rein in das Grab meines Kindes..es lagen schon vor ihm Kinder drinnen. :)


    MFG
    Gunnhild Fenia

    Christine bat mich berechtigt, Themen leichter aufzubereit.
    Darum habe ich ein Neues Thema erstellt.
    Hier nun die Informationen, welche ich erhalten habe:
    Von: Paschinger Elisabeth [mailto:elisabeth.paschinger@wien.gv.at] Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2008 14:07 An: office@sonnenstrahl.org
    Betreff: Bestattung von Familienangehörigen, Ihre Anfrage vom 17.2.2008
    Sehr geehrte Frau Tegenthoff!
    Gemäß § 19 Wiener Sozialhilfegesetz werden die Kosten für ein einfaches Begräbnis von zuletzt in Wien gemeldeten bzw. aufhältigen Personen dann aus Sozialhilfemitteln übernommen, wenn der/die Verstorbene/r nicht für das Begräbnis vorgesorgt hat, kein Vermögen besitzt und auch niemand Dritter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist. Unter "Dritte" in diesem Zusammenhang sind in der Regel Institutionen (z.B. Versicherungen, aber auch Dienstgeber) zu verstehen, welche zur Kostenübernahme des Begräbnisses verpflichtet sind oder sich verpflichtet haben. Die Begräbniskosten werden in jenen Fällen von der Magistratsabteilung 40 direkt mit der Bestattung verrechnet, d.h. bei der Anmeldung zur Bestattung ist (von wem auch immer) anzugeben, dass der/die Verstorbene mittellos war und auch sonst niemand für das Begräbnis aufkommt. Eine Vorsprache in einem Sozialzentrum ist nicht erforderlich. Die übernommenen Kosten werden in der Folge von der Magistratsabteilung 40 als Forderung zur Verlassenschaft angemeldet. Die Erben sind lediglich im Rahmen des Wertes des Nachlasses zum Ersatz der Kosten verpflichtet, handelt es bei den Erben um Eltern, Kinder oder Ehegatten, ist überdies darauf Bedacht zu nehmen, dass deren Existenz nicht gefährdet wird (§ 26 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz). Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Paschinger
    Leiterin Servicestelle Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
    1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8 Tel.: (+43 1) 531 14 - 85251 Fax: (+43 1) 531 14 - 9985251 E-Mail: elisabeth.[email]paschinger@wien.gv.at[/email]


    Eine Zeit später erhielt ich folgende Information:
    Von: Paschinger Elisabeth <elisabeth.paschinger@wien.gv.at>


    An: office@sternenkind.info


    Betreff: Ihre Anfrage vom 23.7.2009 Datum: Mon, 3 Aug 2009 16:15:30 +0200


    Sehr geehrte Frau Tegenthoff!


    Grundsätzlich steht es den Eltern frei, die Art der Bestattung totgeborener oder frühgeborener Kinder zu bestimmen. Die Kosten für die Bestattung im Familiengrab oder in einem eigenen Grab für das totgeborene Kind sind dabei von den Eltern zu tragen. Für Totgeburten (über 500 Gramm) und Fehlgeburten (unter 500 Gramm), bei denen von den Angehörigen keine Bestattung veranlasst wird, gilt seit 1. Februar 2001 folgende Vorgangsweise: Bei Fehlgeburten: Fehlgeburten in öffentlichen Krankenanstalten und im Hanuschkrankenhaus werden in den Pathologien gekennzeichnet (Fußpass und Datenblatt), von der Bestattung Wien GmbH aus den Pathologien abgeholt und im Kindersammelsarg im Krematorium am Zentralfriedhof gesammelt.


    Der Sammelsarg wird vierteljährlich (jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember um 8 Uhr 30 - diese Termine werden den betroffenen Eltern von den Spitälern und auch von der Friedhofsverwaltung bekanntgegeben) der Kremation in der Feuerhalle Simmering am Zentralfriedhof zugeführt. Die Aschenkapsel wird nach einer Zeremonie im Trauerpavillon in der Gruppe 35B des Zentralfriedhofes beigesetzt. Die Trauerzeremonie wird von den Angehörigen gestaltet (es sind meistens 20 - 30 Personen anwesend). Ein entsprechendes Dokumentationssystem gewährleistet die Nachvollziehbarkeit, welche Fehlgeburten wann und mit welchem Sammelsarg feuerbestattet wurden. Somit ist eine würdevolle Bestattung mit entsprechender Gedenkmöglichkeit für die Angehörigen gewährleistet. Die Stadt Wien (Magistratsabteilung 15) trägt die Kosten für den Sarg, den Transport und für die Kremation des Sammelsarges. Von der Bestattung Wien GmbH werden kostenlos folgende Leistungen durchgeführt: Beschilderung des Aufbahrungsraumes, Bereitstellen einer beleuchteten Lebenskerze im Aufbahrungsraum, Urnenbahrtuch, Geläute, Hintergrundmusik während der Aufbahrungszeit.


    Die Friedhöfe Wien GmbH trägt die Kosten für die Pflege des Babygrabfeldes.


    Bei Totgeburten: Um den Eltern das tragische Schicksal zu erleichtern, übernimmt die Stadt Wien die Kosten für die Bestattung (Einzelbestattung) am Babygrabfeld am Zentralfriedhof (Grabfeld 37*)-Kindergruppe mit Namensschild. Diese Vorgangsweisen gelten für alle Tot- und Fehlgeburten in Wien (Sterbeort) unabhängig von Religion und Staatsangehörigkeit.


    Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Paschinger Leiterin Servicestelle Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8 Tel.: (+43 1) 4000 - 40571 Fax: (+43 1) 4000 - 9940571 E-Mail: elisabeth.paschinger@wien.gv.at
    * Hier will ich korrigieren eingreifen.


    • Die Angabe bezüglich Gruppe 37 gilt für Beerdigung vor Dez. 2000. Seit Dez. 2000 ist es die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof, wenn die Beerdigung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes erfolgte.
    • Gesetzlich ist das oben geschriebene praktiziert, aber nicht tragbar, weil nicht der Wahrheit entsprechend, nicht den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen.Bedürfnisse der Eltern ist, selbst die Beerdigung in Auftrag geben zu dürfen, selbst wählen zu dürfen, ob kremiert oder beerdigt. Selbst wählen dürfen, ob die Beerdigung nach religiösem Ritus oder nicht.
    • die Sammelbeerdigungen in der Gruppe 35b können nicht durch Angehörige gestaltet werden, wenn es nach der Verwaltung der Wiener Friedhöfe geht, denn man bekommt für 100 Kinder = über 200 Angehörige nicht alle Bedürfnisse unter einen Hut. Darum bittet die Verwaltung der Wiener Friedhöfe ausdrücklich um eine stille, nicht gestaltete Verabschiedung.
    • Aktuell ist es so, wenn die Eltern nicht selbst die Beerdigung in Auftrag geben, dann müssen sie bei Kinderleichen unter 500 Gramm die Kremierung grundsätzlich - das zusammenschütten der Asche überdies - in Kauf nehmen. Dzt. werden ca 400 Kinderleichen jährlich im Auftrag des Wiener Gesundheitsamt auf diese Vorgehensweise kremiert.
    • Dabei werden zum dzt Zeitpunkt noch lange nicht alle in Wien anfallenden Kinderleichen grundsätzlich einer Totenbeschaung und Beerdigung zugeführt:
    • Die Totenbeschaupflicht ist im Wiener Bestattungsrecht geregelt und gilt in Wien "seit vewigen Zeiten schon" für Kinderleichen ab 120mm, was der 6. - 7. Schwangerschaftswoche entspricht.
    • Obwohl in Wien für alle greifbaren Leibesfrüchte Bestattungspflicht besteht laut dem Wiener Bestattungsgesetz - Leibesfrüchte den Leichen gleichgestellt sind - führen Pro Woman und CO die bei Ihnen anfallenden Kinderleichen weder einen Totenbeschau noch einer Beerdigung zu. Dabei ist es unerheblich, ob die Angehörigen einen Beerdigungsauftrag erteilen oder ob die Beerdigung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes erfolgen soll, weiß Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering zu berichten.
    • Mediziner erklären es den Angehörige früh verstorbener Kinder wie folgt: wo vorne Operation (medizinischer Eingriff) drauf steht, kommt hinten Operationmüll bei heraus. Und damit fallen die Angehörigen um das Recht, dein Leichnam ihres Kindes beerdigen zu können, denn es gibt Klinikintern keine Leiche, nicht mal eine Leibesfrucht.
    • Dazu Herr Kostelka von der Volksanwaltschaft Wien: es dürfen aus seiner Sicht absolut keine Kinderleichen mehr im Klinikmüll landen, deswegen habe man im Dez. 2000 doch die Gruppe 35b eingerichtet. Dazu meine Information: er hat sich gewaltig getäuscht.

    Hallo, liebe Christine,
    herzlichen Dank für deinen zahlreichen Berechtigten Hinweise.
    wegen klarer Schreiben ist es so eine Sache: Dazu muss ich für mich selbst erst einmal durchblicken bis auf den Bodengrund des Brunnens. Drüber ist dreckiges drübes Wasser.
    Die (straf-) rechtliche Sichtweise ist das eine, wobei es mir persönlich nicht um Strafe/Bestrafen geht, sondern um die Unmöglichkeit von rechtlichen Rahmenbedingungen.
    So eine Tatsache ist z.B. folgendes:

    • In Kliniken wird zwar laufend gestorben - aber zum Bestattungsrecht sind weder die Ärzte noch die Hebammen ausgebildet - daher auch nicht befugt, rechtsverbindlich etwas zu sagen.
    • Die Mutter von Ruslan ging zum Wiener Patientenanwalt, bevor Sie mit mir in Kontakt kam. Dort erhielt Sie veraltete Angaben über die Verwaltung der Wiener Friedhöfe (sie heißt z.B. seit mehreren Jahren nicht mehr MA 43) und der Patientenanwalt dürfte der Mutter wirklich gesagt haben, dass Sie den Leichnam ihres Kindes in einem Wiener Garten oder Wienerwald oder Wiener Parkanlage begraben dürfe, weil unter 500 Gramm schwer.

    Erst als die Kindesmutter bereits die Schaufel gekauft hatte, erhielt ich Kenntnis von Ihrer Tragödie. Ich durfte in die Wohnung der Mutter kommen, alles mit der Digicam dokumentieren (so gibt es auch ein Foto mit der Mutter und der Schaufel, als die Mutter zeitgleich mir über eine Dolmetscherin erzählte, was ihr gesagt worden ist.)


    Die gleiche Dolmetscherin mit dem Namen Leyla war mit beim Patientenanwalt. Als Leyla merkte, das hier etwas gewaltig schief lief, hat sie mich angerufen. Und es dauerte eine Weile, bis ich begriff, was los war.
    Als ich begriff, um was es der Mutter ging, organisierte ich erst einmal einen Geistlichen, der den Leichnam des Kindes zu Hause willkommen geheißen hat an einem Samstag. Wie ...mir fehlen Worte ...das Leben doch spielt: von der Segnung des toten Kindes musste der Pfarrer rasch in seine Kirchengemeinde, um sofort eine Taufe von einem lebenden Kind durchzuführen.


    2 Tage später am Montag war ich mit der Dolmetscherin - einer Med. Studentin - wieder bei der Mutter, ausgerüstet mit Utensilien. So konnte der Leichnam aus der Plastikbox (Jausenbox) in eine warme Babywindel gehüllt werden und in einem verrottbaren Karton, auf dem Engeln und goldene Sterne zu sehen sind.
    So wie Du es richtig gesagt hast: ich habe erreicht, das die Mutter den Leichnam ihres Kindes in einer anderen Pathologie/Prosektur abgeben konnte, was der Mutter nun nicht mehr schwer fiel - auch weil ich einen Begleitbrief am PC verfasst, ausgedruckt, dem Kind beigelegt habe. Der Brief war an die Mitarbeiter der Prosektur des Wilhelminenspitals gerichtet. Im Brief stand, warum weshalb weswegen die Kindesmutter selbst den Leichnam ihres Kindes hier abgibt - und was zu Untersuchen der Mutter wichtig ist...und das der Leichnam nicht kremiert, sondern beerdigt wird...und auch die Daten der Bestattung standen im Brief. Somit musste die Mutter vor Ort den Ärzten gegenüber nicht mehr Rede und Antwort stehen, denn es lag alles schriftlich vor. So hatte ich auch das orig. email ausgedruckt vom Krankenanstaltenverbund, indem das Okay stand, das der Leichnam im Wilhelminenspital abgegeben werden darf durch die Mutter und das der Krankenanstaltenverbund für die Beerdigungskosten aufkommt. Die Bestattung Wien hat ja auch noch das Gesundheitsamt davon in Kenntnis gesetzt/setzen müssen, das hier eine Kindesmutter den Leichentransport ihres verstorbenen Kindes persönlich machen darf/ machen muss.
    Anschließend gingen die Dolmetscherin - eine med. Studentin - mit der Mutter und mir zur Bestattung Wien, 16. Bezirk. und gaben die Bestattung in Auftrag, das heißt, die Mutter durfte aus einem Angebot wählen - wobei den Friedhof und Grabplatz hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits gewählt, weil sie damit einverstanden war, das ich zuvor das günstigste Platzerl ihr suchen durfte. Das tat ich, indem ich mit Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe Kontakt aufnahm. Wien hat 55 Friedhöfe, habe ich damit in Verbindung erfahren, also weit mehr, als ich ursprünglich die Information hatte. Und die billigste Wahl für einen Grabplatz ist dzt. am Wiener Zentralfriedhof. Ich suche gerade nach dem Fachbegriff. Es geht darum, das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe selbst die Gruppe und den Grabplatz bestimmen darf, aber die Grabnachnutzungsrechte den Angehörigen zustehen. Fachbegriff fällt mir nicht ein.


    Da in diesem Fall der Wiener Krankenanstaltenverbund die Beerdigungskosten übernehmen wird (ich vermute: weil der Arzt Klinikintern Selbstanzeige erstattet hat, da er eine falsche Auskunft gegeben hat) wurde mir und der Mutter gegenüber gesagt, das offiziell auf den Papieren stehen wird, das der Krankenanstaltenverbund diese Beerdigung in Auftrag geben hat. Somit fließen (lt. aktueller Rechtssprechung) die Rechte dem Krankenanstaltenverbund und nicht der Mutter zu...


    Diesen Umstand habe ich gleich an Herr Tichacek (Verwaltung Wiener Friedhöfe) gemeldet, denn es geht auch anders: Das Sozialreferat übernimmt bei tausenden Wienern Monat für für Monat die Mietkosten für deren Wohnung, ohne dass das Sozialamt deswegen als Vermieter oder Nutzungsberechtiger aufscheint.


    Umgehend schrieb er mir zurück, das er sich persönlich dafür einsetzen wird, das der Mutter z.B. die Grabnachnutzungsrechte angeboten werden können. (und das geht nur, wenn die Angehörigen den Bestattungsauftrag erteilen, unabhängig davon, ob sie selbst die Beerdigung auch bezahlen - erklärte mir zu einer früheren Zeitpunkt Herr Tichacek.)


    Am 25.9.2009 wird am Wiener Zentralfriedhof Tor 3 Halle 3 um 12 zu Mittag der kleine Mann verabschiedet und anschließend außerhalb der Gruppe 35b beerdigt.


    Beerdigt und nicht kremiert - zudem christlich, durchgeführt von dem gleichen Geistlichen, der schon zur Familie in die Wohnung kam.


    Und wegen dem rechtlichen Aspekt: diesbezüglich hat sich der Wiener Patientenanwalt bereit erklärt, sich alles genauest anzusehen. Er benötigt im Moment nur die schriftliche Vollmacht durch die Kindesmutter.


    ich hätte euch so gern ein Foto von Kind hier hochgeladen, doch wie mache ich das? Es will mir nicht gelingen.


    PS: die Totenbeschauung in einer anderen Klinik muss die Mutter nicht bezahlen. Es geht in Wien darum, das z.B. die städtischen Kliniken und das Hanuschspital miteinander vernetzt sind. Daher kann jede der daran angeschlossen Pathologien/Prosekturen aufgesucht werden, denn diese Vorgehensweise kann Klinikintern normal verrechnet werden, ohne das die Angehörigen extra zur Kasse gebeten werden müssen.


    Da das Kind in einem städtischen Spital den Mutterleib verließ - mußte der Leichnam des Kindes in eine der zahlreichen Wiener Pathologie/Prosekturen wieder zurückgebracht werden, welche sich im Verbund zueinander befinden. Das hat grundsätzlich der Mutter seelisch den Abschied sehr erleichtert, wie Sie mir über die Dolmetscherin ausrichten ließ. Damit reduzierte sich auch ihre Angst, das Ärzte innerhalb einer Klinik was vertuschen könnten. Ängste sind irrational, erst recht bei einem frisch traumatisierten Menschen, der zeitgleich auch noch eine Geburt hinter sich gebracht hat. Manchesmal muss man unkonventionelle Lösungen anbieten, die den Angstpegel bei der Mutter senken. ;(
    Das ich den Brief (leserlich!) geschrieben hatte, dafür war mir die Mutter sehr dankbar. (ich weiß aus eigenem Erleben, auf was es ankommt, daher fiel es mir nicht schwer, dieses Schreiben zu verfassen)
    Im Auftrag der Mutter mußte ich zusätzlich extra dick unterstreichen: nicht kremiert, sondern beerdigt - und ob sich noch die Frage klären lässt, ob Ruslan Bostan wirklich auch Mukoviszidose gehabt hat.
    Diese vielen kleinen Dinge waren weitere postive Puzzleteile, welche Mutter und Kind beim wechselseitigen Loslösungsprozess halfen.
    In Gedanken sende ich an diese Mutti und ihr Kind die Botschaft: Das habe ich doch gerne getan :love:

    Vor wenigen Tagen durfte ich Tino Bogner persönlich kennen lernen. Er gehört der röhm. kath. Kirche an. Seine HP ist www.artino.at
    Musikalisch begleitet er auf Wunsch alle anfallenden christlichen Zeremonien, welche im Kirchenalltag vorkommen - beginnend mit der Taufe - über die Konfirmation, Hochzeit und eben auch Verabschiedung, Begräbnis, Seelenmesse. Neben der Musik ist er auch Grafisch und drucktechnisch das Fest zu begleiten (individuelle Parte, Textheft, Liederheft, persönliche Erinnerungskarten usw.)
    MFG
    Gunnhild Fenia

    Mir fehlt die Rubrik für Gebetsanliegen, weswegen ich bitten möchte, dieses anzulegen.
    Was ich an Informationen habe, habe ich (aus dem russischen übersetzt von Leyla) telefonisch erhalten.
    Die Mutter war schwanger auf Ruslan. Dieses Kind hat 3 ältere Geschwister, wobei eines der älteren Geschwister mit einem Gen. defekt (Mukoviszidose?) geboren wurde. Das ist die Begründung, warum der betreuende Arzt der Schwangeren die Fruchtwasseruntersuchung vorgeschlagen hat (ev. ohne Sie ausreichend über die vielfältigen Folgen aufzuklären).
    Die Mutter hat als gute Mutter dieser Untersuchung zugestimmt. Als es zur Durchführung kam, hat ein anderer Arzt (als vorgesehen) die Untersuchung vorgenommen. Drei Tage später ist die Schwangere wieder zu ihrem Gyn. gegangen, welcher den Tod ihres Kindes festgestellt hat. Die betroffene Mutter bekam in einer Wiener Klinik Tabletten und gebar still ihr Kind Ruslan Boston am 07.08.09
    Wie es genau dazu kam, das Sie den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause genommen hat, weiß ich nicht, denn ich war nicht vor Ort.
    Doch die Mutter erzählt, das Sie den Arzt beim Entlassungsgespräch gefragt habe, ob sie den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause nehmen dürfte. Der Arzt sagte "Ja, das es sich um eine Kinderleichen von unter 500 Gramm handle"*.
    Die Mutter fuhr nach Hause und nahm den Leichnam ihres Kindes mit und legte diesen zu Hause in den Kühlschrank/ Eisfach. Doch wie weiter?


    Leila ist med. Studentin und betreut ehrenamtlich Patienten mit türkischen und russischen Hintergrund. Ich weiß nicht, wie Leila in Kontakt kam mit der betroffenen Mutter - jedenfalls rief Leila mich an und eröffnete das Gespräch mit den Worten, das Sie eine Frau mit oben erwähnter Situation kennen gelernt habe.


    Dank eines Zeitungsberichtes aus dem Jahr 2006 wußte ich, das es in Wien einen Rechtsanwalt gibt, der ein Herz für Angehörige und ihre im Mutterleib verstorbenen Kinder hat. Im moment liegt alles in den Händen dieses Rechtsanwaltes und eine kath. Geistlichen....die Mutter dazuzubringen, das Sie den Leichnam ihres Kindes wieder hergibt, damit die Totenbeschau/Obduktion durchgeführt werden kann (zu Sicherung von Beweisen), denn die Mutter wünscht verständlicherweise eine Klärung, ob jenen Ärzte etwas nachgewiesen werden kann, welche die Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt haben - ob Sie den Tod von Ruslan Boston verursacht haben ....


    Anschließend wird das Kind beerdigt, wobei der kath. Geistliche zugesagt hat, ein besonders mitfühlendes Auge auf Mutter und Kind zu haben.


    *Zwischenzeitlich hat jener Arzt, der die Entlassung von Mutter mit ihrem Kinderleichnam ....die Information erreicht, das die Ausfolgung von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen sicherlich nicht nur in Wien verboten ist - auch dann wenn die Angehörigen kein Geld haben und gegen die Kremierung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes sind.


    Es hat sich in Wien leider noch nicht ausreichend herumgesprochen, das die Angehörigen bei einem Bestatter ihrer Wahl auch für ihre unter 500 Gramm schweren Kinderleichen einen Bestattungsantrag auf eine einfach Beerdigung stellen können, welcher vom Bestatter mit der MA 40 zu verrechen ist.


    Zeitgleich wurde/wird den Bestattern und Angehörigen ans Herz gelegt, jeden diesbezüglichen Einzelfall dem Volksanwalt www.volksanw.gv.at zu melden...denn lebend geborene Kinder, welche später sterben sind Familienmitglieder und hier bezahlt die MA40 schon jetzt ein einfaches Begräbnis....doch Kinderleichen unter 500 Gramm sind (lt. MA 40) keine Familienmitglieder---mehr dazu ist zu finden unter folgendem Link
    Ärzte sind in Bezug auf Bestattungsrecht grundsätzlich nicht ausgebildet," denn Kliniken sind ein Ort der Lebenden und nicht der Verstorbenen" (um die Worte einer Ärztin zu wiederholen, welche im der Direktionsabene von Dr. Marhold zu Hause war)
    In Wien ist das Ausfolgen von Leibesfrüchte an Angehörige verboten. Das Beerdigen in einem Garten/ Park/Grünanlagen ist verboten (der Arzt hätte die Kinderleiche nicht der Mutter übergeben dürfen) Stunden/Tage später hat der Entlassungsarzt mit einer Bestattung gesprochen. Da die Mutter nicht die MA 40 finanzierte Kremierung, sondern die Beerdigung ihres verstorbenen Kindes sich wünscht - sei er bereit, die Beerdigung zu bezahlen. Voraussetzung: die Kindesmutter bringt den Leichnam ihres Kindes zurück in die Klinik. Dieses Angebot ist für die Mutter nicht annehmbar, denn aus ihrer Sicht ist einen neutrale Totenbeschau/Obduktion nicht gewährleisten, um abzuklären, ob die Fruchtwasseruntersuchung durchführende Ärztin den Tod ihres Kindes verursacht hat. Zudem vertraut sie der Klinik nicht, das der Leichnam ihres Kindes anschließend nicht doch der (Sammel-)kremierung zugeführt wird....
    bettet bitte dafür, das die Wahrheit ans Licht kommen möge. Und das das Anliegen der Aktion Allen Menschen ein Grab zur Umsetzung kommt.
    MFG
    Gunnhild Fenia

    Liebe Karla, herzlichen Dank für deine Worte...
    Danke für deinen Versuch, mich zu trösten.
    ich weiß wie Medizinier Tot definieren, ... doch das ist nicht mit meiner persönlichen Definition überein stimmend. So glaube ich an die Seele, die zumeist eine Zeitlang braucht, um sich von seinem Körper zu verabschieden. Ich war bei zahlreichen Beerdigungen: viele Kinderseelen sind bis zum Begräbnistermin in der Nähe ihrer sterblichen Hülle. Christopher Marvin verabschiedete (fuhr zum Himmel auf, weil er wirklich in die Höhe entschwebte) in dem Moment, da sein Sarg auf dem Erdboden unten im Grab aufkam)
    Für mich ist der Mensch um seiner Selsbt willen achtenswert. Teile von ihm zur Transplatation freizugeben ist für mich übergriffig, denn Kinder sollten selbst über sich und ihren Körper entscheiden dürfen (Das gleich Recht gilt für Erwachsene)
    Doch gesetzlich geregelt sind die Übergriffe durch Ärzte: so dürften in Österreich Ärzte die Leichen fladern, wie es ihnen passt (das gilt auch für Urlauber, die bei uns in einer Klinik sterben)...das geschieht, ohne das der Einzelne vorher bewußt mit dem Thema konfrontiert wird..... Man kann sich zwar dagegen aussprechen (doch wer kontroliert deren Einhaltung?)


    Ein anderer Punkt, der mir aufstößt: es gab vor meiner Wirbelsäulenoperation ca 8 Gespräche...erst vor der Operation (!) alss alles organisiert war, erhielt ich die Hiobsbotschaft, das der Arzt Knochen von Verstorbenen in meinem Körper implantieren muss, sonst kann er die OP nicht durchführen. Ich fühlte mich gezielt bewußt manipuliert, überrumpelt und moralisch erpresst...denn wer hat den Magen so etwas abzusagen:
    16 Stunden wurde ich im Wiener AKH operiert. Eigentlich waren es zwei Operationen hintereinander in einer Narkose. 21 Ärzte waren beteiligt (auch externe Ärzte aus anderen Kliniken) ...Ich hatte zudem die Einwilligung gegeben, als Schulungsopjekt für angehende Medizinier zu dienen (diese durften der OP zuschauen und es wurde extra Fotos für vorher/nachher gemacht) ....
    Grundsätzlich bereue ich nicht, die Operation durchgeführen zugelassen zu haben, aber die verbale Begleitung war - so wie ich es erlebt habe - nicht in Ordnung.
    Wie dem auch sei: seither sind zwei Titanstangen a 35 cm und 16 Schrauben in meinem Körper. und ich bin 15 cm "gewachsen" durch die Wirbelsäulenaufrichtung. Trotzdem habe ich von meiner ursprünglichen Körpergröße 5 cm eingebüst. eine verformete Wirbelsäule kann viel anrichten.
    Grinsen muss ich immer wieder aufs neue, wenn ich mich daran erinnere, was mir Orthopäden gesagt haben, als ich 11 Jahre alt war. Er hatte abgeraten von Schwangerschaft, weil ich das nicht überleben würde....Manche Mediziner hören sich gerne Quatschen...und: was versteht ein Mann schon von einer Schwangerschaft? Frau muss nur sehr gut auf ihr Herz hören (und in meinem Fall viel liegen, um die Wirbelsäule zu entlasten).... Ich bin so froh, das Menschen das Selbstbestimmungsrecht haben. :) Das einzige, was jener Arzt "gut" gesagt hatte: bevor ich 30 Jahre alt sein würde, hätte ich oben erwähnte Operation mit ungewissen Aisgang vor mir...denn ich hätte tot als auch Querschnitt gelähmt daraus hervor gehen können. Aber ich kann gehen - wenngleich auch schnell wie eine Schildkröte :D :]
    MFG
    Gunnhild Fenia
    :S

    Hallo, ich lieben.
    ich habe an ein Leben nach dem Tod ursprünglich nicht wirklich geglaubt. Ich habe daran geglaubt, weil ich es selbst erfahren habe, das es gute und böse Mächte geben dürfte, das es mehr zwischen Himmel und Erde gibt ...
    meine Kinder lehrten mich erstmals 10 Monate nach dem Tod ihres 1987 verstorbenen Bruders die Tatsache, das es ein leben nach dem Tod geben muss. Bis dahin hatte ich zwar mehrmals von meinem 3 verstorbenen Kindern geträumt...und es war nicht immer reale Erlebnisse, die ich mit ihnen erlebt habe...nicht immer wieder deren Beerdigung oder so...sondern ich sah in Träumen meine verstorbenen Kinder heil, lachend, fröhlich tanzend. Das hielt ich für einen Selbstbetrug meiner Seele, entsprungen meiner eigenen tiefen Sehnsucht, das "drüben" sich jemand liebevoll um die verletzten hungrigen Seelen sich kümmert.
    Meine überlebenden Kinder waren mittlerweile 4 und 7 Jahre alt geworden. Sie zeichnen unabhängig voneinander ziemlich genau 10 Monate nach dem Tod ihres Bruder jeweils eine Zeichnung, die uns als Familie darstellte inkl. der drei vorausgegangen Geschwistern!


    Woher wußten meine überlebenden Söhne, das sie zwei ältere vorausgegangene Schwestern hatten?
    Ich hatte doch gezielt und bewußt mit Ihnen darüber bis dahin nicht darüber gesprochen!
    Nach den 2 Zeichnungen habe ich mit meinen Kindern über die 3 vorausgegangen Kinder angefangen zu reden - nicht nur einmal. Auch die Kinder sprachen und sprechen von sich aus heute noch ab und an davon.


    Mein Ältester Sohn sagte damals einen für mich bis heute gültigen Satz: "Mama, nicht gestorben, nur vorausgegangen"
    Bis heute ist für mich diese Information ein großer Trost. :love:
    MFG
    Gunnhild Fenia

    Großvater war innerhalb meiner Familie 1987 der erste Todesfall. Ich "mußte" (aus moralischen Gründen, weil eine große Beerdigung mit zahlreichen Besuchern zu erwarten war) erstmals schwarze Trauerkleidung für mich selbst kaufen. Erst dann konnte ich zum Begräbnis meines Großvaters fahren. Dies Ausgabe war für mich nicht planbar, sondern kam überraschend. Und: Finde in der Eile erst mal ein Geschäft, das angemessene Trauerkleidung zu verträglichen Preisen führt! Da ich auf das Thema Tod nicht vorbereitet war, wußte ich auch nicht wo und wie ich suchen gehen muß, um das erwünschte auf Anhieb zu finden.
    Für die 2 weiteren Begräbnisse, die binnen 7 Wochen folgen sollten, war ich bezüglich Trauerkleidung gerüstet. Zusammenhängend (Kettenreaktion) starben damals 4 Familienmitglieder - unabhängig voneinander und doch irgendwie zueinander in Verbindung stehend. Mehr dazu ein anderes mal an anderer Stelle.

    Herzlichen Dank für eure Worte, für eure Sprachlosigkeit, für euer Mitgefühl, für euer Lesen und an mich denken. Mich berührt es auch immer wieder aufs Neue, wenn ich entdecke, das "wildfremde" (also nicht meiner Herkunftsfamilien entstammende Menschen) das Grab meines 1987 verstorbenen Kindes besuchen (was ich nicht immer mitkriege). Berührend ist auch, das "fremde" Menschen etwas fürs Grab mitbringen: Engel, Blumen, Kerzen ec.


    Um so verwunderlicher ist für mich das ganze Erleben, da meine persönliches Schicksal nicht "gestern" oder "im letzten Jahr" sondern vor ca 30 Jahren war - und noch immer wird an meine Kinder gedacht! das gibt mir sehr viel Kraft, welche ich gerne an andere Angehörige und ihre verstorbenen Kinder weitergebe. Man muss einander nicht kennen, erlebe ich immer wieder - es reicht Empatie (die Fähigkeit zum Entwickeln von Mitgefühl) als auch (mit vielen Abstrichen) das gemeinsame Erlebnis, ein Familienmitglied verloren zu haben, weil er oder Sie vorausging.
    Gewaltige Unterschiede gibt es, weil jeder selbst betroffen ist. Weil jeder aus den erhaltenen Informationen etwas anderes macht. Zudem macht die Todesurschae und die Umstände einen großen Unterscheid. Beispiele, damit nachempfunden werden kann, was ich meine:
    ein still geborenes Kind, das ich nicht kennen lernen durfte (weder lebend außerhalb des Mutterleibes noch still, weil ich den Leichnam nicht sehen durfte....
    ein lebend geborenes Kind, das einschläft und nicht mehr aufwacht (plötzlicher Kindstod)
    ein Unfall und ich als Angehörige komme hin, sehe meinem Kind beim Sterben zu und kann nicht helfen.
    Lebensbeendene Krankheiten - die mit einer Transplantation hinausgeschoben, aber selten beendet werden kann ( mein eigener Konflikt: ich bin gegen Transplantationen, und noch schlimmer: ich mußte (um wieder zu mehr Lebensqualität zu kommen) einer Knochentransplanation zustimmen. Allerdings bin ich in der Operationsvorbereitung von Dr. K. von Anbeginn an darauf aufmerksam gemacht worden, sondern erst (als alles organisiert war) wurde mir mitgeteilt, das - neben den Titanstangen/ Schrauben auch Knochen von (meinem persönlichem empfinden nach Sterbenden, nicht verstorbenen) eingesetzt bekommen würde)
    Kapiert habe ich noch nicht, wann ich einen eigenen Treat anfangen muss...und wann nicht...ich beginne zu schreiben, und schreibe was aus meinerm Herzen fließt...Vorher denken und entscheiden ist dabei eigentlich nicht gefragt. Manchesmal bin ich eben dumm - verstehe nicht wirklich, was andere meinen. Sorry. :love:

    An andere Stelle habe ich schon berichtet, was für ganz Österreich gilt: wenn Angehörige binnen (in jedem Bundesland anders definierte Frist) nicht den rechtsverbindlichen Bestattungsauftrag erteilt haben, dann greift eine gesetzliche Regelung: im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes kommen die Verstorbenen unter die Erde. Als Armengrab, soziale Beerdigung ist das genannt/bekannt. Diesen Vorgaben entsprechend wurde in Wien die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof eingerichtet (für Kinderleichen von 120mm (denn in Wien bestand schon damals ab der Größe die Totenbeschaupflicht) bis 110 cm (denn die max. Sarglänge beträgt 120 cm.)
    Im Dez. 2000 wurden die ersten Kinder hier beerdigt. Die Mindestruhezeit beträgt 10 Jahre, dementsprechend werden die ersten Gräber 2010 geräumt und anschließen neu belegt.
    Nun zu der wirtschaftlichen Seite: bislang wurden in den Wiener Kliniken und durch Bestatter dahingehend aufgeklärt: wenn die Angehörigen selbst die Bestattung in Auftrag geben, dann müssen sie selbst wirtschaftlich dafür aufkommen. Da viele Frauen früh verstorbener Kinder beruflich zurückzustecken bereit waren, um ihre Kinder selbst zu versorgen - ist mit dem Tod ihres Kindes auch noch ihre wirtschaftliche/berufliche Lebensplanung zusammengebrochen. Dementsprechend haben Sie Angst, selbst die Beerdigung ihres Kindes in Auftrag zu geben, denn sie wissen vorher nicht, wie sie hinterher die Rechnung bezahlen sollen.


    Dem entsprechend haben Klinikangestellte und Bestatter die Angehörigen dahingehend beraten: haltet still, unternehmt nichts, auf Grund gesetzlicher Regelungen gibt der Staat den Auftrag zur Beerdigung und kommt daran anschließend auch für die Kosten auf. So weit, so gut - was inhaltlich auf Grund bestehender Rechtslage auch gestimmt hat, aber grundsätzlich nicht die einzige Handlungsmöglichkeit war - berichtete mir gegenüber die für Wien zuständige MA40, aber Achtung: für die MA 40 sind früh verstorbene Kinder kein Mitglied einer Familie! Wenn die MA 40 die Kosten für eine Beerdigung übernehmen soll, wird in der Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern mit zweierlei Mass gemessen!


    Doch es gibt wesentliche änderen in der Aussage:
    Gemäß der Ansage der MA 40 können Angehörige eine einfache Beerdigung in Auftrag geben und die MA 40 übernimmt dafür die Kosten.
    Der Bestatter verrechnet direkt mit der MA 40. Die MA 40 meldet die Ausgaben an das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht klärt ab, ob die Angehörigen verpflichtet werden können, für die Kosten ihres verstorbenen Familienmitgliedes aufkommen zu müssen, denn das Lebensexistenzminimum muss Ihnen bleiben.


    Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe ( www.friedhoefewien.at) sagte: Bei Begräbnissen, welche Angehörige in Auftrag gegeben haben, können wir als Friedhofserhalter die Grabnachnutzungsgebühr anbieten, unabhängig davon, wer die Beerdigung bezahlt hat. Als die Verwaltung der Wiener Friedhöfe noch MA43 hies, war er zuständig für Tarife und Recht. Er ist demnach ein Mensch, der inhaltlich wirklich gut zu diesem Thema Bescheid wissen muss.


    Die Grabnachnutzungsgebühr wird erstmals fällig nach Ablauf der Mindestruhedauer, welche in Wien 10 Jahre beträgt. Eltern, deren Kind in der Gruppe 35b beerdigt wurde, verlieren nach Ablauf der Mindestruhezeit ein "zweites Mal" ihr Kind (um die Worte von Darina zu verwenden), weil Ihnen Konzeptbedingt - nicht die Grabnachnutzungsgebühr angeboten werden kann, weil die Beerdigung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes erfolgte. Diesen Angehörigen bleibt nur eines: innerhalb der Mindestruhezeit die Leiche ihres Kindes außerhalb der Gruppe 35b verlegen zu lassen.


    Herr Tichacek sagte weiters: wir von der Wiener Friedhofsverwaltung können die Angehörigen nicht personenbezogen von der Räumung der Kindergräber in der Gruppe 35b informieren, weil wir deren Koantdaten nicht erfassen dürfen (weil das Wiener Gesundheitsamt die Bestattung in Auftrag gab und nicht die Angehörigen).
    Nachdem die Daten Verstorbener nicht dem datenschutz unterliegen und die Verwaltung Wien nehmen dem Namen des Kindes erfasst hat, welche Pathologie die Leiche hat anliefern lassen (mit wenigen Ausnahmen fand ich die Adressen von Kliniken, wobei nicht klar ist, ob die Kinder hier nur Pathologisch betreut oder aber auch hier geboren wurden). Wie dem auch sei: neugeborene Kinder sind in der Krankenakte der Mutter geführt, den Kliniken sind die Kontaktdaten der Mütter 30 Jahre lang bekannt,denn so lange müssen Sie Teile der Krankenakte aufbehalten. Unklar ist mir, ob auch Angehörige einblick nehmen dürfen in die Krankenakte...z.B. ob der Vater Einblick nehmen darf (handelt es sich doch um die Krankenakte seiner Partnerin, aber um das von ihm gezeugte Kind). Ich formulierte Briefe, druckte diese aus, sandte diese an die Kliniken, bat die Kliniken um Versandt - das war im Juli 2009. AKH 105, Wilhelminenspital 18, SMZ-Ost 15, Rudolfstiftung 13, Semmelweisklinik 14, Hanuschkrankenhaus 3, Göttlicher Heiland 4, St. Joseph Krankenhaus 2, St. Anna 1, KH Hietzing (ehemals Lainz) 3, KFJ 7, und 14 "priv. Adressen, die ich keiner Klinik zuordnen konnte. Eine Kinderleiche war auf einem Wiener Friedhof gefunden worden, dem entsprechend verliert sich für mich die Spur zu den Angehörigen vollkommen. Als unzustellbar kamen zwei Briefe zurück. Es betrifft die Angehörigen zum Knaben Kustor und Knaben CEBECI. Die Angehörigen können verzogen sein....oder die Annahme des Briefes bewußt gezielt verweigert haben (beides ist möglich). Vom Kaiser franz-Josef spital und St. Anna weiß ich, das Sie die Aussendung problemlos umgesetz haben. Die Mitarbeiter vom Dokumentationszentrum den Wiener AKH meldeten bedenken an. Zuerst der aufschrei: so viel (dabei hat die Aussendung Zeit, den die ersten Gräber werden 2011 geräumt), damals wie heute der Hinweis: das kann den Angehörigen nicht mitgeteilt werden. Wenn Angehörige an der Versorgung ihrer Kinderleichen ein Interesse hätten, dann wären Diese längst selbst aktiv geworden und hätten von sich aus an deren richtigen Stellen nachgefragt. Akh sendet demnach nicht aus, dafür die Ausdrucke mir zurück. (Stand: 25.8.2009)


    Das die Eltern sich teilweise nun als Rabeneltern fühlen, weil sie aus wirtschaftliche Gründen es nicht gewagt haben, selbst die Beerdigung ihres Kindes in Auftrag zu geben - ist die eine Seite. Das die Eltern zornig und wütend sind, weil sie fehlerhaft beraten wurden, ist die andere Sache (wobei die klinikintern verwendete Sprache und Tatsachen schon manipulieren und somit Wahrheiten verdrehend eingesetzt werden So melden Kliniken lebend geborene Kinder gemäß Leichengewicht als Tod und Fehlgeburt, was der Erlebniswelt der Angehörigen nicht entsprach. Diese Angehörigen haben ihr Erleben am Grab ihres Kindes hinterlassen (dabei mache ich nur die Vorfälle von Dez. 2000 - Dez 2002 zum Thema, denn nur Begräbnisse, welche in diesem Zeitraum in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof stattfanden, habe ich mir genauer angeschaut, um vorhandenes Sichtbar zu machen! Warum es zu sehr vielen vermeidbare Zusatzletzungen kommt, versuche ich hier zu erklären. Das Angehörige verstorbener Kinder nicht alles hinnehmen müssen, versteht sich aus meiner persönlichen Sicht von selbst.


    Ich persönlich gehe davon aus, das Eltern grundsätzlich selbst für ihre lebend bzw tot geborenen Kinder sorgen wollen, auch dann wenn Sie selbst kein Einkommen über dem Existenzminimum haben ist die andere Seite. so nun seid ihr gefordert.
    MFG
    Gunnhild Fenia