Naja, ein Testament wird sie ja gemacht haben, sonst könnte er ja nicht Erbe sein. Das geht mündlich nicht mal eben.
Es kann natürlich gut sein, dass Daisy nicht gesondert im Testament steht, aber das macht die Sache nicht einfacher.
Sache im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar sind Tiere keine Sache und werden eigentlich rechtlich auch nicht so gesehen, aber soweit ich weiß, werden sie im Erbrecht dann doch so behandelt.
Aber keine Ahnung, warum er dann meinte, er dürfte sie nicht aus der Wohnung holen, wenn er ja sonst alles rausholen durfte.
Nun, unterm Strich kann das egal sein, denn nun wird sie versorgt und es wird auf jeden Fall sichergestellt, dass es ihr danach auch gut geht. Das ist die Hauptsache.
nein,er darf nichts aus der Wohnung holen,das ist eigentlich normal bis geklärt ist,ob es noch Erben gibt. Was wir wissen ist,dass sie ihre Wohnung ihm überschrieben haben muss, was nicht heisst ,das sie ein Testament hat,und er Kontovollmacht hat. Aber bis geklärt ist ob erben da sind,darf er auch nichts vom Konto verwenden. ich weiß dass ,weil es bei Mamaline auch so war. Nur,dass da mein Neffe eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte,dann ist das anders.
ach...alles kompliziert..