Kosten einer Beerdigung

  • Liebes TrauerHilfe-Team,


    gerade in diesen Tagen wurde ich von Kollegen gefragt, was denn eigentlich eine Bestattung kostet? Im neuen Konsument ist ein Artikel in dem steht, dass es grosse Preisunterschiede gibt? Was kostet denn nun tatsächlich eine Bestattung?


    Peter

  • Hallo Peter,


    die Frage nach der Höhe einer Bestattung wird immer wieder natürlich an uns gerichtet. Man kann diese Frage ein wenig mit der Frage nach dem Preis von einem Auto vergleichen. Wenn ich in ein Autohaus gehe und frage, was ein Auto kostet, werde ich keine vernünftige Antwort erhalten - zu groß sind die Unterschiede bei den Modellen und den Ausstattungen. Daher muss ich etwas ausholen, was die Kosten einer Bestattung anlangt.


    Die Frage ist natürlich absolut berechtigt, denn es gilt, in einer emotional schwierigen Situation wichtige Entscheidungen zu treffen - und alles in allem fallen doch einige Kosten bei der Durchführung einer Bestattung an.


    Wie setzen sich nun diese Kosten zusammen?


    Grundsätzlich wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen des Bestatters nur einen Teil der Rechnung ausmachen und noch andere Leistungen und Gebühren anfallen, die man nicht vergessen darf. In der Regel bezahlt der Bestatter auch im Namen des Kunden andere Leistungen und vermerkt diese dann als Fremdleistungen auf seiner Rechnung. Dies ist ein Service des Bestatters, der dem Kunden damit die Mühe erspart, etliche Rechnungen einzuzahlen und vorallem auch die Richtigkeit dieser Rechnungen zu kontrollieren. Der Bestatter verrechnet diese Zahlungen aber 1:1 weiter, d.h. wenn EUR 25.- Gebühren anfallen, wird er auch EUR 25.- weiter verrechnen.


    Bestattungsinstitut:
    Abholung und Überführung des Verstorbenen
    Versorgung des Verstorbenen (Grundversorgung, Ankleiden)
    Sarg/Urne
    Abschied am offenen Sarg
    Beurkundung des Sterbefalles
    Aufbahrung und Organisation der Trauerfeier
    Trauerzug zur Grabstelle
    Erinnerungsobjekte (Fingerprints als Schmuck, Totenmaske)


    Externe Leistungen:
    Todesanzeigen und Parten
    Erinnerungsbilder
    Musikalische Umrahmung mit Sänger oder Musikanten
    Blumengestecke und Kränze
    Freier Sprecher


    Verschiedene Gebühren:
    Spitalsgebühren
    Friedhofs- und Grabgebühren
    (Benützung der Feierhalle, Grab öffnen, etc.)
    Kirchengebühren


    Sonstige Leistungen, an die noch gedacht werden muss:
    Grabstein
    Totenmahl
    Kleidung
    Grabpflege


    Diese Aufzählung ist bestimmt nicht vollständig und ich bin für Hinweise dankbar, damit ich diese ergänzen kann. Doch ich denke, dass diese Aufstellung deutlich macht, dass die Frage nach den tatsächlichen Bestattungskosten nicht einfach so beantwortet werden kann.


    Wer sich ernsthaft für die Kosten einer Bestattung interessiert, kann jederzeit zu einem unserer Partner gehen und sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot machen lassen. Und nur so lässt sich eine seriöse Preisauskunft geben.


    Wenn noch weitere Fragen auftauchen, beantworte ich diese gerne!!


    Liebe Grüße,
    Markus

  • hallo ihr zwei,


    da ich das leider schon 2x durchgemacht habe, weiß ich leider von was ich spreche.


    ich habe beide beerdigungen beim bestatter hier im ort durchführen lassen und kann nur großes lob aussprechen. ich hab mich um gar nichts kümmern müssen, es lief alles fast von alleine.


    das schwierigste waren die sprüche und texte auf den partenzettel, da hat es mir fast das herz zerrissen.


    ich hatte bei beiden elternteile eine feuerbestattung und keine aufbahrung im sarg bei der beerdigung sondern eine urnenbeisetzung (ich hab probleme mit einem sarg). das spart den sarg, der wiederum unterschiedliche preise hat.


    ich kann nun nur von diesen zwei beerdingen sprechen, also urnenbeisetzung, partezettel in 2 gemeinden, zeitungseinschaltung und alle leistungen vom bestattungsinstitut. das waren so um die 3.000,--. dazu kommen noch die kränze, kirche, musik, grab usw. das markus bei den externen leistungen geschrieben hat.


    ich muss sagen, dass ich mit dem preis sehr zufrieden bin und die unterstützung vom bestattungsunternehmen für mich eine bereichung war.


    ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, das waren so meine erfahrungen.


    lg. petra

    Und alles was bleibt ist Liebe, diese Liebe lässt euch niemals sterben.
    Mama & Papa - ich liebe euch!

  • Hallo Petra, hallo Peter!


    Wie Markus bereits erwähnt hat, ist es eine schwierige Sache Bestattungskosten von Vorne herein gut abschätzen zu können - zu viele Punkte sind einfach zu bedenken.


    Ein guter Bestatter kann aber schon beim Beratungsgespäch, also vor Durchführung der Beerdigung zumindest eine grobe Kalkulation der zu erwartenden Kosten erstellen.
    ein sehr guter Bestatter wird das sogar unaufgefordert tun!


    Martin

  • möchte mich da auch reinfragen,,,ich habe gehört das verbrennung sehr viel billiger ist,,wen ja warum?und zu den preisen sogar für das glocken leuten muße ich zahlen,es ist sehr teuer alles,,und warum kostet ein pfarrer weniger als ein redener die oft schöner reden als der pfarrer,ich hätte gerne bei michael einen gehabt aber es war leider um das doppelte teurer als wie gesagt der parrer,,danke silvia

    Arme kleine Seele leid und Schmerz warn diese Welt.


    Kommt ein Engel nun vom Himmel,sanft im Arm,er dich jetzt hält.

  • Wie ihr wisst, ist ja mein Onkel vor kurzem gestorben.
    Es war so, dass ER den billigsten Sarg und die billigste Urne wollte. Den Wunsch haben wir ihm natürlich erfüllt. Es war ein wunderschöner Sarg, eine wunderschöne Urne, aber halt das billigste, ohne jeglichen Schnickschnack. Uns hat die Beerdigung rund 2.500 €uronen gekostet. Wir waren alle wirklich sehr erstaunt, als die Rechnung vom Bestatter kam 8o Wir hätten schon mit 4.000 €uro gerechnet ... waren positivst überrascht :D

    Notwendig ist im Augenblick des Todes ein unbesiegbarer Glaube voll höchster geistiger Gelassenheit.

  • Hallo zusammen,


    ich möchte mich mal Markus', Martins, Christianes und Petras Antworten anschließen. Ich glaub, die Mails zusammen gelesen, ergeben einen guten Einblick in das, was zu bezahlen ist und mit welchen Kosten man rechnen kann, wobei nach oben natürlich alles offen ist. Aber Martin sagt ja, dass ein sehr guter Bestatter unaufgefordert eine grobe Kalkulation erstellt - und dann gibt es sicher keine bösen Überraschungen.


    Zu Petra: Du hast das schon einmal geschrieben und das möcht ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen: Bei einer Feuerbestattung spart man sich den Sarg natürlich nicht. Der Verstorbene wird in seinem Sarg ins Krematorium transportiert und dort im Sarg eingeäschert. Jeder Verstorbene muss im Sarg kremiert werden, denn der Sarg liefert einen wichtigen Teil der Verbrennungsenergie.


    Liebe Grüße
    Christine

  • Großvater war innerhalb meiner Familie 1987 der erste Todesfall. Ich "mußte" (aus moralischen Gründen, weil eine große Beerdigung mit zahlreichen Besuchern zu erwarten war) erstmals schwarze Trauerkleidung für mich selbst kaufen. Erst dann konnte ich zum Begräbnis meines Großvaters fahren. Dies Ausgabe war für mich nicht planbar, sondern kam überraschend. Und: Finde in der Eile erst mal ein Geschäft, das angemessene Trauerkleidung zu verträglichen Preisen führt! Da ich auf das Thema Tod nicht vorbereitet war, wußte ich auch nicht wo und wie ich suchen gehen muß, um das erwünschte auf Anhieb zu finden.
    Für die 2 weiteren Begräbnisse, die binnen 7 Wochen folgen sollten, war ich bezüglich Trauerkleidung gerüstet. Zusammenhängend (Kettenreaktion) starben damals 4 Familienmitglieder - unabhängig voneinander und doch irgendwie zueinander in Verbindung stehend. Mehr dazu ein anderes mal an anderer Stelle.

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50

  • Ich hatte schon irgendwie ein schlechtes Gewissen, weil ich meinem Freund nur "Armenbegräbnis" bieten konnte und die Schwierigkeiten mit dem Bestattungsinstitut waren das Tüpfelchen auf dem i . Aber woher nehmen? Vielleicht fordert man bei seinen Verwandten einen Teil wieder ein? keine Ahnung. Es war kein "schlechtes" Begräbnis aber einiges wär anders gelaufen, wenn es eine normale Beerdiung gegeben hätte. Er hätte es verdient. Doch es blieb mir keine andere Möglichkeit. Das nächste Begräbnis wird warscheinlich irgendwann meine Mutter sein. Da hab ich auch keine Ahnung woher ich dann das Geld hernehme. Da kann ich nur auf Verwandte hoffen und hoffen daß es nicht sobald eintrifft.

  • Hallo Günther,


    ich hab mich vielleicht etwas tollpatschig ausgedrückt heißt wohl im Volksmund so. Ich meinte wenn es niemand gibt der die Kosten der Beerdigung übernehmen kann kann man beim Sozialamt um Übernahme der Kosten ansuchen . Wie ich gelesen habe ist so eine ähnliche Erkärung abgegeben worden. Ich hoff Du kennst Dich jetzt aus lg anita

  • Liebe Christine,


    nein auf Luxus war er gar nicht aus, aber wenn er es sich leisten konnte war er großzügig, Das waren aber keine Diamanten oder so . Wir haben es Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag eher klein gehalten ich hab micht auch riesig gefreut wenns nur ein Strauß blumen war. lg anita

  • Hallo Liebe Christine


    Dein obiggenannter Satz für Anita, find ich einfach toll. Habe ihn mindestens 3 Mal gelesen. Immer wieder in Gedanken zerfließen lassen. ....Wie wahr. Was wirklich wichtig und schön ist.


    Bei Christas Urnengang, ließ man mich nicht Beisteuern. Ursprünglich wollte ich ja für den Sarg aufkommen. Wahrscheinlich hat es Christa selbst dann doch nicht zugelassen, und freut sich über frische Blumen in Ihrer kleinen Vase bei der Urne viel mehr.


    Lieb Gruss


    Walter ( :) )

  • Hallo ihr zwei!


    Man kann mit Geld nicht alles kaufen und Geld ist auch keine Voraussetzung dafür, um Liebe zum Ausdruck zu bringen. Es liegt sicher manch einer in einem teuren Sarg und wurde luxuriösest zur letzten Ruhe gebettet und wäre neidisch um eure selbst gepflückten Blumen und eure Gedanken und Erinnerungen an eure Lieben.


    Liebe Grüße


    Christine

  • Sehr geehrte Frau Paschinger von der MA 40, Sie schrieben mir am 20.2.2008:


    Gemäß § 19 Wiener Sozialhilfegesetz werden die Kosten für ein einfaches Begräbnis von zuletzt in Wien gemeldeten bzw. aufhältigen Personen dann aus Sozialhilfemitteln übernommen, wenn der/die Verstorbene/r nicht für das Begräbnis vorgesorgt hat, kein Vermögen besitzt und auch niemand Dritter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist.


    das heißt aus meiner Sicht: der Tote hat selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen, auch ein verstorbene Kind - unabhängig vom Leichengewicht.



    Unter "Dritte" in diesem Zusammenhang sind in der Regel Institutionen (z.B. Versicherungen, aber auch Dienstgeber) zu verstehen, welche zur Kostenübernahme des Begräbnisses verpflichtet sind oder sich verpflichtet haben.


    Die Begräbniskosten werden in jenen Fällen von der Magistratsabteilung 40 direkt mit der Bestattung verrechnet, d.h. bei der Anmeldung zur Bestattung ist (von wem auch immer) anzugeben, dass der/die Verstorbene mittellos war und auch sonst niemand für das Begräbnis aufkommt.


    Wer meldet zur Bestattung an? Vorrangig ist das (z.B. lt. Bestattungsgesetz) die Aufgabe der Angehörigen für verstorbene Familienmitglieder. Angehörige gehen dazu zum Bestatter ihrer Wahl und melden dort eine einfaches Begräbnis ihres verstorbenen Familienmitgliedes an. Direkte Verrechnung zwischen Bestatter und MA 40 ist (lt. MA 40) vorgesehen.


    Eine Vorsprache in einem Sozialzentrum ist nicht erforderlich. Die übernommenen Kosten werden in der Folge von der Magistratsabteilung 40 als Forderung zur Verlassenschaft angemeldet.
    Die Erben sind lediglich im Rahmen des Wertes des Nachlasses zum Ersatz der Kosten verpflichtet, handelt es bei den Erben um Eltern, Kinder oder Ehegatten, ist überdies darauf Bedacht zu nehmen, dass deren Existenz nicht gefährdet wird (§ 26 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz).

    Das Verlassenschaftsgericht wird auch bei verstorbenen Kindern (Leichengewicht über 500 Gramm) - gesetzlich geregelt - eingeschaltet. Das Verlassenschaftsgericht klärt, ob die Angehörigen zu (teilweisen oder ganzen Kostenübernahme) verpflichtet werden können.


    Gemäß den Angaben von Frau Paschinger habe ich die Familie x zum Bestatter y begleitet (auch in Rücksprache mit der Volksanwaltschaft, die aus gegebenem Anlass ein Verfahren eingeleitet hat)


    Grundsätzlich gilt es u.a folgende Fragen zu klären: Wird früh verstorbenen Kindern das Recht auf würdevolle Beerdigung abgestritten?


    Besteht in Wien der Zwang, das Angehörige auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten müssen, nur weil Angehörige ein normales z.B. unter 1000 Euro Einkommen haben?


    Problemstellung: für ausnahmslos alle unter 500 Gramm schweren Kinderleichen, die im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes ein der Gruppe 35b zu letzten Ruhe gebettet werden, ist zwangsweise die gemeinsame Kremierung vorsehen.


    Dieses "Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes" geht nur nachrangig, nachdem die Angehörigen binnen 5 Werktagen ab Ausstellung vom rosa Schein /Totenschein/Leichenbegleitschein das Ihnen zustehende Recht - die Beerdigung in Auftrag zu geben - nicht in Anspruch genommen haben!


    Die Familie wollte und bekam ein einfaches Begräbnis. Da die MA 40 bis heute die Kosten für das einfache Begräbnis nicht übernommen hat, wirkt die Botschaft an die Angehörigen so, als hätten sie ein Verbrechen begangen, als seinen ihre Wünsche unangemessen, überheblich - dabei haben Sie sich doch nur folgendes gewünscht:


    - das beide verstorbenen Kinder in einem Grab liegen (eine Tochter starb 2006 , die zweite 2009)
    - keine Kremierung.

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50

  • betrifft eine andere Familie, welche ich begleitet habe.
    Dabei kam heraus, das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe den Angehörigen frühverstorbener Kinder grundsätzlich kein Kindergrab = 1/2 Erwachsenengrab anbieten kann, weil - z.B. am bewohnermäßig größten Friedhofs Europas, dem Wiener Zentralfriedhof - solche Gräber lt. Herrn Tichacek nicht vorgesehen sind! Ausnahme: Verstorbene Kinder werden im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes seit Dez. 2000 in der Gruppe 35b beerdigt.


    So sah ich mit eigenen Augen, das ein 16 cm großer Kinderleichnam einen Palast (kleinster Sarg der Bestattung Wien: 80cm) mit weitläufigen Garten (Grabgröße 200 cm mal 80 cm) erhielt.


    Die Angehörigen mußten ungefragt zeitgleich auch Bestattungsvorsorge für 2 erwachsene Bestattungen in Kauf nehmen.
    Die Kosten hat für dieses einfache Kinderbegräbnis der Wiener Krankenanstaltenverbund übernommen, weil ein Arzt Klinikintern Selbstanzeige erstattet hatte. Er gab zu, die Angehörigen fehlerhaft informiert zu haben über den Umgang mit Kinderleichen (Leichengewicht unter 500 Gramm).


    Als ich die Familie kennen lernte, hatte Sie die Leiche ihres Kindes bereits mehrere Tage zu Hause. Um die Verwesung hinten an zu halten zuerst im Kühlschrank, dann im Tiefkühlfach.
    Nach dem Klinikangestellten Arzt hat der Wiener Patientenanwalt der Familie zu einer weiteren Straftat geraten: Sie dürfte die Leiche ihres Kindes in einem Wiener Park, Garten oder im Wienerwald ... - alles Dinge, welche in Wien strengstens verboten sind! Später verteidigte sich der Patientenanwalt mit den Worten, das er im Bestattungsrecht nicht ausgebildet sei. Das gleiche gilt übrigens auch für Klinikangestellte ....


    Aber die Weichen für oder gegen ein Begräbnis von früh verstorbenen Kindern stellen Klinikangestellte ....

    Sein Erbarmen hört niemals auf; er schenkt es allen, die ihn ehren, über viele Generationen hin. Lukas 1,50