Liebe Sonnenente,
danke deine Recherche. Aber das trifft ja leider nicht auf mich zu. Ich bin zwar mobilitätseingeschränkt mit Merkzeichen im Behindertenausweis " G" aber das reicht nicht. Es muss *aG" sein, dass erreiche ich nicht. Man muss z. Bsp. beidseitig Oberschenkel amputiert sein, auch wenn man noch eine festgelegte Wegstrecke (auch mit Rollator) in einer bestimmten Zeit schafft, dann nicht.
Auch das Argument, dass man einen breiteren Parkplatz (wie sie die ausgewiesenen Behindertenparkplätze haben) benötigt, um den Rollator aus- und wieder einzuladen, wird nicht anerkannt.
Ich könnte Geschichten erzählen, dass glaubt ihr kaum, was einem zugemutet wird.
Lg Luise