Liebe Karla,
die sind doch :4: .
Ah ja, natürlich darf man nicht vergessen, Abos bevor man stirbt fristgerecht zu kündigen.
Ich hab auf
http://www.aboalarm.de/vertrag…pps/abonnement-kuendigung folgendes gefunden:
.....Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, einen Vertrag außerordentlich und demnach ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Dies bedarf im Regelfall dem Vorliegen eines wichtigen Grundes sowie der gesetzlichen Ermächtigung, soweit nicht der Abonnement-Vertrag selbst ein solches Recht vorsieht.....
und
....Das Abonnement über Zeitungen / Zeitschriften hingegen ist als „Ratenlieferungsvertrag“ gem. § 505 I 1 Nr. 2 BGB zu werten, da es die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand hat. Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach § 489 I BGB analog. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ergibt sich in diesem Zusammenhang aus § 314 BGB.
Und aus Wikipedia:
Die außerordentliche Kündigung ist für das allgemeine Schuldrecht in § 314 BGB geregelt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Bitte verzeih mir, wenn ich das jetzt so "salopp" formuliere, aber ich glaub ja jetzt nicht, daß deinem Bruder "die Fortsetztung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist".
Und ein Abo geht doch nicht automatisch auf den/die Erben über. Oder doch? Ich meine nein.
Linda hat recht. Es geht nur um (leichtverdientes) Geld für die.
Karla, :24: , das "durch den Wind sein", das liegt wohl in der Luft - hier auch.
Alles Liebe
Jutta