Seltsam.
Aber vielleicht zieht Daisy bald wirklich bei dir ein
LG
Simon
Seltsam.
Aber vielleicht zieht Daisy bald wirklich bei dir ein
LG
Simon
Liebe Bettinalein na Hauptsache sie ist erst mal in guten Händen und die Chancen stehen gut das Du Daisey bekommen kannst.
Auf alle Fälle würde ich mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen.
Ich glaube nicht das Sie wieder zu diesem Menschen kommt.
Normalerweise kontrolliert das Tierheim sehr genau ob der jenige überhaupt geeignet ist.
In diesem Fall ist die Besitzerin ja nicht mehr da.
Erbmasse alles klar ein lebendiges Wesen das jetzt Wochenlang alleine war ich fass das nicht.
Na wenigstens wird Sie jetzt entsprechend liebevoll versorgt.
Vlg. Linchen
Ja, seltsam. Aber man kennt ja nicht alle Details. Vor allem nicht das Testament.
Ich kenne da einige Fälle, wo Leute ihre Haustiere mit in den Verfügungen stehen haben; teils als "Bedingung" für irgendwas, teilweise aber auch mit deutlichen Anweisungen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass da dann, wenn es wirklich dazu kommt, dass der Tierhalter vor dem Tier gehen muss, erst mal alles mögliche geprüft werden muss.
Finde ich auch unmöglich, aber vielleicht war genau das der Grund, warum der Tierschutz da war. Wenn zum Beispiel eine Verfügung existiert, die unter dem Strich nicht mit dem Wohl des Tieres in Einklang ist.
Aber da habe ich viel zu wenig Ahnung von der rechtlichen Seite und kann nun selber nur vermuten.
Was ich wirklich gut finde ist, dass er sich auf deinen Zettel hin dann doch bei dir gemeldet und den Dialog gesucht hat.
Und auch, dass Daisy nun erst mal versorgt wird. Das baut ihm tatsächlich auch eine Brücke, denn ab jetzt scheint das Ganze unabhängig vom Testament / Erbrecht oder was auch immer zu sein und er hat die Wahl, ob er sie nehmen möchte. Wenn er das wirklich will, wird er sich auch gut um sie kümmern. Und wenn das aus welchen Gründen auch immer für ihn nicht in Frage kommt, dann bekommt sie bei dir ein neues, gutes Zuhause.
huhu.....laut tierheim hat er drei wochen zeit sich zu rührern,ob er sie wiill. wenn nicht,wird sie dann vermittelt und wir haben uns vormerken lassen.
Mal sehen. ich bin auch froh,dass sie jetzt endlich ansprache hat und sich erstmal gkü,mmert wird. man weiß ja nicht
,ob sie inzwischen krank ist.
Seltsam.
Aber vielleicht zieht Daisy bald wirklich bei dir ein
LG
Simon
jaaaaaaaaaaaaaa vielleicht???? hihi....mein daisyleinchen.....ich lieb sie jetzt schon so sehr.
Na hoffen wir mal Liebe Sonnenente ich kenne mich mit Erbrecht auch nicht aus.
Ich denke ähnlich wie Du das die Besitzerin das ganz sicher irgendwie zur Bestimmung gemacht hat das er sich um sie ordentlich kümmert und versorgt.
Wenn nicht das das Erbe dann irgendwie hinfällig ist.
Ich weiß ja nun nicht wie das aussieht wenn er sie nicht nimmt ob dann auch das Erbe für Ihn wegfällt.
Offenbar hat er nicht mit soviel Aufmerksamkeit gerechnet.
Jetzt kann man nur abwarten was weiter passiert aber so wie ich das kenne wir das Tierheim da ein massives Wörtchen mitzureden haben da der Tierschutz involviert war, da sind die echt empfindlich was auch richtig ist.
Vlg. Linchen
ich glaube nicht,dass sie irgendetwas schriftlich hinterlegt hat,das ist ja das problem. Nur mündlich . Hat ihr angeblich versprochen,dass er sich um Daisy kümmert.
Naja, ein Testament wird sie ja gemacht haben, sonst könnte er ja nicht Erbe sein. Das geht mündlich nicht mal eben.
Es kann natürlich gut sein, dass Daisy nicht gesondert im Testament steht, aber das macht die Sache nicht einfacher.
Sache im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar sind Tiere keine Sache und werden eigentlich rechtlich auch nicht so gesehen, aber soweit ich weiß, werden sie im Erbrecht dann doch so behandelt.
Aber keine Ahnung, warum er dann meinte, er dürfte sie nicht aus der Wohnung holen, wenn er ja sonst alles rausholen durfte.
Nun, unterm Strich kann das egal sein, denn nun wird sie versorgt und es wird auf jeden Fall sichergestellt, dass es ihr danach auch gut geht. Das ist die Hauptsache.
Naja, ein Testament wird sie ja gemacht haben, sonst könnte er ja nicht Erbe sein. Das geht mündlich nicht mal eben.
Es kann natürlich gut sein, dass Daisy nicht gesondert im Testament steht, aber das macht die Sache nicht einfacher.
Sache im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar sind Tiere keine Sache und werden eigentlich rechtlich auch nicht so gesehen, aber soweit ich weiß, werden sie im Erbrecht dann doch so behandelt.
Aber keine Ahnung, warum er dann meinte, er dürfte sie nicht aus der Wohnung holen, wenn er ja sonst alles rausholen durfte.
Nun, unterm Strich kann das egal sein, denn nun wird sie versorgt und es wird auf jeden Fall sichergestellt, dass es ihr danach auch gut geht. Das ist die Hauptsache.
nein,er darf nichts aus der Wohnung holen,das ist eigentlich normal bis geklärt ist,ob es noch Erben gibt. Was wir wissen ist,dass sie ihre Wohnung ihm überschrieben haben muss, was nicht heisst ,das sie ein Testament hat,und er Kontovollmacht hat. Aber bis geklärt ist ob erben da sind,darf er auch nichts vom Konto verwenden. ich weiß dass ,weil es bei Mamaline auch so war. Nur,dass da mein Neffe eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte,dann ist das anders.
ach...alles kompliziert..
Auch wenn die Wohnung zu Lebzeiten überschrieben wurde: sie zählt noch 10 Jahre lang als Erbe. Also wenn Erben ausfindig gemacht werden, muss er den Pflichtteil auszahlen.
Und wenn es noch mal zur Diskussion kommt, wegen Daisy: sie in gute Hände (deine) geben ist auch kümmern!
Auch wenn die Wohnung zu Lebzeiten überschrieben wurde: sie zählt noch 10 Jahre lang als Erbe. Also wenn Erben ausfindig gemacht werden, muss er den Pflichtteil auszahlen.
Und wenn es noch mal zur Diskussion kommt, wegen Daisy: sie in gute Hände (deine) geben ist auch kümmern!
wusst ich gar nicht..... sehr interessant. Mal sehen,was das noch gobt. Aber erstmal ist das kleinerlein in guten händen. und dann sehen wir wo sie ankommen darf
Ja gößere Geschenke (auch Geldgeschenke) werden u.U. zurückgefordert, falls der Schenkende verstirbt.
Also zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das Geschenk gemacht wurde. Nicht zehn Jahre nach dem Todestag.
Liebe Elster,
wow Du kennst Dich gut aus....zum Glück brauchte ich das nie und werde es nie brauchen.
Na Hauptsache sie kommt in gute Hände und der kleinen gehts gut alles andere ist ach völlig zweitrangig.
Vlg. Linchen
Alles anzeigenLiebe Elster,
wow Du kennst Dich gut aus....zum Glück brauchte ich das nie und werde es nie brauchen.
Na Hauptsache sie kommt in gute Hände und der kleinen gehts gut alles andere ist ach völlig zweitrangig.
Vlg. Linchen
so sehe ich das auch,liebes Linchen. wir gucken mal......ich würd mich auf Katzeneinzug freuen hihi,aber wenns anders läuft ist auch okay,hauptsache der kleinen gehts gut
ich gucke gerade "ghost!-Nachricht von sam und ich weiß,ich werde weinen
Bei diesem Film ist das Weinen garantiert
Bei diesem Film ist das Weinen garantiert
aber sowas von...
ich habe gerade durch zufall einen schal von mamaline gefunden. er duftet tatsächlich noch nach ihr.........ist das ein Zeichen? ich glaube schon.
mein Mamalinchen