Allerliebste Mama

  • Ihr Lieben!

    ich muss mal wieder Bericht erstatten. Am Montag hatte ich ja im Tierheim angerufen und Daisy war nicht da. Dienstag meldet der TYp sich bei mir aufgrund meines zettels und war eigentlich sehr nett,hat aber auch viel schmarrn erzählt. Er hat sich für mein Angebot wegen Daisy bedankt und er würde sich um sie kümmern. er dürfe sie angeblich nicht aus der wohnung rausholen,das die Katze ja §erbmasse" sei.....alle würden es ihm ja sooo schwer machen. nun ja.....erstmal war klar,Daisy ist noch in der Wohniung. Oft war er nicht da.

    Heute ,nach der schule hatte ich eine whats app von meinem Nachbarn,der sich ja immer um Daisy kümmert bis er nicht mehr durfte,ich solle gleich bei ihm klingeln. Und was war?

    Der Tierschiutz war da und auch diser Typ und Daisy wurde nun ins Tierheim gebracht. soviel zum Thema,ich kümmere mich um die Katze. Jetzt gingfs dann doch.....???? seltsam. Daisy wird nun 10 Tage in Quarantäne kommen,drei wochen hat der angebliche Besitzer Zeit sie dann wieder zu holen,wenn nicht sind wir vorgemerkt für das Kätzchen. Also ...vielleicht zieht sie dann doch noch bei mir ein.

    Alles aber sehr seltsam das Ganze..... was meint ihr so?

  • Liebe Bettinalein na Hauptsache sie ist erst mal in guten Händen und die Chancen stehen gut das Du Daisey bekommen kannst.


    Auf alle Fälle würde ich mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen.

    Ich glaube nicht das Sie wieder zu diesem Menschen kommt.

    Normalerweise kontrolliert das Tierheim sehr genau ob der jenige überhaupt geeignet ist.

    In diesem Fall ist die Besitzerin ja nicht mehr da.

    Erbmasse alles klar ein lebendiges Wesen das jetzt Wochenlang alleine war ich fass das nicht.


    Na wenigstens wird Sie jetzt entsprechend liebevoll versorgt.


    Vlg. Linchen

  • Ja, seltsam. Aber man kennt ja nicht alle Details. Vor allem nicht das Testament.
    Ich kenne da einige Fälle, wo Leute ihre Haustiere mit in den Verfügungen stehen haben; teils als "Bedingung" für irgendwas, teilweise aber auch mit deutlichen Anweisungen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass da dann, wenn es wirklich dazu kommt, dass der Tierhalter vor dem Tier gehen muss, erst mal alles mögliche geprüft werden muss.
    Finde ich auch unmöglich, aber vielleicht war genau das der Grund, warum der Tierschutz da war. Wenn zum Beispiel eine Verfügung existiert, die unter dem Strich nicht mit dem Wohl des Tieres in Einklang ist.

    Aber da habe ich viel zu wenig Ahnung von der rechtlichen Seite und kann nun selber nur vermuten.


    Was ich wirklich gut finde ist, dass er sich auf deinen Zettel hin dann doch bei dir gemeldet und den Dialog gesucht hat.
    Und auch, dass Daisy nun erst mal versorgt wird. Das baut ihm tatsächlich auch eine Brücke, denn ab jetzt scheint das Ganze unabhängig vom Testament / Erbrecht oder was auch immer zu sein und er hat die Wahl, ob er sie nehmen möchte. Wenn er das wirklich will, wird er sich auch gut um sie kümmern. Und wenn das aus welchen Gründen auch immer für ihn nicht in Frage kommt, dann bekommt sie bei dir ein neues, gutes Zuhause.

  • huhu.....laut tierheim hat er drei wochen zeit sich zu rührern,ob er sie wiill. wenn nicht,wird sie dann vermittelt und wir haben uns vormerken lassen.


    Mal sehen. ich bin auch froh,dass sie jetzt endlich ansprache hat und sich erstmal gkü,mmert wird. man weiß ja nicht

    ,ob sie inzwischen krank ist.

  • Na hoffen wir mal Liebe Sonnenente ich kenne mich mit Erbrecht auch nicht aus.

    Ich denke ähnlich wie Du das die Besitzerin das ganz sicher irgendwie zur Bestimmung gemacht hat das er sich um sie ordentlich kümmert und versorgt.


    Wenn nicht das das Erbe dann irgendwie hinfällig ist.


    Ich weiß ja nun nicht wie das aussieht wenn er sie nicht nimmt ob dann auch das Erbe für Ihn wegfällt.


    Offenbar hat er nicht mit soviel Aufmerksamkeit gerechnet.


    Jetzt kann man nur abwarten was weiter passiert aber so wie ich das kenne wir das Tierheim da ein massives Wörtchen mitzureden haben da der Tierschutz involviert war, da sind die echt empfindlich was auch richtig ist.


    Vlg. Linchen

  • Naja, ein Testament wird sie ja gemacht haben, sonst könnte er ja nicht Erbe sein. Das geht mündlich nicht mal eben.
    Es kann natürlich gut sein, dass Daisy nicht gesondert im Testament steht, aber das macht die Sache nicht einfacher.
    Sache im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar sind Tiere keine Sache und werden eigentlich rechtlich auch nicht so gesehen, aber soweit ich weiß, werden sie im Erbrecht dann doch so behandelt.
    Aber keine Ahnung, warum er dann meinte, er dürfte sie nicht aus der Wohnung holen, wenn er ja sonst alles rausholen durfte.

    Nun, unterm Strich kann das egal sein, denn nun wird sie versorgt und es wird auf jeden Fall sichergestellt, dass es ihr danach auch gut geht. Das ist die Hauptsache.

  • Naja, ein Testament wird sie ja gemacht haben, sonst könnte er ja nicht Erbe sein. Das geht mündlich nicht mal eben.
    Es kann natürlich gut sein, dass Daisy nicht gesondert im Testament steht, aber das macht die Sache nicht einfacher.
    Sache im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar sind Tiere keine Sache und werden eigentlich rechtlich auch nicht so gesehen, aber soweit ich weiß, werden sie im Erbrecht dann doch so behandelt.
    Aber keine Ahnung, warum er dann meinte, er dürfte sie nicht aus der Wohnung holen, wenn er ja sonst alles rausholen durfte.

    Nun, unterm Strich kann das egal sein, denn nun wird sie versorgt und es wird auf jeden Fall sichergestellt, dass es ihr danach auch gut geht. Das ist die Hauptsache.

    nein,er darf nichts aus der Wohnung holen,das ist eigentlich normal bis geklärt ist,ob es noch Erben gibt. Was wir wissen ist,dass sie ihre Wohnung ihm überschrieben haben muss, was nicht heisst ,das sie ein Testament hat,und er Kontovollmacht hat. Aber bis geklärt ist ob erben da sind,darf er auch nichts vom Konto verwenden. ich weiß dass ,weil es bei Mamaline auch so war. Nur,dass da mein Neffe eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte,dann ist das anders.

    ach...alles kompliziert..

  • Auch wenn die Wohnung zu Lebzeiten überschrieben wurde: sie zählt noch 10 Jahre lang als Erbe. Also wenn Erben ausfindig gemacht werden, muss er den Pflichtteil auszahlen.
    Und wenn es noch mal zur Diskussion kommt, wegen Daisy: sie in gute Hände (deine) geben ist auch kümmern!

    Unsere Toten sind nicht abwesend nur unsichtbar,

    sie schauen mit ihren Augen voller Licht in unsere Augen voller Trauer.

    Es gibt ein Wiedersehen auf einer anderen Ebene.

    Und die Seelen unserer Vorausgegangenen begleiten uns

    Aurelius Augustinus

  • Auch wenn die Wohnung zu Lebzeiten überschrieben wurde: sie zählt noch 10 Jahre lang als Erbe. Also wenn Erben ausfindig gemacht werden, muss er den Pflichtteil auszahlen.
    Und wenn es noch mal zur Diskussion kommt, wegen Daisy: sie in gute Hände (deine) geben ist auch kümmern!

    wusst ich gar nicht..... sehr interessant. Mal sehen,was das noch gobt. Aber erstmal ist das kleinerlein in guten händen. und dann sehen wir wo sie ankommen darf<3<3:5:

  • Ja gößere Geschenke (auch Geldgeschenke) werden u.U. zurückgefordert, falls der Schenkende verstirbt.
    Also zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das Geschenk gemacht wurde. Nicht zehn Jahre nach dem Todestag.

    Unsere Toten sind nicht abwesend nur unsichtbar,

    sie schauen mit ihren Augen voller Licht in unsere Augen voller Trauer.

    Es gibt ein Wiedersehen auf einer anderen Ebene.

    Und die Seelen unserer Vorausgegangenen begleiten uns

    Aurelius Augustinus

  • so sehe ich das auch,liebes Linchen. wir gucken mal......ich würd mich auf Katzeneinzug freuen hihi,aber wenns anders läuft ist auch okay,hauptsache der kleinen gehts gut:love::love: