Mein Mann ist mit dem Flugzeug abgestürzt, seitdem ist alles anders.

  • das " alles regeln" rüttelt mich gerade auf. jahrelang war ich in der familie für alles zuständig und habe funktioniert.

    nur an mich dachte ich bisher zu wenig, es ist eine gleichgültigkeit eingetreten.

    da ich aber schon wieder an meine kinder denke, die nicht vor einem chaos oder scherbenhaufen stehen sollen,

    muss ich anfangen, etwas zu regeln.

    als erstes werde ich eine vorsorgevollmacht ausstellen, so dass mit eintritt meiner unfähigkeit, die kinder ohne

    große bürokratie in meinem sinne aktiv werden können. so kann das einsetzen eines fremden gesetzlichen betreuers vermieden werden.

    mit der patientenverfügung muss ich mich noch beschäftigen, das ist mir momentan zu viel.

    danke, johanna b. , gabi und petronella, ihr habt mich aufgerüttelt.:)

    nach und nach werde ich mich auch von ballast trennen, alte bücher entsorgen, so dass eine räumung des hauses den kindern nicht so viel

    stress macht. aber das braucht viel zeit. die sachen meines mannes taste ich weiterhin nicht an...

    lg

    flora

  • das " alles regeln" rüttelt mich gerade auf. jahrelang war ich in der familie für alles zuständig und habe funktioniert.

    nur an mich dachte ich bisher zu wenig, es ist eine gleichgültigkeit eingetreten.

    da ich aber schon wieder an meine kinder denke, die nicht vor einem chaos oder scherbenhaufen stehen sollen,

    Liebe Flora,

    so war es bei uns auch immer, habe alles alleine geregelt. Wir, Ernst und ich hatten eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aber kein Testament. Habe gerade alles erneuert und meine Kinder eingesetzt und wie ich beerdigt werden will, sogar mein Testament habe ich geschrieben.

    komisches Gefühl, aber dann wissen meine Kinder wenigstens was ich will und nicht will.

    Eigentlich wollte ich alles wieder mal verschieben, habe mich dann doch durchgerungen, das war aber auch genug für heute.

    Lieben Gruß Petronella

  • ihr lieben,


    patientenverfügung und vorsorgevollmacht hatten Roger und ich gemeinsam gemacht beim notar, als zweitgenannte person haben wir meine mutter für mich eintragen lassen... somit ist das für mich geregelt.


    testament machten Roger und ich gemeinsam - jetzt habe ich ein neues geschrieben, ist ja nun nicht mehr schwer für mich, da meine mutter die einzige angehörige ist die ich noch habe.


    werde aber einen teil an die deutsche krebshilfe vererben - so oder so....


    alles liebe von Bine

  • sogar mein Testament habe ich geschrieben

    Liebe Gabi, liebe Petronella, liebe Flora, liebe Johnna B.,

    das habe ich auch bereits 2018 geregelt, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen

    so ganz und gar nicht meinem Willen entsprechen.

    Allerdings fallen mir immer Details ein, die ich vergessen habe ...

    Passwörter, Dinge die ich vernichten möchte, digitale Konten, ... alles... ich stelle mir oft vor, wie es ist, wenn ich plötzlich weg wäre.

    Denn ich werde nie vergessen welche Fragen und Herausforderungen sich mir stellten,

    das möchte ich der Person ersparen... und ich trage zusätzlich die Verantwortung für P.s

    Sachen und Angelegenheiten, die noch immer nicht zu Gänze geregelt sind.


    Daher, mein Respekt, dass einige das bereits vollkommen geregelt haben,

    denn es gibt so vieles zu bedenken wenn man geht.


    Das ist die einzige "organisatorische Arbeit", die ich sehr ernst nehme. Schon von Beginn an.

    Herzlichst,

    Tereschkowa

  • ... das macht mir gerade richtig angst, mich mit meinem nachlass zu beschäftigen, einfach keine konzentration.

    immerhin komme ich in das grab meines mannes, das ist mir wichtig.

    die vorsorgevollmacht gehe ich als erstes an, dafür braucht es keinen notar. hilfe!!

    lg

    flora

  • liebe alle

    Wir haben die Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament auch geregelt, uns gegenseitig für den Vollzug beauftragt. Nun stehe ich vor dem grossen Problem, wen ich jetzt beauftragen kann - ich habe keine Kinder und Geschwister und meine Eltern sind hochbetagt und ich wäre mir auch nicht sicher, ob sie das in meinem Sinne umsetzen würden..... ich weiss nicht, was ich tun soll.....

  • ihr lieben,


    wie du liebe Brija, hätte ich nach dem tod meiner mutter niemanden mehr der sich um alles kümmern könnte... ich überlege mir, im fall der fälle das alles vom notar regeln zu lassen... soweit ich weiss kann man sein testament und abwicklungstechnisches von einem notar hinterlegen lassen, im sterberegister o.ä.


    liebe Flora, eine vorsorgevollmacht sollte amtlich abgesegnet sein, weil die ämter sie sonst nicht unbedingt anerkennen.... ja, es ist erschreckend, aber wahr....nichts zählt mehr unabdingbar in dieser welt....


    lieber gruß von Bine

  • Ich habe mich soeben erkundigt:

    Das Testament kann man beim Notar gegen Gebühr hinterlegen.

    Den Vorsorgeauftrag kann man auf der Bank hinterlegen gegen Gebühr.

    Die Patientenverfügung kann man auf der Krankenkassenkarte speichern lassen.

  • Das Testament kann man beim Notar gegen Gebühr hinterlegen.

    Liebe Brija, liebe Bine, liebe Flora, liebe Petronella, (liebe Gastgeberin Gabi),

    zumindest in Österreich kannst Du es auch zu Hause hinterlegen, wenn Du ein paar (juristische) Regeln beachtest,

    es handschriftlich anfertigst und vor allem einer Person Deines Vertrauens sagst wo es hinterlegt ist (und diese mit einem

    Hausschlüssel ausstattest).

    Das hat den Vorteil (unabhängig von der Kostenersparnis), dass man es immer wieder spontan ändern kann...

    ich kritzle oft daran herum. Vor allem bei den zusätzlichen Wünschen, die ich allerdings nicht im Testament selbst,

    sondern in einem Beilageblatt vermerkt habe.

    Ich weiß nicht wie das in Deutschland geregelt ist.

    Wir haben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, das ändert sicher viele juristischen Details, die es zu beachten gilt.

    Herzlichst,

    Tereschkowa

  • ihr lieben,


    zumindest in Österreich kannst Du es auch zu Hause hinterlegen, wenn Du ein paar (juristische) Regeln beachtest,


    es handschriftlich anfertigst und vor allem einer Person Deines Vertrauens sagst wo es hinterlegt ist (und diese mit einem

    Hausschlüssel ausstattest).

    liebe Tereschkowa,


    das darf man hier in deutschland ebenfalls so handhaben... es ging in den ausführungen nur um den fall, wenn KEIN mensch sich mehr für dein ableben zuständig fühlt, keine sozialen kontakte bestehen oder verwandte leben.... dann ist es gut, wenn ein testament amtlich hinterlegt ist.... falls man sein erbe, z.b. haus oder von mir aus auch vermögen (soweit vorhanden) nicht den geiern von der stadtverwaltung in den rachen werfen möchte....und zudem möchte, dass die digitalen fingerabdrücke verschwinden usw.


    erbschaftsteuer haben wir zwar, aber recht großzügig ausgelegt.... meiner meinung nach....


    liebe Flora,


    nein, es ist alles halb so schlimm.... mache es so wie Tereschkowa es macht, bezüglich testament.... die einzige regel die grundsätzlich gilt ist, du musst mit vollständigem namen und datum unterschreiben, was du vorher zu papier gebracht hast..


    alles liebe von Bine

  • am liebsten würde ich alles schleifen lassen.

    Liebe Flora,

    ich lasse alles schleifen... nur das nicht, denn die gesetzliche Reglung (wenn ich nichts tue) passt mir ganz und gar nicht.

    Denn zu meiner Mutter und meinen Geschwistern habe ich bereits seit fast zwanzig Jahren keinen Kontakt mehr,

    sonst gibt es niemanden. Außer einem Hund. Das macht es kompliziert, aber nicht unmöglich zu organisieren.

    Da sich auch sonst leider niemand in den vergangenen 26 Monaten als emotional zuverlässig erwiesen hat,

    musste ich das regeln.

    Das ist wirklich das Einzige, um das ich mich kümmere. Jedes einzelne Detail...

    der Vorteil daran ist, dass ich alles andere schleifen lasse, immer sinnhaft beschäftigt bin ohne

    "wollen-können" zu müssen.... so gehe ich eigentlich seit 26 Monaten...

    Herzlichst,

    Tereschkowa

  • es ging in den ausführungen nur um den fall, wenn KEIN mensch sich mehr für dein ableben zuständig fühlt, keine sozialen kontakte bestehen oder verwandte leben

    Liebe Bine,

    ja, genau das habe ich organisiert.

    Mit einer Vertrauensperson, die nichts davon hätte das Testament nicht beim in Österreich automatisch zuständigen Gerichtskommissär abzugeben.

    (Ich musste eben meine Mutter und Geschwister rechtlich ausschliessen... auch wenn es außer ihnen niemanden gibt. )

    Herzlichst,

    Tereschkowa

  • Ich musste eben meine Mutter und Geschwister rechtlich ausschliessen... auch wenn es außer ihnen niemanden gibt. )


    Herzlichst,

    Tereschkowa


    bekommen sie dann aber nicht trotzdem den Pflichtanteil ?

    Ich dachte gänzlich ausschliessen beim 1. Verwandtschaftsgrad ist nicht möglich ?!


    Stille Perle 🐚

  • Nein, du wirkst du auf mich in keinster Weise 😂 , wie ein Familien-Monster !

    Alles hat seine Geschichte ...

    für oder gegen „übliche“ Handlungen.


    & Manches Handeln ist einfach konsequent.

    Egal, wie es nach Außen scheint.

    Das ist eh „wurscht“.


    Zwischen Schein und Sein liegen oft Welten.


    Danke für die Antwort 😃


    Ich begebe mich nun mal zur Nachtruhe, kurz nach 6 klingelt der Wecker ... & hier ist es seit heute Abend glatt ... 😫🚗.


    wenn ich darf ?

    Sei lieb umarmt 🧡


    Stille Perle 🐚💫

  • oje, ihr lieben, jetzt geht es hier hart zur sache. testament werde ich wohl nicht brauchen, die beiden kinder erben

    zu gleichen teilen und gut. ob sie sich einig werden, kriege ich zum glück nicht mehr mit.

    ich hoffe es, aber man weiß ja nie.

    schon spannend, wie sehr sich das recht in österreich zu unserem unterscheidet. ich hätte schon gedacht,

    dass die auch erbschaftssteuer abgreifen.

    keine sorge tereschkowa, du wirkst nicht wie ein familien-monster, du hast sicher deine gründe, basta!!

    lg

    flora

  • in Österreich gilt das nicht mehr für Eltern und Geschwister, sondern nur für Kinder.

    Bei deutschem Erbrecht kenne ich mich nicht aus...

    liebe Tereschkowa,


    soweit ich weiss ist es in deutschland genauso. und wenn die kinder aus welchen gründen auch immer - schwer erschüttertes vertrauensverhältnis z.b. - enterbt werden sollen, lässt sich der pflichtteil aushebeln indem sie einen kleinen teil vom hausrat erben - der anspruch auf den großen kuchen ist damit hinfällig wenn das testament als rechtsgültig anerkannt wird.


    lass' dich lieb umarmen.... :24:


    Bine