Nachfolgender Auszug:
"Der Großteil der Österreicher ist nach wie vor der Meinung, er sei kein Organspender, wenn er keinen Organspende-Ausweis besitze, in dem ausdrücklich die Bereitschaft zur Organspende dokumentiert ist. In Österreich gilt aber die Widerspruchsregelung: Sie bestimmt, dass jeder Mensch, der auf österreichischem Boden verstirbt, automatisch Organspender ist, es sei denn, er hat sich zu Lebzeiten ins zentrale Widerspruchsregister eingetragen." Christine Pernlochner-Kügler
Folgender Link zeigt den gesamten Artikel:
https://aspetos.com/at/post/or…o-lebendig-wie-noetig/847
Hier der Link zum Widerspruchsregister: