Liebes,
war das nicht das man sich drei Monate vorher arbeitssuchend melden muss.
Arbeitslos spätestens am 1 Tag der Arbritslosigkeit.
So hatte ich das in Erinnerung.
Aber Du weißt es ja noch gar nicht.
Du kannst Dich doch nicht arbeitssuchend melden, wenn Du noch gar nichts weißt.
Ich würde aber bei der Schule mal richtig nachhaken.
Du musst ja schließlich wissen wie es weiter geht.
Das ist Dein Recht.
Vlg. Linchen